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Die Unterdeckung ist ein kostenrechnerischer Begriff, der die Situation bezeichnet, wenn die verrechneten Kosten der Vorkalkulation kleiner sind als die tatsächlich entstandenen Kosten der Nachkalkulation. Dies ist bei Systemen der Vollkostenrechnung regelmäßig dann
gegeben, wenn von einem höheren Beschäftigungsgrad als dem tatsächlich realisierten
ausgegangen wird, da hier ein geringerer Fixkostenanteil (siehe Fixkosten) pro Leistungeinheit
verrechnet wird, als zur Vollkostendeckung bei geringerem Beschäftigungsgrad notwendig
ist.
Beispiel aus der Finanzierung:
Ein Unternehmer ermittelt den Kapitalbedarf für eine Investition, etwa eine Maschine mit 30.000 EUR. Er finanziert das Vorhaben mit 30.000 EUR. Nachträglich stellt sich heraus, das durch nicht zu vertretende Preissteigerungen die Maschine doch teurer wird, die Finanzierung also nicht ausreichend ist. In diesem Fall spricht man von einer Unterdeckung und zwar der Finanzierung.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.