Zahllast

Zahllast
Die Zahllast ist prinzipiell ein Geldbetrag, der zu einer bestimmten Zeit auf ein bestimmtes Konto zu zahlen ist. Sehr häufig wird der Begriff der Zahllast in Verbindung mit der an das Finanzamt zu entrichtenden Umsatzsteuerschuld verwendet. Dabei stellt die Zahllast den Saldo zwischen der zu zahlenden Umsatzsteuerschuld und der vom Finanzamt zu erstattenden Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer dar.

Beispiel:
Der Unternehmer muss für den Voranmeldungszeitraum März insgesamt 123 EUR Umsatzsteuer zahlen. Gleichzeitig darf er aber 89 EUR Vorsteuer aus seinen erhaltenen Eingangsrechnungen zum Ansatz bringen. Somit ermittelt sich eine Zahllast in Höhe von 34 EUR. Der Unternehmer muss also noch 34 EUR in Form der Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt zahlen. Dieser Betrag wird durch die abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung ermittelt.
Zurück
Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.