Flüchtlingskrise: Behörden bei Gründungsfragen überfordert?
In der aktuellen so genannten “Flüchtlingskrise”, sind viele Behörden überfordert. Das liegt nicht unbedingt an dem einzelnen Beamten, sondern an der - für diese Aufgabe - zu geringen Mitarbeiteranzahl. Man streitet sich, wie die derzeitige Situation wohl am besten zu regeln sei. Frank-Jürgen Weise, Chef der Arbeitsagentur und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge äußert sich dazu wie folgt: “Der beste Schlüssel zur Integration ist Arbeit”
Sicher meint es Herr Weise positiv und will den Migranten helfen, so schnell wie möglich ein normales Leben zu führen, bei dem sie sich selbst um ihren Lebenserwerb kümmern. Es gibt auch einige gute Beispiele, bei denen Migranten und Flüchtlinge als Praktikanten (Jetzt lesen: Praktikanten finden, das müssen Sie beachten!) oder Auszubildende arbeiten oder wo Flüchtlinge eingestellt werden, um als vollwertige Arbeitskräfte zu arbeiten. Das ist aber eher die Seltenheit, was nicht zuletzt unser Bildungs- und Weiterbildungssystem für Erwachsene zu verantworten hat.
Doch wie sieht es mit Existenzgründungen aus? Unter welchen Voraussetzungen dürfen sich Flüchtlinge und Migranten selbstständig machen? Das Gründerlexikon ist diesen Fragen nachgegangen und hat bei den entsprechenden Ministerien und Behörden konkret nachgefragt. Die Antworten einiger Ministerien waren wenig überraschend…
Von Pontius zu Pilatus
Das Gründerlexikon hatte bewusst bei mehreren Stellen und Behörden nachgefragt:
- Bundesministerium der Finanzen
- Agentur für Arbeit
- DIHK
Jedem wurden dieselben Fragen gestellt. Dabei stand folgende Frage im Mittelpunkt:
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Flüchtlinge und Migranten in Deutschland ein Gewerbe anmelden und aufbauen?
Wie reagierten die Ministerien und Behörden auf die Anfrage? Das Finanzministerium hat sofort auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwiesen. Dort finde man den richtigen Ansprechpartner. Nach einer anschließenden Anfrage beim Wirtschaftsministerium wurde auf das Bundesministerium für Inneres verwiesen. Schließlich sei innerhalb der Bundesregierung das BMI für Migranten verantwortlich. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg wiederum leitete unmittelbar die Anfrage an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter. Und die IHK verwies wieder zurück auf die Bundesagentur für Arbeit und diverse Ausländerbehörden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bis heute noch nicht geantwortet. Das Thema an sich ist nicht neu. Seit jeher gibt es Migranten und Flüchtlinge. Dass die Arbeit oder Zuständigkeit immer weiter geschoben wurde, überraschte eigentlich nicht. Wenn die Behörden in der Praxis auch so mit den Migranten und Flüchtlingen umgehen und sich nicht verantwortlich fühlen, dürfte sich die Lage wohl noch mehr zuspitzen.
Wann dürfen nun Flüchtlinge ein Gewerbe gründen?
Fairerweise muss an dieser Stelle gesagt werden, dass das Bundeswirtschaftsministerium neben seinem Hinweis an ein anderes Ministerium auch eine Antwort lieferte:
Solange ein Asylverfahren läuft, ist es nicht gestattet, ein Unternehmen zu gründen. Das Gleiche gilt für Menschen, die lediglich geduldet sind. Anerkannte Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge dürfen wiederum Unternehmen uneingeschränkt gründen und entsprechende Förderprogramme in Anspruch nehmen.
Die Antwort auf diese Frage hängt also maßgeblich von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Anschließend noch ein Hinweis, auf welche Hürden Flüchtlinge und Migranten generell bei einer Existenzgründung treffen: Gründungen durch Migrantinnen und Migranten.
Was müssen Flüchtlinge bei Existenzgründungen noch beachten?
Generell sind natürlich noch weitere Dinge zu beachten. In erster Linie ist da die sprachliche Hürde zu nennen. Selbst wer Produkte oder Dienstleistungen nur innerhalb der gleichen kulturellen Community vertreiben möchte, muss früher oder später mit Behörden, Banken etc. Kontakt aufnehmen. Das dieses Jahr eingeführte Programm für Existenzgründer Förderung unternehmerischen Know-hows fördert auch spezielle durch Migranten geführte Unternehmen. Die IHK empfahl auch, in solchen Fällen immer Kontakt zu den örtlichen Industrie- und Handwerkskammern zu suchen. In jedem Bundesland gibt es spezielle Förderprogramme und Beratungsleistungen.