Werbungskostenpauschbetrag

Werbungskostenpauschbetrag
Allein die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers kann regelmäßige Kosten verursachen, zum Beispiel für den Weg zur Arbeit, Fachliteratur, Arbeitsmittel oder auch Fort- und Weiterbildungskosten. Diese Kosten werden in den sogenannten Werbungskosten zusammengefasst. Werden diese Werbungskosten steuerlich geltend gemacht, müssen sie in der Höhe nachgewiesen werden. Aus Vereinfachungsgründen hat der Gesetzgeber einen Werbungskostenpauschbetrag – oder auch Werbungskostenpauschale – für die unterschiedlichen Einkunftsarten eingeführt. Beim Werbungskostenpauschbetrag handelt es sich um einen Jahresbetrag, der unabhängig von der Anzahl der gearbeiteten Tage im Jahr angesetzt werden kann. Nutzt ein Arbeitgeber diesen Werbungskostenpauschbetrag, ist der Abzug weiterer Werbungskosten nicht mehr möglich. Um den optimalen Abzugsbetrag für die steuerliche Entlastung zu finden, ist es immer sinnvoll, die Summe der tatsächlichen Werbungskosten mit dem Werbungskostenpauschbetrag zu vergleichen. Unter Umständen kann es vorteilhafter sein, den Werbungskostenpauschbetrag anzusetzen, da dieser höher liegt, als die tatsächlichen Werbungskosten.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.