Winterausfallgeld

Winterausfallgeld
Das Winterausfallgeld war von 1996 bis Ende März 2006 in Deutschland eine Entschädigungszahlung, die vorwiegend im Bau- und Baunebengewerbe eingesetzt wurde. Es wurde als Ersatz für das frühere gesetzliche Schlechtwettergeld (Ende 1959 bis Ende 1995) eingeführt. Während der potenziellen Schlechtwetterperiode, die für den Zeitraum vom 1. November bis 31. März angenommen wurde, konnte das Wintergeld vom Unternehmer über die Arbeitsämter beantragt werden. Eine Begründung für Antragstellung lag dann vor, wenn der Arbeit wegen der vorliegenden schlechten Wetterverhältnisse an einem Arbeitstag für mindestens eine Stunde nicht nachgegangen werden konnte.

Gestaffelte Zahlung

Die Zahlungen des Wintergeldes an die Beschäftigten erfolgten in einer Staffelung. Bis zur 30. Ausfallstunde erhielten sie den vollen Stundenlohn, danach wurde der Ausfall den Arbeitnehmern noch mit 60 oder 67 Prozent vergütet. Bis zur 100. Ausfallstunde wurden die Zahlungen aus Umlage finanziert, die von den Arbeitgebern im Baugewerbe geleistet wurde. Danach leistete die Bundesagentur für Arbeit die Zahlungen für das Winterausfallgeld.

Saison-Kurzarbeitergeld

Am 01.04.2006 wurde das Winterausfallgeld abgeschafft und vom so genannten Saison-Kurzarbeitergeld abgelöst (gemäß dem Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24.04.2006). Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform des Kurzarbeitergeldes, das mit dem Ziel gewährt wird,  die Arbeitslosigkeit bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen zu vermeiden. Gemäß § 101 Abs. 1 SGB III beginnt die Schlechtwetterzeit am 01. Dezember und endet am 31. März. Nur für diese Zeit und bereits ab der ersten Ausfallstunde wird das Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt. Es wird aus Beitragsmitteln zur Arbeitsförderung finanziert und wie das Kurzarbeitergeld steuerlich behandelt.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.