Homeoffice-Pauschale für Selbstständige + Freiberufler?
Corona hat das Homeoffice salonfähig gemacht. Arbeiten von Zuhause aus verursacht aber auch Kosten. Mit der neuen Homeoffice-Pauschale in Höhe von 6 Euro pro Heimarbeitstag können diese von der Steuer abgesetzt werden. Aber gilt die Pauschale auch für Selbstständige und Freiberufler? Und was ist mit nebenberuflich Selbstständigen? Wir haben Steuerberater Daniel Reich gefragt.
Wenn sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel die Arbeitgeber dringend dazu auffordert, den Arbeitnehmern das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, dann ist die Lage ernst. Und daran besteht angesichts der dramatischen Zahlen an Infizierten, Erkrankten und Toten sicherlich kein Zweifel. Während der Corona-Pandemie arbeiten so viele Menschen wie nie von zu Hause aus, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Mal mehr, mal weniger freiwillig. Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD wollte sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice schaffen. Eine Pflicht zum Homeoffice war in einigen Bereichen sogar Pflicht.
Bundestag und Bundesrat haben im Dezember noch eilig die Steuerpauschale durchgewinkt, die Angestellte im Homeoffice finanziell entlasten soll. Damit erkennt die Regierung an, dass das Arbeiten daheim den Wohnraum beansprucht. In der Kommunikation war stets von der Entlastung der Arbeitnehmer die Sprache. Die unter der Corona-Krise aber ganz besonders leidenden Selbstständigen und Freiberufler wurden wie leider allzu oft totgeschwiegen. Dabei wissen sie am besten, wie schwierig es in Deutschland ist, ein Arbeitszimmer abzusetzen.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
Pro Tag, den Arbeitnehmer ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, können diese 6 Euro ab 2023 von der Steuer absetzen. Die Pauschale ist auf 210 Tage – sprich 1260 Euro – im Jahr begrenzt. „Die Homeoffice-Pauschale soll Steuerpflichtige, die während der Pandemie von zu Hause aus arbeiten und damit höhere Kosten für Strom, Heizung etc. haben, entlasten“, erklärt Steuerberater Daniel Reich von der Steuerberatungsgesellschaft Wagria.
Fließt die Homeoffice-Pauschale in die Berechnung der Werbungskosten ein?
Ja! Das bedeutet, wer mit der Pauschale den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet, hat keinen Vorteil durch die neue Regelung. Nur wer ohnehin schon hohe Werbungskosten hat, profitiert.
Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige und Freiberufler?
Obwohl medial die Arbeitnehmer in den Fokus gerückt wurden, ist im Gesetzestext allgemein von Steuerpflichtigen die Rede, zu denen auch Selbstständige und Freiberufler zählen. Steuerberater Daniel Reicht sagt deshalb: „Die Homeoffice-Pauschale kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbständigen und Freiberuflern angesetzt werden.“
Gesetzesgrundlage Homeoffice-Pauschale in § 4 Abs. 5 EstG:
Können auch nebenberuflich Selbstständige die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen?
„Auch nebenberuflich Selbständige profitieren von der Homeoffice-Pauschale. Voraussetzung ist aber, dass der Steuerpflichtige den ganzen Tag ausschließlich in der häuslichen Wohnung gearbeitet hat“, erklärt Daniel Reich. „Wer hingegen morgens in die Firma fährt und nachmittags im Homeoffice arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale nicht ansetzen. Fährt man aber an einem Tag in die Firma und arbeitet an einem anderen Tag ausschließlich im Homeoffice, gibt es für diesen Tag die pauschalen 6 Euro.“
Muss ich über ein Arbeitszimmer verfügen, um die Homeoffice-Pauschale ansetzen zu dürfen?
Nein, denn gerade für diese Situation wurde die Steuerpauschale ins Leben gerufen. Ein Arbeitszimmer kann in Deutschland nur steuerlich absetzen, wer dieses zu über 90 Prozent beruflich nutzt. Schon wenn darin ein Fernseher oder eine Couch stehen, kann das problematisch sein. Viele Selbstständige und Arbeitnehmer arbeiten jedoch im Wohn- oder Schlafzimmer.
Steuerberater Reich warnt jedoch: „Allerdings dürfen Steuerpflichtige mit Arbeitszimmer entweder nur die Kosten dafür oder aber die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Beides zusammen hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.“
Umstellung auf Homeoffice problematischer als Steuerpauschale
Steuerpauschale hin oder her. So manch einer steht vor der Herausforderung, wie er die Geschäftsprozesse möglichst schnell und effektiv von Büro auf Homeoffice umstellen soll. Im Vorteil sind Unternehmen, die bereits möglichst viel in die Cloud verlegt haben. So können Angestellte leichter von zu Hause aus weiter an ihren Projekten arbeiten.
Dennoch ist das Thema Hard- und Software eine Herausforderung bei der Umstellung auf Homeoffice. Aber auch die persönliche Kommunikation unter den Kollegen fehlt. Das Betriebsklima könnte darunter leiden. Auch das sollten Unternehmer berücksichtigen und - auch wenn kein vollständiger Ausgleich möglich ist - das mittels Video- und Chatkommunikation möglichst gut kompensieren.
Denkbar wäre auch, den Mitarbeitern einen Leitfaden an die Hand zu geben, wie sie den Wechsel bestmöglich gestalten können. Weitere Fragen, die sich bei der Digitalisierung des Arbeitsplatzes ergeben, betreffen
- die Arbeitszeit,
- den Datenschutz,
- die Arbeitssicherheit,
- Versicherungsschutz,
- Kosten für die Ausstattung des Homeoffice der Angestellten usw.
Auf den Punkt gebracht
- Wer kein Arbeitszimmer besitzt oder auf die steuerliche Absetzung dessen verzichtet, kann für jeden vollständigen Arbeitstag, der ausschließlich im Homeoffice verbracht wurde, pauschal 6 Euro pro Tag steuerlich absetzen.
- Die Pauschale ist auf maximal 210 Tage im Jahr, also auf einer Maximalsumme von 1.260 Euro, begrenzt.
- Sie gilt laut Steuerberater Daniel Reich nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige und Freiberuflicher. Auch dann, wenn letztere nebenberuflich tätig sind.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/
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