Weg zwischen Wohnung und Betrieb

Weg zwischen Wohnung und Betrieb
Ob Auto, Bahn, Bus oder Fahrrad: Die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Betrieb können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese – auch als Pendlerpauschale bezeichnete – Kosten werden dabei pro Arbeitstag für den einfachen Weg berechnet. In der Regel gilt hierbei der kürzeste Weg, allerdings kann auch ein längerer Weg zwischen Wohnung und Betrieb angesetzt werden, sofern sich hierdurch eine kürzere Fahrtzeit ergibt. Die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Betrieb gelten hierbei unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Selbst durch Taxifahrten oder Fußwege, zum Beispiel der tägliche Fußweg zur drei Kilometer entfernten Arbeitsstätte, erlischt der Anspruch auf die Pendlerpauschale nicht. Eine Ausnahme bildet lediglich das Flugzeug. Werden Bus oder Bahn genutzt, muss sich der Steuerpflichtige entscheiden, ob die Fahrscheine für die Ermittlung der Werbungskosten genutzt werden, oder die Entfernungspauschale. Selbst die Kosten für Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Betrieb können als zusätzliche Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.