Trivialsoftware

Trivialsoftware
Der auf den ersten Blick abwertend anmutende Begriff Trivialsoftware bezeichnet weniger die Qualität eines Softwareproduktes als vielmehr seine Eigenschaften, die bei der Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Denn Software kann sowohl als immaterielles als auch als materiales Wirtschaftsgut eingestuft werden. Außerdem kann es sich um sehr teure spezifische Fachsoftware für einen begrenzten Anwenderkreis oder um allgemein gebräuchliche Software für viele Anwender handeln. Diese letztgenannte Software, zu der etwa Textverarbeitungsprogramme wie MS Word, Tabellenkalkulationen wie Excel,  Datenbanksoftware wie Access, Grafiksoftware, Powerpoint oder eine einfache Software zur Berechnung oder Verwaltung von Daten gehören, aber auch Buchführungsprogramme, Steuersoftware, Kundenverwaltung, Fakturierungssoftware, Software zur Autragsverwaltung, Fakturierungssoftware, Officeanwendungen, Securitysoftware (Firewall, Virenscanner usw.), Videoschnittsoftware, Spracherkennungssoftware oder wird auch bei hoher Komplexität als Trivialsoftware bezeichnet. Durch ihre Verbreitung mit hohen Stückzahlen ist die Trivialsoftware in der Regel in einem unteren Preissegment angesiedelt. Trivialsoftware zählt daher zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern, für die keine lange Abschreibungsdauer vorzusehen ist. 

Abschreibungsmöglichkeiten für Trivialsoftware

Trivialsoftware ist, wie auch andere geringwertige Wirtschaftsgüter (siehe GWG) bis zu der vom Gesetzgeber festgesetzten Wertgrenze zu sehen. Nach Einführung der Abschreibungsmethode zum Sammelposten hat der Gesetzgeber dahingehend ein Wahlrecht auch bei der Trivialsoftware eingeräumt, so das der Unternehmer diesbezüglich die erworbene Trivialsoftware auf unterschiedliche Arten bilanzieren und abschreiben kann.

Urteile zur Trivialsoftware

Im GründerlexikonTV

Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.