Gewinnermittlung für ALG 2 Empfänger abgeschafft
Selbständige haben ebenfalls Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie im Sinne des SGB III hilfebedürftig sind, Voraussetzung für die Gewährung der Grundsicherung ist, dass der Unternehmer der ARGE regelmäßig seinen Gewinn mitteilt. Bis Dezember 2007 galten für Selbständige, die gleichzeitig Anspruch auf Hartz IV haben, die allgemeinen, steuerlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung.
13.11.2017 - Für das Finanzamt muss der Unternehmer eine Gewinnermittlung unter Beachtung der Steuergesetze erstellen. Diese Gewinnermittlung erkennt das Jobcenter nach der neuen Verordnung nicht an. Dadurch wird der Selbständige gezwungen, noch eine zweite, nämlich eine "Arme Leute Buchhaltung" zu erstellen. Im § 3 der ALG II Verordnung sind für die Behandlung von Ausgaben und Einnahmen neue Regelungen festgesetzt worden.
Neue Regelung für Ausgaben
- Tatsächliche Ausgaben sollen nicht von den Einnahmen abgesetzt werden, soweit diese vermeidbar oder offensichtlich nicht den Lebensumständen des selbständigen Hartz IV Empfängers entsprechen. Schafft sich der Unternehmer Maschinen oder einen Pkw an, muss er immer im Hinterkopf den Gedanken haben, ob die betriebsnotwendige Anschaffung auch zu seinen Lebensumständen passt. Falls sein Fallmanager anderer Meinung ist, werden diese Ausgaben bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. Betroffenen Unternehmern bleibt daher nur der Weg, sich vor jeder größeren Anschaffung grünes Licht von ihrem Fallmanager geben zu lassen, z.B. durch einen vorzulegenden Kostenvoranschlag!
- Aus steuerlicher Sicht kann der Unternehmer für betriebliche Fahrten mit seinem Privat Pkw 0,30 Euro pro gefahrenen km als Kosten ansetzen. Das Grundsicherungsamt genehmigt aber nur 0,10 EUR pro gefahrenen km.
- Vom Amt werden nur tatsächliche Ausgaben anerkannt, das bedeutet, dass Abschreibungen oder Investitionsabzugsbeträge bei dieser Gewinnermittlung außen vor bleiben.
Neue Regelungen für Einnahmen
Der Fallmanager hat das Recht, nachgewiesenen Einnahmen angemessen zu erhöhen, wenn diese offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entsprechen. Aus welchem Hut diese nicht nachgewiesenen Einnahmen gezaubert werden, wird die Zeit zeigen. Künftig gilt für die Berechnung der Einnahmen der Bewilligungszeitraum, der in der Regel 6 Monate beträgt. Die gesamten Einnahmen im Zeitraum der Bewilligung werden zusammengerechnet und auf die einzelnen Monate gleichmäßig verteilt. Dadurch werden Monate, in denen Verlust erwirtschaftet wurden, mit Monaten in denen Gewinn erwirtschaftet wurde, ausgeglichen. Die Hilfebedürftigkeit wird durch den Ausgleich rechnerisch kleiner.
Fazit
Selbständige, die gleichzeitig noch auf Grundsicherung angewiesen sind, stehen unter Generalverdacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Unternehmer nicht dazu in der Lage sind, ihre Einnahmen in korrekter Höhe nachzuweisen. Gleichzeitig wird dem Unternehmer die Fähigkeit abgesprochen, einzuschätzen, welche betriebsnotwendigen Anschaffungen er tätigen muss. Am Ende bleibt dem Geschäftsmann nur die Hoffnung, dass sein Fallmanager ein betriebswirtschaftliches Studium erfolgreich für eine Arge Buchführung abgeschlossen hat. Die Umsetzung der neuen Verordnung ist für Verwaltungsfachwirte, die die rechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns oder das öffentliche Dienstrecht beherrschen, doch Neuland.