Zession

Zession
Die Zession ist ein Vertrag, durch welchen der Gläubiger einer Forderung diese auf einen anderen überträgt. Durch diese Übertragung der Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf den neuen Gläubiger (Zessionar) tritt bei der Zession der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. Die Zession kann als stille Zession erfolgen: Hier wird der DrittSchuldner von der Forderungsabtretung nicht unterrichtet. Die Rechtsfolge der stillen Zession ist, dass der Schuldner mit schuldbefreiender Wirkung an den alten Gläubiger zahlt und dieser die Zahlung an den neuen Gläubiger abführen muss. Die Zession kann aber auch als offene Zession erfolgen: Der Schuldner wird vom Forderungsübergang unterrichtet. Dies hat zur Folge, dass der Schuldner verpflichtet ist, seine Zahlungen direkt an den Zessionar zu richten.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.