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Diese Frage ist oft gestellt worden und wird mit Sicherheit von jedem Berater anders beantwortet. Zunächst einmal kommt es darauf an, in welcher Branche der Gründer tätig wird, was er selbst für Ansprüche an sich und seinen Leben stellt und welchen Lebensstandard er bisher hatte. Wir möchten an dieser Stelle einen kurzen Überblick über die monatlich verpflichtenden Ausgaben des Existenzgründers sowie die sinnvollen zusätzlichen Belastungen geben.
Unter dem Stichwort Pflichtausgaben, fassen wir alle Aufwendungen, Kosten und Ausgaben zusammen, die der Existenzgründer und künftig monatlich aufbringen muss und welche sich gleichzeitig nicht vermeiden lassen. Dabei kann es sich um gesetzliche Vorschriften oder um existenziell wichtige Ausgaben handeln.
Der Existenzgründer und Unternehmer ist seit dem 1.1.2009 verpflichtet eine Krankenversicherung im Rahmen seiner hauptberuflichen Selbständigkeit abzuschließen. Dies kann entweder eine gesetzliche Versicherungen oder eine private Krankenversicherung sein. Wir haben bereits den Unterschied von gesetzlicher und privater Krankenversicherung erläutert. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung kann an dieser Stelle nicht eindeutig beziffert werden, da er vom persönlichen Gesundheitszustand, vom gewählten Tarif der Krankenversicherung und anderen Parametern abhängig ist. Bei der gesetzlichen Versicherung wird stets mit einem festen Beitragssatz gerechnet, so dass ein monatlicher Krankenversicherungsbeitrag zu ermitteln ist.
Selbständige müssen zur einkommensabhängigen Beitragsberechnung die Einkünfte bei der Krankenkasse erklären (geeigneter Nachweis ist der letzte Steuerbescheid oder die eigene Jahresschätzung). Wichtig: Es gibt Mindestbemessungsgrundlagen. (2015: 2.126,25 EUR bzw. 1.417,50 EUR für Gründer mit Gründerzuschuss). Unterschreiten die Einkünfte diese Werte, werden dennoch Krankenkversicherungsbeiträge auf dieser Grundlage berechnet. Gleichzeitig gibt es eine Obergrenze (“Beitragsbemessungsgrenze”).
Der allgemeine Beitragssatz wird unterschieden in
Welcher davon zur Anwendung kommt, kann der Versicherte selbst entscheiden. Hierbei sollte erwogen werden, ob Krankengeldanspruch bestehen soll oder nicht.
Hinzu kommt ein kassenindividueller, prozentual erhobener Zusatzbeitrag. Dieser variiert von Kasse zu Kasse.
Einkommen | zur Berechnung herangezogener Einkommenswert | Beitrag KV (14,6%) | Beitrag Pflege (kinderlos) |
---|---|---|---|
1.000 € | 1.417,50 € | 219,71 € + Zusatzbeitrag | 36,86 € |
3.000 € | 3.000 € | 438,00 € + Zusatzbeitrag | 78 € |
5.000 € | 4.125 € | 602,25 € + Zusatzbeitrag | 107,25 € |
Unter den Zusatzausgaben bei einer Existenzgründung verstehen wir alle privaten oder betrieblichen Ausgaben, die nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurden, jedoch im Rahmen der Existenzgründung sinnvoll oder notwendig sind. Diese Ausgaben können von Gründer zu Gründer variieren und im Zweifel auch reduziert oder gänzlich weggelassen werden.
Abhängig von der Branche müssen einige Existenzgründer auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Der Großteil der Gründer jedoch, es ist davon befreit und kann freiwillig der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten oder eine private Rentenversicherung abschließen. Der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung beläuft sich auf mindestens 79,60 EUR und kann variabel bis maximal 1.054,70 EUR monatlich gestaltet werden. Die meisten Existenzgründer jedoch verzichten in den ersten Monaten und Jahren auf eine freiwillige Rentenversicherung und kümmern sich erst bei einem gesicherten Einkommen um eine Altersvorsorge. Lesen Sie zum Thema Rentenversicherungspflicht bei Unternehmern dazu auch unseren umfassenden Artikel.
Dieser Versicherung zählt ebenso zu den Zusatzausgaben, da sie vom Gesetzgeber nicht für Existenzgründer verpflichtend abzuschließen ist. Obwohl sie eine äußerst sinnvolle und gute Absicherung für den Gründer darstellt, wird sie bei weitem nicht von jedem Existenzgründer genutzt. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung schlägt derzeit mit monatlich 17,64 EUR (Ost 14,95 EUR) zu Buche und sichert den Existenzgründer im Falle der Geschäftsaufgabe in Sachen Arbeitslosengeld ab. Dieses bleibt durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung bestehen und kann nach der Gewerbeabmeldung wieder genutzt werden. So wird eine Abhängigkeit vom Arbeitslosengeld II oder Hartz IV vermieden.
Es gibt weitere Versicherungen, die zwar nicht verpflichtend, jedoch je nach Branche sinnvoll oder sogar dringend anzuraten sind. Dies sind:
Betriebsausgaben sind bei jedem Unternehmer individuell und abhängig von der Branche sowie der Unternehmensgröße. Dienstleistungsunternehmen haben wenig Materialeinsatz, viel Bürobedarf und Telefonkosten und weniger Reisekosten oder Kfz Kosten. Handwerker dagegen haben höhere Reisekosten, Personalkosten oder Materialkosten, dagegen weniger Bürobedarf oder Verpackungsmaterial usw.
Darüber hinaus sollte der Existenzgründer seinen Kapitalbedarfsplan erstellen. In diesem Kapitalbedarf wird sowohl der private (private Lebenshaltungskosten) als auch der betriebliche Kapitalbedarf (die Betriebsausgaben) zusammengefasst. Bei diesen Kosten kann der Existenzgründer in schwierigen Zeiten sparen, so zum Beispiel billiger und weniger telefonieren, effizienter arbeiten oder die Fahrtkosten senken durch sinnvolle Routenplanung.
Die Kosten der privaten Lebensführung oder Lebenshaltungskosten sind zwar steuerlich gesehen nicht oder nur beschränkt absetzbar, müssen jedoch vom erwirtschafteten Geld (Gewinn) bezahlt und getragen werden. Daher müssen diese Kosten auch bei den regelmäßigen Ausgaben des Existenzgründers berücksichtigt werden. Ebenso wie die Betriebsausgaben können auch die Kosten der privaten Lebenshaltung im Kapitalbedarf zusammengefasst werden.
Die oben genannten Kosten sind nur die wichtigsten und zugleich die Kosten, die die meisten Existenzgründer haben. Selbstverständlich können individuell weitere Kosten wie Ratenkredite, Unterhaltszahlungen oder andere Verpflichtungen das Budget der Existenzgründung belasten.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.