Corona Soforthilfe: Jetzt Liquiditätsengpass berechnen
Wer in der Coronakrise monetäre Zuschüsse, Kredite oder andere Soforthilfen beantragen will, der muss in der Regel unter einem Liquiditätsengpass leiden und diesen auch nachweisen können. Aber was genau bedeutet Liquidität, wie berechnet man sie und ab wann berechtigt sie zur Beantragung von Corona-Soforthilfen? Dieser Artikel klärt auf!
Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die von der Coronakrise wirtschaftlich beeinträchtigt sind, haben in erster Linie akute Liquiditätsprobleme. Das heißt, sie sind nicht der Lage, ihre fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht und uneingeschränkt begleichen zu können. Genau an diese Unternehmen richten sich die Soforthilfeprogramme, die sowohl auf Bundes- als vielfach auch auf Landesebene geschaffen wurden.
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Wie entsteht ein Liquiditätsengpass?
Ein Liquiditätsengpass ist in der Regel die Folge von Auftrags- und damit verbundenen Umsatzrückgängen, wie sie aktuell viele Selbstständige aufgrund der Coronapandemie und den damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen verzeichnen müssen. Bleiben die Aufträge aus, reduzieren sich die Einnahmen. Gleichzeitig laufen die Kosten jedoch zunächst weiter und lassen sich häufig auch nur geringfügig reduzieren. Das gilt ganz besonders für die Fixkosten.
Beispiel: Wer sein Restaurant auf Erlass seines Bundeslandes schließen musste, kann folglich keine Gäste mehr vor Ort bewirten und muss somit Umsatzeinbußen hinnehmen. Während sich Personalkosten zum Beispiel durch die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld reduzieren lassen, läuft die Miete für das Lokal weiter. Auch aufgenommene Kredite müssen weiterhin bedient werden. Durch die fehlenden Einnahmen wird aber genau das zunehmend schwieriger oder sogar unmöglich.
Ein Liquiditätsengpass entsteht also, wenn sich die Einnahmen negativ entwickeln, die Verbindlichkeiten aber weiterhin fristgerecht und uneingeschränkt beglichen werden müssen. Es stehen folglich nicht mehr genügend liquide Mittel (Einnahmen und Liquiditätsreserven) zur Verfügung, um die Rechnungen zu begleichen.
Wie berechne ich einen Liquiditätsengpass?
Der Liquiditätsengpass ergibt sich aus dem Differenzbetrag der entsteht, wenn die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Um Corona-Soforthilfe beantragen zu können, müssen in der Regel zuvor die Liquiditätsreserven aufgebraucht werden.
Die Berechnung der Liquidität ist nicht nur wichtig, um einen Zuschuss zu beantragen. Auch wer einen Kredit von der KfW oder einer Landesbank beantragen möchte, muss Auskunft über seine Liquidität erteilen. Das ist übrigens keine spezielle Anforderung in Coronazeiten, sondern gilt prinzipiell, damit die Bank das Risiko besser einschätzen kann.
Um die Liquidität als wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl stets im Blick zu haben, empfehlen sich unabhängig von der aktuellen Krise die Erstellung einer Liquiditätsvorschau und der Aufbau eines Liquiditätsmanagements. Die Liquiditätsvorschau muss für die Beantragung der Soforthilfe ohnehin erstellt werden, da diese für drei Monate im Voraus gewährt wird. Es muss also dargelegt werden können, dass der Zuschuss notwendig ist, um die Verbindlichkeiten der kommenden Monate begleichen zu können.
Bei der Berechnung der Liquidität werden drei verschiedene Liquiditätsgrade unterschieden:
- Liquidität 1. Grades (Cash Ratio): Umfasst als Barliquidität das verfügbare Barvermögen bzw. die flüssigen Mittel. Dazu zählen zum Beispiel der Kassenbestand und das Guthaben auf dem Girokonto.
- Liquidität 2. Grades (Quick Ratio): Umfasst als Einzugsliquidität die offenen Forderungen, die dem Unternehmen geschuldet werden. In der Regel sind das offene Kundenrechnungen.
- Liquidität 3. Grades (Current Ratio): Umfasst als Warenliquidität die vorhandenen Güter, die sich durch ihren Verkauf relativ schnell zu Geld machen lassen.
Aus den Liquiditätsgraden lassen sich Maßnahmen ableiten, die abseits der Soforthilfe getroffen werden können, um die Liquidität wieder herzustellen. So sollten zum Beispiel alle noch nicht berechneten Lieferungen und Leistungen in Rechnung gestellt und bisher unbeglichene Rechnungen angemahnt werden.
Durch folgende Schritte kommen Sie zu Ihrem persönlichen Liquiditätsengpass: |
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Welche Folgen hat ein Liquiditätsengpass?
Mangelnde Liquidität zieht in erster Linie hohe Kosten nach sich. Stehen zu wenige Mittel zur Verfügung, um die offenen Forderungen zu begleichen, folgen schnell Mahnungen mit Mahnspesen und Verzugszinsen. Die Kosten summieren sich.
