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Die Wirtschaftlichkeit gibt das Verhältnis von Ertrag beziehungsweise Leistung zu Aufwand beziehungsweise Kosten an. Hierbei drückt die Wirtschaftlichkeit lediglich das Verhältnis dieser Faktoren aus. Sie gibt weder einen Hinweis darauf, ob ein optimales Ergebnis erzielt wurde, noch ob das „ökonomische Prinzip“ – maximales Ergebnis bei vorgegebenem Aufwand oder minimaler Aufwand bei vorgegebenem Ergebnis – verwirklicht ist. Ist das Verhältnis Ertrag zu Aufwand gleich eins, wird kostendeckend gearbeitet. Liegt ein Verhältnis kleiner (größer) eins vor erwirtschaftet das Unternehmen einen Verlust (Wertezuwachs).
Die Aussagekraft der Wirtschaftlichkeit kann erheblich erhöht werden, wenn eine Gegenüberstellung von „Soll-Wirtschaftlichkeit“ und „Ist-Wirtschaftlichkeit“ erfolgt. Auch die Überführung dieser Ergebnisse in Mengen- und Preiskomponenten erhöht die Aussagekraft.
In der Investitionsrechnung hat die Wirtschaftlichkeitsrechnungen dahin gehende Bedeutung, dass Planungen und Entscheidungen bezüglich von Investitionen getroffen werden können. Hierzu erfolgt die Berechnung der Wirtschaftlichkeit entweder statisch (durch zum Beispiel Amortisations- oder Rentabilitätsrechnungen) oder dynamisch (durch die Kapitalwertmethode oder interne Zinsfußberechnungen).
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.