Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 06.04.2023 um 13:51 aktualisiert
Finanzhilfe in der Coronakrise

Die wichtigsten Infos zum Sonderprogramm der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat mit einem Sonderprogramm und einem unkomplizierten Schnellkredit auf die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie reagiert. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das Hilfsprogramm konkret aussieht, wer es in Anspruch nehmen kann und wie hoch der Zinssatz für KfW-Kredite in der Coronakrise ist.

Euroscheine in Hand
Die KfW hat ein Sonderprogramm für die von der Coronakrise wirtschaftlich betroffenen Unternehmen auferlegt.
© moerschy / pixabay.com

Während die vom Bund und Land organisierten Soforthilfe-Zuschüsse für kleinere Unternehmen trotz aller Kritik eine schnelle Hilfe sind, stellen sie für größere Unternehmen mit ganz anderen Kostenstrukturen allenfalls einen Tropfen auf den heißen Stein dar, wenn diese überhaupt die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Wer kein Solo-Selbständiger ist, sondern Mitarbeiter hat und ein Büro, Ladenlokal oder vielleicht sogar eine Lager- oder Produktionshalle unterhält, der hat hohe laufende Kosten, für die die einmaligen Zuschüsse nicht lange ausreichen. Um einen Liquiditätsengpass zu verhindern, kommen größere Unternehmen kaum um einen Kredit herum.

Unbegrenztes Kreditprogramm der KfW

Um den von der Coronakrise betroffenen Unternehmen schnelle Hilfe zu bieten, haben der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister ein unbegrenztes Kreditprogramm zugesagt. Das heißt, jeder Unternehmer, der einen Kredit benötigt, bekommt ihn auch. Ist der Fördertopf mit den Kreditmitteln ausgeschöpft, wird er von der Bundesregierung wieder aufgefüllt.

Das milliardenschwere Hilfsprogramm besteht nicht nur aus unbegrenzten Mitteln, sondern auch aus Lockerungen. So wurden zum Beispiel bestimmte Kapitalvorgaben für die Banken gelockert, verschiedene Zugangsvoraussetzungen zu den Kreditprogrammen gesenkt und Zinssätze reduziert.

Sonderprogramm der KfW in der Coronakrise

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist eine staatliche Förderbank, die normalerweise vor allem Investitionen fördert. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen in der Coronakrise hat die KfW zunächst ein Sonderprogramm und kürzlich auch den KfW Schnellkredit auferlegt.

Alle wichtigen Informationen zum Corona KfW-Schnellkredit haben wir in einem extra Artikel zusammengefasst. Hier beschäftigen wir uns mit dem Corona-Sonderprogramm, das aus Krediten für junge (unter 5 Jahre) und etablierte (über 5 Jahre) Unternehmen sowie der Konsortialfinanzierung besteht.

KfW-Kredite für Anschaffungen und laufende Kosten

Ziel des Sonderprogramms ist es, eine Kreditklemme zu verhindern und die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, damit diese ihre laufenden Kosten decken können. Finanziert werden also nicht mehr nur Investitionen, sondern Betriebskosten inkl. dem Material- und Warenlager. Dazu zählen zum Beispiel Löhne und Gehälter, Mieten und Energiekosten.

ERP-Gründerkredit für Unternehmen < 5 Jahre

Wer kann den ERP-Gründerkredit der KfW beantragen?

Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, können den ERP-Gründerkredit beantragen. Allerdings muss das Unternehmen mindestens drei Jahre aktiv sein bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen müssen, damit die KfW den Großteil des Kreditrisikos übernimmt. Für große Unternehmen übernimmt die Förderbank 80 Prozent des Risikos, bei kleinen und mittleren Unternehmen sogar 90 Prozent. Das Restrisiko trägt die Hausbank, über die der Kredit beantragt werden muss.

Unternehmen die jünger als drei Jahre sind, können den ERP-Gründerkredit ebenfalls erhalten. Allerdings muss die Bank oder Sparkasse dann das gesamte Risiko übernehmen, was relativ unwahrscheinlich ist.

Wie viel Geld können Unternehmer über den ERP-Gründerkredit erhalten?

Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Millionen Euro.

Maximal werden Kredite bis zu einer Milliarde Euro bewilligt.

Wie hoch sind die Zinsen für den Gründerkredit der KfW?

Der reduzierte Zinssatz für den ERP-Gründerkredit liegt zwischen 1,00 und 2,12 Prozent pro Jahr. Der genaue Zinssatz wird von der Hausbank individuell festgelegt und ist von der Bonität und den Sicherheiten abhängig.

Die Rückzahlung kann auf bis zu zehn Jahre gestreckt werden, zwei Jahre sind tilgungsfrei möglich. Während der tilgungsfreien Zeit zahlt der Kreditnehmer nur die Zinsen.

Wie kann der ERP-Gründerkredit beantragt werden?

Die Beantragung erfolgt über die Hausbank, die als Finanzierungspartner fungiert. Über die Website der KfW können die Anträge vorbereitet werden. Außerdem werden hier alle relevanten Fragen beantwortet.

In der Coronakrise reicht es aus, dass die Hausbank eine Überprüfung mit positivem Ergebnis vornimmt. Um die Kreditsumme schnellstmöglich auszahlen zu können, erfolgt keine zweite Prüfung seitens der KfW.

KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen > 5 Jahre

Für etablierte Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt aktiv sind, gibt es den KfW-Unternehmerkredit. Er unterscheide sich mit Ausnahme des Alters des Unternehmens kaum vom Gründerkredit. Sowohl die Kredithöchstbeträge als auch die Konditionen sind identisch.

Die wichtigsten Fakten zum KfW-Unternehmerkredit auf einen Blick:

  • max. 25 % des Jahresumsatzes 2019
  • oder das doppelte der Lohnkosten 2019
  • oder aktuellen Finanzierungsbedarf für 12 bzw. 18 Monate
  • oder 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro
  • Generell: maximal eine Milliarde Euro
  • für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Zinssatz zwischen 1,00 und 2,12 % p. a.
  • bis zu 10 Jahre Rückzahlungszeit und 2 Jahre tilgungsfrei

Mehr Informationen zur Beantragung des Unternehmerkredits erhalten Sie hier auf der Website der KfW.

KfW-Konsortialfinanzierung ab 25 Mio. Euro

Bei einem besonders hohen Kapitalbedarf beteiligt sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau an einer Konsortialfinanzierung. Das bedeutet, dass der Kredit von mehreren Banken oder Sparkassen finanziert wird und diese sich das Risiko teilen.

Bei der Konsortialfinanzierung übernimmt die KfW bis zu 80 Prozent des Risikos, jedoch maximal 50 Prozent der Gesamtverschuldung oder 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe.

Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Millionen Euro und ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

Mehr Informationen zur KfW-Konsortialfinanzierung erhalten Sie hier.

KfW-Kredite sind mit anderen Programmen kombinierbar

Der ERP-Gründerkredit, der KfW-Unternehmerkredit und der Konsortialkredit können mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, wenn eine ausreichende Bonität vorhanden ist. Eine schwache Kreditwürdigkeit kann zu Einschränkungen führen. Für das KfW-Sonderprogramm ist weniger das aktuelle Jahr, als vielmehr das Vorjahr entscheidend. Wichtig ist, dass das beantragende Unternehmen im Jahr 2019 keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten gehabt haben darf.

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Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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