Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 06.04.2023 um 13:46 aktualisiert
Rückzahlung von Corona Zuschuss

Corona-Soforthilfe zurückzahlen - Firma dankt

Auch wenn die Liquiditätszuschüsse für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer nicht grundsätzlich zurückgezahlt werden müssen, gibt es gute Gründe genau das zu tun. Immer mehr Begünstigte zahlen die Corona-Soforthilfe ganz oder teilweise zurück. Wir verraten wieso und wie genau das geht.

Bescheid und Geld, hier: Corona Soforthilfe zurückzahlen
Immer mehr Antragsteller zahlen ihre Corona-Soforthilfe zurück.
© wir_sind_klein / pixabay.com

Inhaltsverzeichnis:

Während viele Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer noch immer darauf warten, dass ihr Antrag auf Soforthilfe genehmigt und der Zuschuss auf ihr Konto überwiesen wird, zahlen andere schon zurück. Die Investitionsbank Berlin hat von den bis Ende April ausgezahlten 1,7 Milliarden Euro an Corona-Zuschüssen bereits 20 Millionen Euro von 2.700 Antragstellern zurück erhalten. Auch in anderen Bundesländern gehen immer mehr Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe ein.

Muss jeder Corona-Zuschuss zurückgezahlt werden?

Prinzipiell handelt es sich bei den Corona-Zuschüssen vom Bund und den Ländern um eine Transferleistung, die nicht zurückgezahlt werden muss, anders als zum Beispiel ein KfW-Kredit. Vorausgesetzt, sie wurde regel- und rechtskonform beantragt. Das ist dann der Fall, wenn ein ausschließlich coronabedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist, der die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedroht. Das Geld darf in den meisten Ländern nur für die Betriebskosten verwendet und nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. Außerdem darf keine Übervorteilung stattfinden.

Übervorteilung bedeutet, dass Sie mehr bekommen haben als notwendig gewesen wäre, um den Geschäftsbetrieb in der Coronakrise aufrechterhalten zu können. Die möglichst schnelle Bearbeitung und Auszahlung der Corona-Soforthilfen lässt keinen Raum für die exakte Überprüfung des Liquiditätsbedarfs, auch wenn einige Bundesländer im Rahmen der Antragstellung eine genaue Berechnung des Liquiditätsengpasses sehen wollen. Deshalb wird in der Regel gleich der Maximalbetrag ausgezahlt. Allerdings verweisen alle Länder darauf, dass nicht benötigte Gelder zurückgezahlt werden müssen. Inwiefern das später kontrolliert wird, ist bisher nicht abzusehen.

Aus welchen Gründen wird die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt?

Schon aus den politischen Voraussetzungen ergeben sich diverse Gründe, warum Antragsteller sich für eine Rückerstattung entscheiden. Zumal sich die Bedingungen in der Anfangsphase laufend geändert haben und die unklare Situation sowie der wirtschaftliche Druck vielfach zu Unsicherheit und Überforderung geführt haben.

Hinzu kommt, dass die ersten offensichtlichen Betrugsfälle verfolgt werden. Denn die anfängliche schnelle Auszahlung hatte zur Folge, dass Anträge nur sehr oberflächlich geprüft werden konnten. In manchen Bundesländern haben dadurch sogar Antragsteller Geld erhalten, deren Gewerbe längst abgemeldet war oder die nie eins besaßen. Allein die Bezirksregierung Arnsberg (NRW) stellt mindestens 50 Anzeigen pro Tag wegen Subventionsbetrug, die in Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe stehen.

Allein die Berichterstattung darüber, dass die betrügerische Erschleichung von Soforthilfen verfolgt wird, mag den ein oder anderen dazu bewegen, seinen Zuschuss lieber freiwillig zurückzuzahlen, als später doch erwischt zu werden.

Häufig sind es aber auch ganz profane Gründe. So hat der Ansturm auf die Zuschüsse in den ersten Wochen dazu geführt, dass die technische Infrastruktur unter der Last überfordert war. Vielfach wurden Anträge mehrfach eingereicht und nicht selten auch mehrfach bewilligt und ausgezahlt. Diese versehentlichen Doppelausschüttungen werden derzeit ebenfalls vermehrt zurückgezahlt.

