Sponsoring oder Spenden richtig absetzen
Im Alltag werden die beiden Begriffe oft durcheinander geworfen. Wenn bei der letzten Vereinssitzung eine Person als “Sponsor” geehrt wird, obwohl sie eigentlich nur eine Spende getätigt hat, dann ist das nicht weiter schlimm. Wenn es allerdings um Steuern geht, sollte man den Unterschied kennen - denn sonst drohen unerwartete Steuernachzahlungen oder Schlimmeres!
Dingelstädt, 14. November 2019 - Man sieht es am Beispiel oben: Immer wieder werden im allgemeinen Sprachgebrauch Spenden und das Sponsoring in einen Topf geworfen. Dabei gibt es wichtige Unterschiede - besonders im Steuerrecht. Deshalb lohnt es sich, den Unterschied zwischen beidem zu kennen. Im Folgenden werden wir deshalb auf beide eingehen und erklären, worin sie sich unterscheiden.
Inhalt
Spende
Eine freiwillige Zuwendung (in Form von Geld oder Sachleistungen) an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Parteien, Religionsgemeinschaften oder Hilfsorganisationen wird als Spende bezeichnet.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Spenden im deutschen Steuerrecht als Sonderausgaben betrachtet und wirken dann steuermindernd.
Nicht jede “Spende” ist allerdings abzugsfähig. Oft werden auch freiwillige Zahlungen für kostenlose Programme umgangssprachlich als Spende bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich aber um Zahlungen für Lieferungen oder Dienstleistungen, weshalb diese nicht als steuerlich abzugsfähig gelten.
Ähnlich sieht es bei Spenden an Hilfsorganisationen über das Internet aus: Nicht jede Hilfsorganisation wird von den deutschen Finanzämtern auch als gemeinnützig angesehen. Ein Grund dafür könnte beispielsweise ein Sitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes sein. “Spenden” an nicht anerkannte Hilfsorganisationen sind im steuerrechtlichen Sinne Schenkungen.
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Sponsoring
Auch beim Sponsoring handelt es sich um Zuwendungen an Vereine oder Organisationen - meist im kirchlichen, kulturellen, sportlichen, sozialen, ökologischen oder wissenschaftlichen Bereich. Doch was unterscheidet nun das Sponsoring von den Spenden? Im Gegensatz zu Spenden wird beim Sponsoring vom Empfänger das Erbringen einer Gegenleistung erwartet. Das kann beispielsweise in Form von Werbung auf Plakaten, Fahrzeugen oder Trikots getan werden. In folgenden Fällen erkennen die Finanzämter die Sponsoring-Ausgaben als Betriebsausgaben an:
- Die Leistungsempfänger müssen das Logo oder den Namen des Sponsors öffentlich und wirksam verwenden.
- Über Veranstaltungen wie etwa Pressekonferenzen oder Ähnlichen muss auf die Produkte und Leistungen des unterstützenden Unternehmens hingewiesen werden.
- Die Organisation oder der Verein, welcher Leistungen bezieht, muss den Sponsor effektiv auf Veranstaltungshinweisen, Katalogen, Plakaten, Fahrzeugen oder ähnlichen Gegenständen öffentlich und wirksam präsentieren.
Das Ausmaß der finanziellen Zuwendungen oder der erbrachten Leistungen ist übrigens unerheblich. Das gilt meist auch für die Gleichwertigkeit von erbrachter Gegenleistung zur erbrachten Leistung.
Aber: In einigen Fällen ist der Abzug als Betriebsausgabe unwirksam. Wenn die erwirtschafteten Vorteile beispielsweise in einem starkem Missverhältnis zu den Leistungen von Sponsoren steht, kann ein Abzug als Betriebsausgabe abgelehnt werden.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten auf einen Blick
Spenden | Sponsoring |
---|---|
Gemeinsamkeiten | |
Finanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen | Finanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen |
Unterschiede | |
freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Parteien, Religionsgemeinschaften oder Hilfsorganisationen | Zuwendungen an Vereine oder Organisationen im kirchlichen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder wissenschaftlichen Berecih |
steuermindernde Sonderausgaben | Betriebsausgaben |
Keine Gegenleistung vom Epfänger erwartet | Gegenleistung vom Empfänger erwartet |