Bei Umsätzen unter 22.000 Euro formlose Gewinnermittlung
Die meisten Unternehmer werden sich zwar erst in einigen Monaten mit der Gewinnermittlung für 2015 beschäftigen. Doch das Finanzministerium bringt natürlich rechtzeitig neue Formulare und Bestimmungen heraus.
Berlin, 04. Februar 2016 - Seit einigen Jahren ist es auch für Selbstständige möglich, ihre Steuererklärung online per Elster abzugeben. Wenn die Betriebseinnahmen für 2015 über 17.500 Euro liegen, muss der Unternehmer zwingend das vorgeschriebene Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Auch wenn die Gewinnermittlung bei der EÜR einfacher ist, als bei der Bilanzierung, sind Unternehmer meist doch recht gefordert. Der Grund ist, dass sämtliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgabe penibel unterteilt werden müssen, berichtet die Zeitschrift “Der Steuerzahler” in seiner Ausgabe 2/16 auf Seite 7.
Die gute Nachricht ist: Unternehmer, deren Betriebseinnahmen in 2015 unter 17.500 Euro liegen, dürfen auch statt des amtlichen Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung aufstellen.
Damit verzichtet das Finanzamt auch auf die elektronische Übermittlung nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz.
Kennen Sie die beiden Varianten der EÜR?
In Deutschland gibt es sowohl eine
- amtliche EÜR als auch eine
- nicht amtliche EÜR
Hinweis: Das aktuelle Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2015 kann bei Bundesfinanzministerium unter der Rubrik “BMF-Schreiben” abgerufen werden. Dort ist auch eine Ausfüllanleitung und Ausfüllhilfe vorhanden. (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27. Oktober 2015, Aktenzeichen: IV C 6 - S 2142/07/10001:010) Selbstverständlich hat das Gründerlexikon ein ebenso gutes formloses Formular zur Gewinnermittlung, welches Sie nutzen können!