Außerdem gibt es durchaus auch edle Motive, wie zum Beispiel die ethische und moralische Verantwortung. Einige Unternehmer, die besser über die Runden kommen als gedacht, zahlen den Zuschuss zurück, damit andere davon profitieren können. Zum Teil, obwohl sie die formalen Voraussetzungen für die Soforthilfe erfüllen.

Gründe für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe im Überblick:

  • Unrechtmäßige, aber fahrlässige Beantragung unter Missachtung der Antragsvoraussetzungen
  • Aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen bei vorsätzlich nicht gerechtfertigter Inanspruchnahme der Soforthilfe
  • Im Nachhinein geänderte Voraussetzungen, die den Antragsteller aus dem Raster fallen lassen
  • Versehentliche Mehrfachbeantragung und Mehrfachbegünstigung infolge technischer Probleme
  • Überraschender Anstieg der Auftragslage, der die Soforthilfe überflüssige macht
  • Teilrückzahlung wegen Übervorteilung durch Auszahlung des Maximalbetrags, der nicht in voller Höhe benötigt wird
  • Moralische und ethische Beweggründe

Kann ich die Soforthilfe zunächst sicherheitshalber beantragen, abwarten ob und wie viel ich davon benötige und sie gegebenenfalls später zurückzahlen?

In der Regel versichern Sie bei Antragsstellung, dass ein akuter Liquiditätsengpass vorliegt. Es ist deshalb nicht zulässig den Zuschuss zu beantragen, wenn Sie ihn derzeit noch nicht benötigen. Auch dann nicht, wenn die kommenden Monate wirtschaftlich ungewiss sind. Sollte eine wirtschaftliche Notlage später eintreffen, kann immer noch ein Antrag gestellt werden, sofern die Mittel dann noch nicht erschöpft sind. Letzteres ist beim Bundesprogramm, aus dem auch die meisten Länder schöpfen, derzeit allerdings nicht zu befürchten. Zumal die zuständigen Ministerien versichert haben, die zur Verfügung gestellten Gelder bei Bedarf aufzustocken.

Muss ich einen Teil der erhaltenen Soforthilfe zurückzahlen, wenn ich den Zuschuss nicht komplett benötige?

Prinzipiell geben alle Länder an, dass für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs nicht benötigte Gelder zurückgezahlt werden müssen. Dies ist aktuell aber noch nicht notwendig, da die Finanzhilfe aus dem Bundesprogramms, auf dem die meisten Länderprogramme mittlerweile basieren, für drei Monate gewährt wird. Aufgrund der Unsicherheiten können die Begünstigten folglich erst ich etwa zwei Monaten abschätzen, wie viel von der ihnen zugestandenen Summe sie tatsächlich benötigen. Sollte davon jedoch etwas übrig bleiben, muss die Differenz nach jetzigen Stand zurückgezahlt werden.

Kann eine Rückzahlung negative Konsequenzen für mich haben?

In erster Linie ist eine freiwillige Rückzahlung ein gutes Zeichen. Sie zeigt zum Beispiel, dass der Liquiditätsengpass nicht so groß ist wie vermutet. Und selbst wenn Sie die Soforthilfe verfrüht oder zu Unrecht beantragt haben, beweise Sie mit einer Erstattung Rückgrat. Im Regel- und Antragchaos der ersten Tage kann Ihnen niemand übel nehmen, wenn Sie ein Detail übersehen haben. Und insofern sich die Bedingungen im Nachhinein geändert haben, fällt dies ohnehin nicht in Ihren Verantwortungsbereich.

Auch wer vorsätzlich gehandelt und somit bewusst Soforthilfe beantragt hat, obwohl diese ihm nicht zusteht, kann diesen Fehler jetzt noch ohne Konsequenzen beheben. Eine Rückzahlung ist derzeit straffrei möglich. Sofern der Subventionsbetrug bei den späteren Prüfungen auffällt, die zumindest stichpunktartig durchgeführt werden sollen, drohen hingegen nicht nur Rückforderungen mit Strafzinsen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Da die Rechtslage sich gerade in Coronazeiten schnell verändert, sollten sich betroffene Unternehmer bezüglich der straffreien Rückzahlung des Corona-Zuschuss bei ihrer zuständigen Kammer oder einem Steuerberater erkundigen.