Nach einer gewissen Zeit stellen die Geschäftspartner ihre Arbeit ein und liefern zum Beispiel keine für die Produktion oder den Verkauf dringend benötigten Waren mehr. Folglich können nach Abbau des Lagerbestands auch keine Umsätze mehr generiert werden, weshalb sich die Liquidität weiter verschlechtert. Auf diese Weise wird eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt. Aus Liquidität wird Illiquidität und aus Solvenz im schlimmsten Fall Insolvenz.
Um das zu verhindern und den Liquiditätsengpass zu überbrücken, nutzen viele Unternehmer ihren Kreditrahmen und überziehen ihr Konto. Das allerdings ist ebenfalls mit horrenden Kosten verbunden und nur zeitlich begrenzt möglich.
Die sich daraus ergebenden Folgen mangelnder Zahlungsfähigkeit können vielfältiger Natur sein und dürfen nicht zu kurz gedacht werden. Um Kosten einzusparen, kann zum Beispiel der Abbau von Arbeitsplätzen vorangetrieben werden. Diese Kräfte fehlen allerdings, wenn sich die Auftragslage wieder verbessert und können beim aktuellen Personalmangel möglicherweise nicht so einfach und schnell neu beschafft werden, wie es notwendig wäre. Auch das kann dem Unternehmen langfristig schaden.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Einstufung der Liquidität in die drei Liquiditätsgrade ist. Sie können dabei helfen die Dramatik des Liquiditätsengpasses und seine Dauer besser abzuschätzen sowie individuelle Einzelfallentscheidungen zu treffen. Schon die ausbleibende Zahlung eines einzelnen Kunden kann die Solvenz gefährden. Aber das Liquiditätsmanagement verrät auch, dass der Engpass in unserem Beispielsfall eben nicht einem selbstverschuldeten Auftragsrückgang geschuldet ist, sondern vermutlich nur vorübergehende Natur ist.
Welche Voraussetzungen müssen für Liquiditätshilfen vom Bund oder Land vorhanden sein?
Die vom Bund und von den Ländern auferlegten Hilfsprogramme richten sich ausschließlich an Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die infolge der Coronapandemie und der damit verbundenen Maßnahmen zum Infektionsschutz in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das bedeutet, dass nur dann ein Anspruch auf Liquiditätshilfe besteht, wenn der Engpass nachweislich in Zusammenhang mit der Coronakrise steht. Wer schon vorher illiquide war, erhält keine Unterstützung. Deshalb nennen viele Länder ein konkretes Datum, vor dem Umsatz und Liquidität nicht beeinträchtigt gewesen sein dürfen.
Merke: Die Obergrenze der Soforthilfe ist der durch die Coronakrise verursachte Liquiditätsengpass.
Wie muss der Liquiditätsengpass nachgewiesen werden?
Bund und Länder sind bestrebt, allen Selbstständigen, deren Existenz bedroht ist, so schnell wie möglich zu helfen. Deshalb gilt bei der Beantragung aktuell versichern statt beweisen. Das heißt, die Antragssteller müssen zusichern, dass sie die Soforthilfe aufgrund eines Liquiditätsengpasses in Zusammenhang mit dem Coronavirus dringend benötigen. Das Einreichen der Liquiditätsberechnung ist meist jedoch nicht notwendig.
Hinzu kommt, dass in der Regel keine individuelle Berechnung des Zuschusses stattfindet, auch wenn dieser häufig mit "bis zu" angegeben wird. Das heißt, jeder bekommt den für sein Unternehmen bestimmten Höchstsatz ausgezahlt.
Alle Länder behalten sich vor eine nachträgliche Prüfung vorzunehmen. Deshalb sollte auf eine Liquiditätsberechnung keinesfalls verzichtet werden. Diese muss auf Verlangen nachgereicht werden. Neben stichpunktartigen Prüfungen sind auch algorithmische Plausibilitätsprüfungen denkbar.
Wird nicht der gesamte Zuschuss zur Deckung des Liquiditätsengpasses benötigt, besteht eine Überkompensation. Die Differenz muss zurückgezahlt werden. Auch hierfür ist es notwendig, belegen zu können, wofür die Gelder eingesetzt wurden. Eine nachträgliche Senkung der Betriebskosten, die stets angestrebt werden sollte, führt ebenfalls zur (Teil-)Rückforderung der Liquiditätshilfe.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, handelt es sich im schlimmsten Fall um Subventionsbetrug. Die Behörden können die Soforthilfe nebst Zinsen nicht nur zurückverlangen, sondern auch ein strafrechtliches Verfahren einleiten. Lesen Sie hier mehr zum Thema Corona Soforthilfe zurückzahlen!
Wichtig: Die Liquiditätsberechnung und die dazugehörigen Unterlagen sollten aufbewahrt werden, um den Behörden bei einer nachträglichen Prüfung glaubhaft darlegen zu können, dass die Soforthilfe rechtmäßig in Anspruch genommen wurde. Das gilt auch für Dokumente wie E-Mails, aus denen beispielsweise hervorgeht, dass Kunden Aufträge storniert oder verschoben haben. Die Unterlagen sollten bis zum Ablauf der Verjährungsfrist eines ggf. erteilten Bewilligungsbescheids aufbewahrt werden. Holen Sie sich jetzt meinen Videokurs zur Berechnung des Liquiditätsengpasses!