Kassenprüfung: Unangemeldete Kontrollen vom Finanzamt
Ab diesem Jahr kann das Finanzamt bei allen Unternehmen der Bargeldbranche die unangemeldete Kassen-Nachschau durchführen. Seit Januar 2018 ist es dem Finanzamt erlaubt, unangemeldete Prüfungen bei jedem Unternehmen der durchzuführen. Im Rahmen solcher Prüfungen wird vor allem die Entsprechung der im Kassensystem gespeicherten Informationen den geltenden Regeln gecheckt.
Berlin, 19. Februar 2018 - Die Kassen-Nachschau kann in jedem Unternehmen durchgeführt werden, welches in irgendeiner Form mit Bargeld zu tun hat. Diese wird dabei von einem oder zwei Beamten des zuständigen Finanzamtes durchgeführt. Diese weisen sich als Beamte aus, händigen das Infoblatt-Kassen-Nachschau und schauen sich an, wie das Kassensystem des Unternehmens programmiert wurde und welche Daten dort gespeichert sind.
Lesetipp: Das Gründerlexikon hat verschiedene Kassensysteme getestet und in einem Vergleich gegnübergestellt.
Besonderheiten der Kassenprüfung
Es werden nicht nur Unternehmen mit Registrier- oder PC-Kasse geprüft, sondern auch solche, die solche Geräte nicht besitzen. Allerdings beschränkt sich die Prüfung bei solchen Systemen auf die Tagesberichte und die Zählung des in der Kasse befindlichen Geldes. Eine weitere Besonderheit der sogenannten Kassen-Nachschau besteht darin, dass sie mit Lohnsteuernachschau gekoppelt werden kann.
Diese beinhaltet dann die Überprüfzung der Anzahl der Mitarbeiter und deren Lohnabrechnungen. Außerdem wird in jedem einzelnen Fall geprüft, wieviel jeder Mitarbeiter pro Monat tatsächlich arbeitet. Besonders gründlich werden dabei die Aufzeichnungen zu den auf 450-Euro-Basis Beschäftigten überprüft.
Wie können sich die Unternehmer auf die Kassen-Nachschau vorbereiten?
Am besten ist es, wenn der Unternehmer Kassenfachhändler um technische Hilfe bei der Programmierung bittet, was aber nicht gratis sein wird. Damit auch die rechtliche Seite immer mit berücksichtigt bleibt, sollten Selbstständige sich bei der Kassenführung von einem Steuerberater beraten lassen, was natürlich wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird.
Für die Erstinformierung können Selbstständige sich zudem das entsprechende Infoblatt des Landesamts für Steuern Niedersachsens anschauen.