Zinsbescheinigung

Zinsbescheinigung
Wird ein Zinsertrag erzielt, oder werden Zinsen für Fremdkapital aufgewendet müssen die entsprechenden Beträge gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden, da sie steuerlich relevant sind. Diese Anzeige erfolgt mithilfe der Zinsbescheinigung. Diese Zinsbescheinigung wird von dem Unternehmen ausgestellt, das mit den Zinsvorgängen betraut ist, also beispielsweise von einer Bank, von einem Versicherungsunternehmen oder anderen Instituten. In der Regel werden Zinsbescheinigungen von diesen Unternehmen standardisiert einmal im Jahr versendet. Üblicherweise erfolgt dies in einer Jahresübersicht für das zurückliegende Jahr. Anhand einer Zinsbescheinigung kann im Falle der Zinsaufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden, welcher Zinsbetrag für Fremdkapital entrichtet wurde. Dieser Betrag kann im Rahmen der Zinsschranke als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Handelt es sich um Zinserträge, kann das Finanzamt anhand der Zinsbescheinigung entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Einkommensteuer zu entrichten ist. Zu berücksichtigen ist hierbei eine eventuelle Nutzung eines Freistellungsauftrages.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.