Überschusseinkunftsarten

Überschusseinkunftsarten
Unter der Bezeichnung Überschusseinkunftsarten werden im Einkommensteuerrecht die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen sowie sonstige Einkünfte (z. B. Renten, Unterhaltsleistungen) zusammengefasst. Überschusseinkunftsarten werden deshalb so genannt, weil sich nach Abzug der Werbungskosten von den Einnahmen ein Überschuss ergibt. Obwohl es Überschusseinkunftsarten heißt, kann sich aber auch ein negativer Betrag ergeben. Dieser Verlust kann dann unter Umständen mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden und mindert die zu zahlende Einkommensteuer. Im Gegensatz zu den Gewinneinkunftsarten (z. B. Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) gibt es bei den Überschusseinkunftsarten keine besonderen Aufzeichnungs- und Ermittlungsvorschriften wie etwa Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen. Vielmehr genügt eine simple Auflistung im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Bei den Überschusseinkunftsarten werden Einnahmen und Werbungskosten in dem Kalenderjahr erfasst, in dem sie angefallen sind. So kann man beispielsweise einen Notebook, den man im Jahre 2011 gekauft hat, nur im Rahmen der Einkommensteuer 2011 absetzen. Im Steuerrecht spricht man insoweit vom Zufluss- und Abflussprinzip.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.