Vatertagsgeschenk absetzen: Mit diesem Steuertrick klappt´s
Für viele Menschen steht der Vatertag vor der Tür und es wird Zeit, sich Gedanken über passende Geschenke zu machen. Doch wussten Sie, dass manche Vatertagsgeschenke tatsächlich steuerlich absetzbar sind? Mit einem cleveren Steuertrick lässt sich das Geschenk für den Papa nicht nur besonders originell gestalten, sondern auch noch den Geldbeutel schonen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie dieses Jahr mit Ihrem Vatertagsgeschenk punkten und gleichzeitig Steuern sparen können!
Als Unternehmer möchten Sie sicherlich auch Ihre Mitarbeiter an besonderen Anlässen wie dem Vatertag mit einem Geschenk überraschen. Dabei stellt sich jedoch oft die Frage, ob und inwiefern Sie die Kosten für ein solches Geschenk als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können. Dabei gibt es verschiedene Optionen: Sie können ein Geschenk selber machen oder basteln, es kaufen oder einen externen Dienstleister damit beauftragen. Wichtig ist, dass das Geschenk sowohl Ihren Mitarbeitern als auch Ihrem Unternehmen einen Mehrwert bietet und somit als betrieblich veranlasst gilt. Denn nur dann können Sie die Kosten dafür als Betriebsausgaben geltend machen und somit Ihren Gewinn mindern und Steuern sparen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen einige kreative Ideen vor, die sowohl Ihren Mitarbeitern als auch Ihrem Unternehmen Freude bereiten und steuerlich absetzbar sind. Lesen Sie weiter, um das perfekte Vatertagsgeschenk für Ihre Mitarbeiter zu finden und dabei auch noch Steuern zu sparen!
Wählen Sie aus dem Inhalt:
- Selber basteln oder kaufen?
- Beliebte Geschenkideen für Mutter- und Vatertag
- Steuertrick: Muttertagsgeschenke und Vatertagsgeschenke absetzen
- Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Mutter- und Vatertagsgeschenken
- Beispiele für absetzbare Mutter- und Vatertagsgeschenke
- Grenzen des Steuertricks
- FAQ: Häufig gestellte Fragen
- Was sollten Sie jetzt tun?
Vatertagsgeschenk selber basteln oder kaufen?
Der steuerliche Unterschied zwischen selbstgemachten und gekauften Geschenken besteht darin, dass selbstgemachte Geschenke in der Regel nicht durch einen Kaufbeleg oder eine Rechnung nachgewiesen werden können. Bei gekauften Geschenken hingegen liegt eine Rechnung oder ein Kaufbeleg vor, der als Kostennachweis dient und somit steuerlich absetzbar ist. Bei selbstgemachten Geschenken kann nur das gekaufte Material steuerlich geltend gemacht werden. Auch hier sind Höchstgrenzen zu beachten, die in unserem Artikel zum Thema Geschenk Geschäftspartner näher erläutert werden. Der Zeitaufwand für die Herstellung des Geschenks ist für die steuerliche Absetzbarkeit nicht relevant. Gekaufte Geschenke hingegen werden sowohl in Bezug auf die Arbeitszeit für die Herstellung als auch in Bezug auf das benötigte Material als Ganzes kalkuliert und in Rechnung gestellt. Grundlage für die Absetzbarkeit ist immer eine vorliegende und ordnungsgemäße Rechnung für den Unternehmer.
Beliebte Geschenkideen für Mutter- und Vatertag sind:
- Blumensträuße oder Pflanzen
- Gutscheine für ein Restaurant, einen Wellness-Tag oder ein Konzert
- Selbstgebastelte Geschenke wie Fotoalben oder personalisierte Geschenke wie Tassen oder Schlüsselanhänger
- Schmuck, wie Halsketten, Armbänder oder Manschettenknöpfe
- Elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets oder Lautsprecher
- Bücher, Filme oder Musikalben, die den Geschmack der beschenkten Person treffen
- Küchengeräte oder Kochkurse für Hobby-Köche
- Kleidung oder Accessoires wie Handtaschen oder Sonnenbrillen
- Erlebnisse wie Flugstunden, Fallschirmspringen oder Bootstouren
- Hausgemachte Pralinen, Kuchen oder Marmeladen.
Natürlich gibt es noch viele weitere Geschenkideen, aber diese sind besonders beliebt und können je nach Vorlieben der beschenkten Person angepasst werden.
Steuertrick: Muttertagsgeschenke oder Vatertagsgeschenke absetzen
Verschenken Sie Geschenke als Vatertagsgeschenk (oder auch Muttertagsgeschenk), welche Sie höchstwahrscheinlich auch selbst für Ihr Unternehmen hätten nutzen können und deklarieren Sie diese Betriebsausgaben nicht als Geschenke für Mitarbeiter, sondern als ganz normale Betriebsausgaben Ihres Unternehmens, so z.B. als:
- Raumkosten
- Dekoration
- Aufmerksamkeiten
- Materialkosten
- Kommunikationskosten
- sonstige Betriebsausgaben
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Mutter- und Vatertagsgeschenken
Bei Geschenken von Unternehmern kommt es in der Regel auf den Empfänger an. Wer erhält das Geschenk? Ist es ein anderer Unternehmer, z.B.: ein Geschäftspartner, Lieferanten, Freelancer oder Dienstleister, oder ist es der eigene Arbeitnehmer? Hier unterscheiden sich die Freibeträge, Freigrenzen und die steuerliche Absetzbarkeit. Lesen Sie zur steuerlichen Absetzbarkeit von Geschenken an Mitarbeiter und Geschäftspartner den Artikel Geschenke an Geschäftspartner!
