DPMA Adressbuchschwindel: Geld oft weg!
Unternehmer und Selbstständige die eine Marke oder ein Patent anmelden, bekommen anschließend nochmals Post. Da meldet sich doch interessanterweise das “Zentrale Grundregister für Marken und Patente” oder auch die “Deutsche Patentverwaltung”, mit einer weiteren Zahlungserinnerung. Die Anschrift? München, genau wie das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA), bei dem der Unternehmer seine Marke oder Patent ursprünglich angemeldet hat.
München, 10. Mai 2019 - Die Anmeldung eines Patents ist ein richtiger und wichtiger Schritt, weshalb auch das Gründerlexikon einen Artikel zum Patentrecht veröffentlicht hat. Wer bei erhaltenen Rechnungnen allerdings nicht ganz genau hinschaut, hat unter Umständen schnell eine gefälschte Rechnung bezahlt. Eine Gegenleistung? Gibt es nicht. Das Geld wieder zurückholen? Fast unmöglich. Adressbuchschwindel, Registerschwindel usw. Die Masche der Betrüger hat viele Namen. Wie können sich Unternehmer schützen? Was hat es mit dem DPMA auf sich?
Vor kurzem erhielt das Gründerlexikon eine Nachricht von einem Unternehmer, der vom “Zentralen Grundregister für Marken und Patente” Post bekam. Dort wurde er aufgefordert, 475 Euro für die Eintragung einer Marke zu bezahlen. Da er sich unsicher war, bat er die Redaktion, das Schreiben zu überprüfen. Der Unternehmer erhielt den Brief unmittelbar, nachdem er eine Marke beim Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet hatte. Stutzig machte ihn die Zahlungsaufforderung, weil er bereits eine Zahlung an das DPMA geleistet hatte und außerdem die Information erhielt, dass keine weiteren Zahlungen notwendig wären.
Die Redaktion des Gründerlexikons schaute sich die Dokumente an, die der Unternehmer zur Verfügung stellte. Bei einem Blick auf den Absender sah zunächst alles in Ordnung aus:
“Landsberger Straße 155, 80687 München”
Das Anschreiben sah ebenfalls “amtlich” und sehr korrekt aus, sogar mit einem Eingangsstempel und einem Signum versehen. Und die Zahlungserinnerung galt für exakt dieselbe Registrierung bzw. Marke wie bei der DPMA - dieselben Daten, alles korrekt. Doch bei genauerem - sehr genauem - Hinsehen, erkannte man, dass da doch etwas nicht stimmen kann.
”Zentrales Grundregister für Marken und Patente” hat Sitz in Polen?
Die erste Unsicherheit kommt auf - sofern der Unternehmer das überhaupt bemerkt - wenn ein Blick auf die Kontonummer (IBAN) geworfen wird. Dort ist nämlich eine polnische IBAN angegeben. Ganz oben im Briefkopf ist ebenfalls eine polnische Adresse angegeben. Doch die ist derart klein geschrieben, dass die meisten sicherlich eine Lupe zum Lesen brauchten. Diese Masche - Adressbuch- oder Registerschwindel genannt - ist nicht neu. So gut wie jeder Unternehmer erhält beispielsweise auch Post von einer Gewerbezentrale. Das gleiche Muster: Ein scheinbar amtliches Schreiben, wonach der Unternehmer aufgefordert wird, für eine Eintragung seiner Firma Geld zu bezahlen.
Wie kommen die an meine Daten?
Das der Brief nicht “zufällig” kommt steht fest. Stefan Geisler von www.marken-boerse.com erklärt, wie einfach und legal man an die Daten kommen kann: Jede Markenregistrierung wird vor endgültiger Eintragung öffentlich bekannt gemacht. Warum das so ist, führt das DPMA selbst aus:
“Im Anmeldeverfahren wird nicht geprüft, ob ältere Marken bzw. Kennzeichenrechte Dritter der Eintragung entgegenstehen ... Nach der Veröffentlichung haben Inhaber von älteren Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen.”
