Wareneingang

Wareneingang
Der Wareneingang setzt sich aus zwei Prozessen zusammen: Logistik und Buchhaltung. Wird eine Ware angeliefert, muss sie zunächst angenommen werden. Hierbei werden die entsprechenden Frachtpapiere, das heißt Lieferschein und Frachtbrief, auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Richtigkeit bedeutet hierbei auch, dass eine entsprechende Bestellung zu Lieferung vorliegen muss. Ebenfalls zur Warenannahme gehört eine Qualitätskontrolle, die Kontrolle der Mengen und Typen und die Quittierung, dass die Waremangelfrei ist. Fehlt eine solche Mängelkontrolle, gilt die Ware laut Lieferschein als geliefert und mangelfrei. Nach der Warenannahme erfolgt die Weiterleitung der Ware an das Lager oder die entsprechende Produktion. Gleichzeitig wird die gelieferte Menge informatorisch erfasst und eine Wareneingangsanzeige an die Buchhaltung erstellt. Buchhalterisch muss bei Wareneingang die gelieferte Ware entsprechend mengen- und wertmäßig erfasst werden. Dies geschieht in der Regel in einem Wareneinkaufs- bzw. Wareneingangskonto. Diese Buchung löst dann in Verbindung mit dem Bestellschein oder den Rechnungen die entsprechenden Folgebuchungen aus. Wird nur eine Teilmenge geliefert oder weicht die gelieferte Menge von der Menge im Bestellschein aus, ist eine entsprechende Korrekturbuchung erforderlich.

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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.