Beispiele für absetzbare Mutter- und Vatertagsgeschenke
Beispielsweise könnte man als Vatertagsgeschenk eine Uhr bis zu den maximalen Freibeträgen kaufen und die Rechnung als Bürouhr deklarieren. Darüber hinaus sind auch Geschenke als Aufmerksamkeiten denkbar, z.B. Pralinen, eine Flasche Wein oder ein kleiner Präsentkorb bis zu den maximalen Freibeträgen. Den Inhalt dieses Präsentkorbes könnte der Unternehmer selbst bei Rewe oder Edeka einkaufen und als Aufmerksamkeit für seine Mitarbeiter oder Geschäftspartner als Betriebsausgabe absetzen.
Sofern der Unternehmer eigene Büroräume nutzt, sind alle Dekorationsgegenstände, Fensterschmuck, Tischdekorationen, Pflanzen, Blumen oder Ähnliches als Betriebsausgaben abzugsfähig. Denkbar sind also auch kleine Kettchen, Ringe oder ähnliches als Fensterschmuck oder in einem Bürogesteck. Hier ist die Kreativität des Unternehmers gefragt und das Geschenk entsprechend auszuwählen. Letztlich zählt bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt nur eine plausible, ausreichende und wirtschaftlich angemessene Begründung.
Grenzen des Steuertricks
Wenn man von einem Steuertrick reden kann, ist es eine gewisse geschickte Auslegungsfrage von Betriebsausgaben. Die Grenzen dieses Steuertricks sind die von der Finanzverwaltung festgelegten Freibeträge bzw. Freigrenzen. Werden diese überschritten, ist das gesamte Geschenk in keiner Weise mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Natürlich stellt auch die betriebliche Veranlassung eine Grenze für die Abzugsfähigkeit dar. Wie oft, in welchem Umfang oder in welcher Größenordnung etwas für Mitarbeiter oder Geschäftspartner angeschafft und verschenkt wird, kann und wird auch bei einer Betriebsprüfung überprüft werden. Daher gilt: Lieber etwas zaghafter und vorsichtiger absetzen, als zu forsch vorgehen und im Nachhinein viele weitere Fragen aufwerfen. Mit anderen Worten: Schlafende Hunde schlafen lassen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Sind Mutter- und Vatertagsgeschenke automatisch absetzbar?
Im Rahmen der Absetzbarkeit von Geschenken an Mitarbeiter und Geschäftspartner, ja. Lesen Sie sich dazu bitte die steuerlichen Regelungen im Artikel Geschenke an Geschäftspartner durch!
Kann ich jedes Geschenk für Mutter- und Vatertag absetzen?
Nein, nicht jedes Geschenk ist absetzbar, es dürfen bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden. Diese variieren vom Gesetzgeber hinsichtlich Arbeitnehmer oder Geschäftspartner.
Gibt es eine Höchstgrenze für absetzbare Mutter- und Vatertagsgeschenke?
Ja, siehe Geschenke an Geschäftspartner!
Muss ich besondere Nachweise erbringen, um Mutter- und Vatertagsgeschenke absetzen zu können?
Ja, es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorhanden sein und der steuerfreie Betrag für Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter darf nicht überschritten werden. Darüber hinaus muss ein persönliches Ereignis vorhanden sein. Man darf also die Mitarbeiter nicht zu jedem x-beliebigen Tag im Jahr ein Geschenk machen.
Was passiert, wenn ich Mutter- und Vatertagsgeschenke absetze, die nicht absetzbar sind?
Diese Betriebsausgaben werden womöglich bei einer Betriebsprüfung erkannt und dort im Rahmen des Prüfungsberichts korrigiert. Die korrigierte Betriebsausgabe führt zur Steigerung des Gewinns und zu einer Nachzahlung von Einkommenssteuer. Womöglich kann auch eine Strafe vom Finanzamt verhängt werden, wenn Fahrlässigkeit oder vorsätzlich Handeln des Unternehmers nachgewiesen wird.
Gilt der Steuertrick auch für Geschenke an andere Personen, wie z.B. Geschäftspartner oder Kunden?
Ja, der Steuertrick kann natürlich auch bei Geschenken an Geschäftspartnern, Lieferanten, Freelancern oder Kunden zum Einsatz kommen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Sie sollten zunächst ein passendes Geschenk für Mitarbeiter zum Vatertag oder Muttertag suchen, z.B. hier!
- Sofern die Freibeträge überschritten werden, müssen Sie den Steuertrick anwenden!
- Prüften Sie, inwiefern Sie diese Betriebsausgabe in Ihrem Unternehmen anderweitig absetzen können, umso die Freibeträge der Geschenke zu umgehen!
- Sollte Ihnen das nicht gelingen, müssen Sie sich an die Freibeträge für die Geschenke halten und den Beleg dementsprechend deklarieren!
- Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!