Muss ich einen Antrag stellen oder ein Formular ausfüllen, um die Soforthilfe zurückzahlen zu können?

Nein, das ist aktuell zumindest noch nicht vorgesehen. Die für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständigen Behörden haben derzeit noch alle Hände damit zu tun, die offenen Anträge zu bearbeiten. Die Rückzahlung spielt bei ihnen bisher nur eine untergeordnete Rolle, zumal die drei Monate, für die die Soforthilfe gewährt wurde, auch noch nicht vorbei sind. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass im Verlauf des Jahres ein Prozess entwickelt wird, in dessen Rahmen Formulare ausgefüllt werden müssen, die die Rückzahlung zum Beispiel begründen.

Bis dahin reicht es aus den Betrag einfach auf das Konto zurück zu überweisen, von dem Sie die Zahlung erhalten haben. Wichtig dabei ist, dass Sie die eigene Antragsnummer oder das Aktenzeichen angeben, damit die Zahlung zweifelsfrei zugeordnet werden kann.

Wo finde ich die Bankverbindung für das Konto, auf das ich die Soforthilfe zurückzahlen kann?

Bitte machen Sie sich vor der Rückzahlung auf der Website der in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle (Ministerium, Landesbank, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, etc.) schlau, ob dort ein Konto genannt wird. Wenn, dann finden Sie diese Information in der Regel in den FAQ, die mittlerweile jede Stelle ausgearbeitet hat. Unsere Prüfungen haben allerdings ergeben, dass bisher kaum offizielle Informationen zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bereitgestellt werden.

In diesem Fall nutzen Sie am besten das Konto für die Rückzahlung, von dem Sie den Zuschuss erhalten haben. Die IBAN wird Ihnen im Online-Banking oder auf dem Kontoauszug angezeigt. Im Online-Banking der meisten Banken können Sie meist auch die Bankverbindung zur Überweisung übernehmen, von der Sie bereits eine Zahlung erhalten haben.

Alternativ findet sich die Bankverbindung in der Regel auch auf der Website der zuständigen Stelle. Hierbei ist es aber wichtig, dass Sie sich bewusst sind, wer Ihnen das Geld überwiesen hat. In Nordrhein-Westfalen sind zum Beispiel die Bezirksregierungen zuständig. Hier wäre es falsch an das Wirtschaftsministerium oder das Finanzamt zurückzuzahlen. In anderen Bundesländern sind zum Beispiel die jeweilige Landesbanken zuständig.

Die Investitionsbank Berlin empfiehlt im Verwendungszweck das Wort "Rückläufer", die Bescheidnummer sowie das Bescheiddatum anzugeben, damit Ihnen die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Das empfiehlt sich auch in allen anderen Bundesländern. Am wichtigsten dabei ist Ihre individuelle Antragsnummer oder das Aktenzeichen, das Ihnen mit Zustellung des Bescheides mitgeteilt wurde.

Beispiel Verwendungszweck für die Rückzahlung:

"Rückzahlung Corona-Soforthilfe, Antrag/Bescheid 123456 vom 29.04.2020"

Muss ich einen Grund angeben, wenn ich die Soforthilfe zurückzahle?

Nein, eine Begründung ist aktuell nicht notwendig. Wenn nur eine Teilrückzahlung erfolgt, kann es sein, dass Sie später belegen müssen, wofür der einbehaltene Betrag verwendet wurde.

Muss ich ggf. auch die Überbrückungshilfe zurückzahlen?

Wie bereits in unserem Bericht zur Corona Überbrückungshilfe zu lesen ist, handelt es sich bei der Überbrückungshilfe um einen Zuschussmuss der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Bundesregierung Möchte damit vermeiden, dass Unternehmer für die Rückzahlung ihr Eigenkapital verwenden müssen.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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Steuerberater Daniel Reich
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© Daniel Reich

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