Am von Torsten in Buchführung geschrieben und am 17.02.2023 um 08:30 aktualisiert
Schmiergeld

Schmiergeld und Bestechungsgeld absetzen

Vom Betriebsausgabenabzug sind Zuwendungen von Vorteilen ausgeschlossen, wenn diese einen Straftatbestand erfüllen oder den Tatbestand eines Gesetzes erfüllen, welches die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Diese Handlungen müssen sich als rechtswidrige Tat darstellen. Bestimmt wird dies durch das Steuerentlastungsgesetz 1999 / 2000 / 2002 in der Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG.
 

Justitzia als Statur
© AJEL / pixabay.com

Schmiergeldzahlung

Eine gesetzliche Definition für das Schmiergeld gibt es nicht. Auch ist noch eine Unterscheidung zwischen Schmiergeschenk und Schmiergeld zu treffen, wobei Schmiergeschenke bis zu 35 € pro Jahr und Empfänger nicht überschritten werden darf, um als Betriebsausgabe abzugsfähig zu sein.
Schmiergeld dagegen wird als eine Form der Bestechung gewertet, entweder wird vom Empfänger ein entsprechendes Verhalten erwartet oder es wird sich für ein Verhalten erkenntlich gezeigt.
Die Grenze zur Wertung als Betriebsausgabe bestimmt die strafrechtliche Relevanz zu den Tatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 ff. StGB), der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB).
Ein schuldhaftes Verhalten oder eine Verurteilung nach den vorgenannten Tatbeständen ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Rechtswidrigkeit der Tatbegehung.

Kick-back-Zahlungen

Kick-back-Zahlungen (deutsch Rückvergütung) beschreibt den Vorgang von Zahlungsrückerstattungen bei Geschäften zwischen mindestens 3 Personen, wobei die Person, die die Kick-back-Zahlung eigentlich aufbringt, davon nichts erfährt.
Diese Zahlungen werden vermehrt zu Korruptionszahlungen und Steuervermeidungszahlungen genutzt. Dabei wird ein System zum Aufbau von Scheinfirmen und Scheinrechnungen bemüht, um Zahlungen vorzutäuschen und somit Betriebsausgaben zu genieren, die in Wirklichkeit nicht stattfinden. Weiterhin sollen Scheinzahlungen und Scheinabrechnungen entsprechende Bestechungszahlungen finanzieren, die aber dann nicht als solche buchhalterisch erklärt werden. Siehe dazu Buchhaltungssoftware!

Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Beihilfe zu Steuerstraftaten und Steuerhinterziehung liegen vor, wenn der Beschuldigte als Gehilfe des Haupttäters weiß, dass er an einer Straftat oder an einer Tat teilnimmt, die rechtswidrig ist und mit einem Bußgeld geahnt werden könnte und er im Bewusstsein ist, dass Vorhaben des Haupttäters zu fördern. Alle Einzelheiten der Haupttat muss dabei der Gehilfe nicht kennen, im Ergebnis aber eine ordentliche Buchhaltung verhindern und somit eine falsche Gewinnerstellung des Unternehmens fördern, die die korrekte Steuerberechnung verfälscht.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Vatertagsgeschenk absetzen: Mit diesem Steuertrick klappt´s

herrenuhr
Vatertagsgeschenk Herrenuhr
© Pixapay / pixabay.com

Für viele Menschen steht der Vatertag vor der Tür und es wird Zeit, sich Gedanken über passende Geschenke zu machen. Doch wussten Sie, dass manche Vatertagsgeschenke tatsächlich steuerlich absetzbar sind? Mit einem cleveren Steuertrick lässt sich das Geschenk für den Papa nicht nur besonders originell gestalten, sondern auch noch den Geldbeutel schonen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie dieses Jahr mit Ihrem Vatertagsgeschenk punkten und gleichzeitig Steuern sparen können!

Entwicklung Steuerfreibeträge von 1999 bis 2010

Entwicklung der Kinderfreibeträge über die Jahre in Deutschland
Mal mehr mal weniger, unterm Strich bleibt selten viel beim Unternehmer hängen.
© Torsten Montag / Gründerlexikon

Als Unternehmer und Steuerpflichtiger macht man sich im Laufe der Zeit doch die ein oder anderen Gedanken über die Gerechtigkeit von Steuerfreibeträgen bzw. deren Entwicklung.

Kurse und Coaching zur Persönlichkeitsbildung

Schüler steht vor Tafel, Comic
Das Ergebnis bleibt gleich, auch wenn sich die Bedingungen bei der Weiterbildung ändern.
© Stefan Bayer / pixelio.de

So manch ein Unternehmer besucht diverse Kurse oder Coaching Programme mit persönlichkeitsbildendem Charakter. Die Aufwendungen dafür sollten wenn möglich natürlich als Betriebsausgaben angesetzt werden. Doch das ist nur in den wenigsten Fällen möglich, wie das Finanzgericht Hamburg kürzlich entschied.