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Der Unternehmerlohn stellt in der Regel eine kalkulatorische Größe innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens dar. Bei Einzelunternehmen und auch Personengesellschaften ist ein Unternehmerlohn keine Betriebsausgabe. Der Unternehmerlohn wird sehr häufig mit einer Privatentnahme von Geld verwechselt. Diese Entnahme führt jedoch nicht zu einer Betriebsausgabe und somit zur Senkung des Betriebsgewinns. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft erhalten demgegenüber ein Geschäftsführergehalt, welches durch einen Arbeitsvertrag begründet wird. Dieses Gehalt führt im Gegensatz zu den Geldentnahmen eines Einzelunternehmens zu einer Betriebsausgabe für die Gesellschaft. Der Unternehmerlohn wird vielmehr zur Kalkulation von Verkaufspreisen ermittelt und als fiktiver Kostenfaktor erfasst. Steuerlich gesehen hat er jedoch keinerlei Auswirkungen.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.