Unternehmereigenschaft

Unternehmereigenschaft
Im arbeitsrechtlichen (und gesetzlich unkodifizierten) Sinne eine Person, die eine Tätigkeit ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses in eigener Verantwortung ausübt. Im umsatzsteuerlichen Sinne (siehe Umsatzsteuer) (§2 Abs. 1 UStG) die selbständige Ausübung einer gewerblichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit. Diese Definition deckt sich fast mit der Unternehmerdefinition des §14 BGB. Allerdings sind Kleingewerbekaufleute i.S.d. §19 UStG u.U. umsatzsteuerbefreit, aber dennoch im bürgerlichrechtlichen Sinne Unternehmer. Einkommensteuerlich (siehe Einkommensteuer) schließlich ist eine Person als Unternehmer bzw. Mitunternehmer anzusehen, wenn sie zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist und eine gewisse Unternehmerinitiative entfalten kann und Unternehmerrisiko trägt (R 15.8 EStR). Siehe Mitunternehmerschaft. Diese an den Einkunftsarten orientierte Definition faßt wiederum Personen, die nach den vorstehenden Definitionen, insbesondere der bürgerlich-rechtlichen Definition nicht unbedingt Unternehmer sein müssen.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.