Zweiseitiges Rechtsgeschäft

Zweiseitiges Rechtsgeschäft
Ein zweiseitiges Rechtsgeschäft sagt etwas über die Anzahl der abgegebenen Willenserklärungen in einem Rechtsgeschäft aus. Ein zweiseitigen Rechtsgeschäft wird durch die Abgabe von genau zwei Willenserklärungen begründet. Zwei Verhandlungspartner erklären somit ihren Willen in Form eines Vertrages. Dies kann entweder schriftlich oder mündlich geschehen. Außer dem zweiseitigen Rechtsgeschäft existieren noch einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte.
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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.