Abgabe Spendenbescheinigung bis 200 EUR
Zum Jahresende hin denken auch viele Unternehmer daran, an gemeinnützige Organisationen, Vereine usw. zu spenden. Zum Glück gibt es einige Erleichterungen was die Buchhaltung betrifft. Spendenbescheinigungen bis 200 Euro müssen nicht beim Finanzamt eingereicht werden. Allerdings gilt es trotzdem einige Dinge zu beachten.
Nürnberg, 09. Dezember 2016 - Gemäß einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) haben die Deutschen im Jahr 2015 rund 5,5 Milliarden Euro gespendet, schreibt finanztip. Diese Gelder gingen natürlich nicht nur an Hilfsorganisationen. Auch künstlerische oder wissenschaftliche Einrichtungen sind häufig von Spenden abhängig. Unternehmer können Spenden in ihrer Steuererklärung ansetzen. Über den Sonderausgabenabzug vermindert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Beachten Sie den Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring!
Spenden bis 200 Euro benötigen keine Spendenbescheinigung
Um die Sache etwas zu vereinfachen, gibt es eine Regelung, dass bei Spenden an gemeinnützige Organisationen bis zu 200 Euro keine Spendenbescheinigung notwendig ist. Das heißt jedoch nicht, dass der Unternehmer gar nichts nachweisen muss. Bis 200 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis. Das kann ein zum Beispiel ein Kontoauszug sein, auf dem klar ersichtlich ist, wie hoch die Spende ist und wer sie bekommen hat. Unternehmer die an gemeinnützige Vereine oder Stiftungen spenden benötigen zudem einen Nachweis, dass diese Einrichtung von der Körperschaftsteuer befreit ist und wie diese die Mittel verwendet. Tipp: Die vereinfachte Regelung gilt je Spende, nicht für die im Gesamtjahr geleisteten Spenden. Unternehmer die mehrfach im Jahr unter 200 Euro spenden, brauchen keine Spendenbescheinigungen.
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Manchmal sind Finanzämter noch großzügiger
Gelegentlich sind die Finanzämter sogar noch großzügiger. Und zwar immer dann, wenn gerade eine Katastrophe geschieht, wie beispielsweise das Erdbeben in Haiti oder Nepal, oder auch in der “Flüchtlingskrise”. Dann werden innerhalb eines Zeitraums auch für größere Beträge keine Spendenbescheinigungen benötigt, sofern das Geld auf ein bestimmtes Sonderkonto überwiesen wird. Tipp: Bei Spenden bis zu 100 Euro im Jahr verzichten die Finanzbehörden generell auf Nachweise. Dann genügt es sogar, wenn der Unternehmer nur aufschreibt, an wen und wie viel gespendet wurde. Das ist eine interne Anweisung, auf die es jedoch keinen Rechtsanspruch gibt.
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Tipp: Nutzen Sie meinen Ratgeber zur Betriebsprüfung und vermeiden Sie teure Prüfungen vom Finanzamt, denn Spenden sind keine Betriebsausgaben!