Die Eintragungen werden jede Woche im DPMAregister veröffentlicht. Die PDF Dokumente kann sich jeder herunterladen. So einfach und legal kann man an die Daten kommen. Kriminelle müssen dann lediglich nur einmalig einen Brief erstellen, zusätzliche Adressdaten recherchieren und dann nur noch die jeweiligen Daten des Unternehmers eintragen. Stefan Geisler rechnet vor, dass es jährlich etwa 75.000 Markenanmeldungen gibt. Das entspricht pro Woche in etwa 1.500 Anmeldungen (bei 50 Wochen). Statistisch gesehen, zahlen in etwa 3 Prozent aller Unternehmer die falschen Rechnungen. Bei einer Rechnungssumme von 475 Euro, ergibt das eine Summe von circa 21.000 Euro wöchentlich! Durch Adressbuchschwindel beim Eintragen von Marken, entsteht Unternehmern ein Schaden von mehr als 1.000.000 Euro pro Jahr!
Wie können sich Unternehmer schützen?
Das Gründerlexikon hat verschiedene Experten zu diesem Thema befragt: die Berliner Patent-Anwältin Dr. Weisse und Christian Solmecke von der Anwaltskanzlei für Medienrecht Wilde Beuger Solmecke und das DPMA direkt befragt, was Unternehmer im Vorfeld und auch als Betroffene tun können, wenn sie bereits gezahlt haben.
Folgende Fragen wurden den Experten gestellt:
- Besteht eine Chance durch Anzeige bei der Polizei den Tätern (welche sich vorwiegend im Ausland, oft auch europäisches Ausland befinden) das Handwerk zu legen?
- Wenn nein, was kann man auf juristischem Weg tun, um sich zu wehren, wenn man einen solchen Brief erhalten, jedoch nicht gezahlt hat?
- Ist das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) nicht auch in der Pflicht, diesem Schindluder ein Ende zu bereiten? Müsste hier nicht eine Anzeige seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes erfolgen? Wenn ja, wird das auch gemacht und wie erfolgreich sind diese Anzeigen?
- Wie sollte sich ein Unternehmer verhalten, wenn er dummerweise den Betrag an die dubiose Firma überwiesen hat? Wie bekommt er sein Geld zurück?
- Was kostet anwaltliche Hilfe in diesen Angelegenheiten in etwa?
Die kompletten Interviews mit den Antworten auf diese Fragen werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Adressbuchschwindel, Registerbetrug - Das sind die “Übeltäter”
Das DPMA veröffentlicht auf seiner Homepage auch eine Übersicht, bekannte Unternehmen, die durch Registerschwindel irreführende Zahlungsaufforderungen an Unternehmer senden. Derzeit sind diese Firmen bekannt:
- Deutsche Patentverwaltung
- DMP-Agentur
- DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH
- DMPVA UG (haftungsbeschränkt)
- EIPR - Register des europäischen immateriellen gewerblichen Eigentums
- ellan.info
- EOOD Patent und Markendienst
- EPTO S.A.
- European Patent and Trademark Register
- European Trademark Organisation S.A.
- Intellectual Property Agency Ltd.
- International Trademark Patent Registration
- IP Data
- IPTO Internationals Patent & Trademark Organization
- IPTS International Patent and Trademark Service
- MP Solcom BeratungsGmbH
- Katalog der Exklusivrechte (Zentrales Grundregister für Marken und Patente)
- Liste der Firmenzeichen und Patentansprüche (Zentrales Grundregister für Marken und Patente)
- MPAgentur
- MPV Marken und Patentverwaltung
- Nationales Markenregister AG
- Nationales Patentregister AG
- Patent and Trademark Association Ltd.
- PMS Patent und Markenservice AG
- UPTS s.r.o
- Verzeichnis vorbehaltener Handelsnamen und Innovationen (Zentrales Grundregister für Marken und Patente)
- WBIP World Bureau Intellectual Property
- WDTP Worldwide Database of Trademarks and Patents
- Zentrale Grundregister für Marken und Patente
An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Unternehmer sollten auf gar keinen Fall den dubiosen Zahlungsaufforderungen nachkommen. Im Zweifelsfall Rücksprache mit dem DPMA oder einem Berater aufnehmen. Tipp: GründerlexikonTV hat aktuell ein Video zum Thema Vorsicht: Abzocke durch Adressbuchschwindel beim Anmelden von Patenten und Marken veröffentlicht.
Außerdem interessant: Als Existenzgründer stößt man nicht nur bei der Patentanmeldung auf Betrugsfälle. Auch einige unseriöse Unternehmensberater versuchen nichtsahnende Kunden über den Tisch zu ziehen. Erfahren Sie deshalb im Gründerlexikon, wie sie unseriöse Unternehmensberater erkennen.