Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 08.10.2020 um 10:17 aktualisiert
Internetabzocke

Interview mit Patentanwältin Dr. Weisse zum Registerschwindel

Ein weiteres Interview zum Thema Registerbetrug. Dieses mal von Patentanwältin Dr. Weisse.

Brief vom Amt, Stift liegt oben auf
Die Briefe sind oft sehr professionell verfasst
© Krissie / pixabay.com

Dingelstädt, 15.05.19 - Dieses Interview bezieht sich auf die Meldung DPMA Adressbuchschwindel ­ Geld oft weg! Wir hatten ja bereits im Interview mit Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet, eine zweite Meinung Kann trotz alledem nicht schaden. Nun unsere Fragen ein Patentanwältin Dr. Weisse:

1. Besteht eine Chance durch Anzeige bei der Polizei den Tätern (welche sich vorwiegend im Ausland, oft auch europäisches Ausland befinden) das Handwerk zu legen? Wenn nein, was kann man auf juristischem Weg tun, um sich zu wehren, wenn man einen solchen Brief erhalten, jedoch nicht gezahlt hat?

Grundsätzlich ist es erlaubt ein Register zu führen und dafür zu werben. Das machen die „Gelben Seiten“ auch. Kritisch wird es, wenn Zeichen, Namen und Embleme verwendet werden, die mit denen der offiziellen Ämter verwechslungsfähig sind. Dann hat das Amt oder die Behörde das Recht auf Unterlassung zu klagen, was sie in der Regel auch tun. Sinnvoll ist es, die Schreiben an das Amt weiterzuleiten, etwa an das Deutsche Patent- und Markenamt. Selber eine Klage einzureichen oder Strafanzeige zu stellen macht nur im Betrugsfall Sinn. Aber ein Betrug liegt hier in der Regel nicht vor.

2. Ist Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) nicht auch in der Pflicht, diesem Schindluder ein Ende zu bereiten? Schließlich handelt es sich auch oft um eine Art von Amtsmissbrauch, denn sehr häufig wird die Amtsbezeichnung irreführend eingesetzt, Schriftstücke werden irreführend Unternehmern versendet, um für etwas Geld zu kassieren, wo keine rechtliche Grundlage besteht. Müsste hier nicht eine Anzeige seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes erfolgen? Wenn ja, wird das auch gemacht und wie erfolgreich sind diese Anzeigen?

Ich gehe davon aus, dass alle Ämter und Behörden (die WIPO – World Intellectual Property Organization, DPMA etc.) sich wehren, wenn hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht. Ich selber weiß, dass die Ämter die Öffentlichkeit aufklären und der Amtspost sehr häufig Informationsschreiben beifügen. Auch im Internet werden die einschlägigen Verdächtigen häufig einzeln aufgeführt, so dass man prüfen kann, ob ein Schreiben „echt“ ist. Ob und welche Klagen konkret eingereicht werden, müsste beim Amt erfragt werden. Das Problem: die Bezeichnungen sind nicht identisch, sondern nur sehr ähnlich und die rechtliche Grundlage besteht häufig, auch wenn extrem viel Geld für eine extrem schlechte Leistung (Aufnahme in das inoffizielle Register dieses Unternehmens) verlangt wird. Das ist ärgerlich, aber leider weder strafbar noch sonstwie verboten.

3. Das DPMA informiert auf der Startseite in der rechten Navigation für meine Begriffe viel zu unscheinbar über die dubiosen Firmen, welche derzeit am Markt aktiv sind. Aus meiner Sicht ist das einfach zu wenig und man macht sich hier die Arbeit zu leicht, indem man den "Schwarzen Peter" dem Unternehmer zu schiebt, denn der könnte sich ja beim DPMA erkundigen. Daher meine Frage: Könnte der betroffene Unternehmer nicht auch das Deutsche Patent- und Markenamt anzeigen, weil es eine Pflichtverletzung (wie oben beschrieben) begangen hat, etwa Verfolgung in Sachen Amtsmissbrauch oder irreführende Amtsnamenverwendung, mangelnde Information? Derartige Delikte sollten doch auch europaweit strafbar, verfolgbar und ahndbar sein.

Ja, man würde sich mehr rechtliche Handhabe gegen die Abzocker wünschen, aber dann würden auch seriöse Unternehmen, wie die Gelben Seiten oder das herkömmliche Telefonbuch darunter fallen. Im freien Markt ist es halt nicht verboten schlechte Leistungen für viel Geld anzubieten. Mal ehrlich: wer eine Rechnung von über 1000 Euro bezahlt ohne sie ordentlich zu prüfen, verhält sich aber auch nicht gerade so, wie man es von einem Unternehmer erwarten würde. Ob die Hinweise unscheinbar sind… ich finde, mit einem Platz auf der Startseite einer Seite, die zu den 3000 am meisten besuchten Seiten gehört ist nicht so schlecht. Ich glaube, dass das Amt sich wirklich bemüht und von Amtsmissbrauch kann hier keine Rede sein.

4. Wie sollte sich ein Unternehmer verhalten, wenn er dummerweise den Betrag an die dubiose Firma überwiesen hat? Wie bekommt er sein Geld zurück?

Da hat der Unternehmer sehr schlechte Karten. Die Abzocker sitzen im Ausland, heißen alle paar Monate anders und das Geld ist so gut wie weg. Bei einer Klage würde er sicher Recht bekommen, aber bei der Vollstreckung im Ausland sind wir leider noch nicht so weit, dass tatsächlich in absehbarer Zeit eine Rückzahlung erfolgen würde.

5. Werden oben angesprochene juristische Maßnahmen von Rechtsschutzversicherungen getragen?

Ich denke nicht. Rechtsschutzversicherungen sind üblicherweise im privaten Bereich angesiedelt und solche Schreiben werden an Unternehmer verschickt, die gewerblich tätig sind.

6. Was kostet eine rechtsanwaltliche Hilfe in diesen Angelegenheiten in etwa?

Das Prüfen eines solchen Schreibens übernehme ich kostenlos. Ich habe nämlich auch hohe Rechnungen und ein großes Interesse an Transparenz. Wenn ich eine Rechnung stelle, kann ich Ihnen genau sagen, was für eine Leistung ich mit welcher Kompetenz erbracht habe und wie lange ich dafür gebraucht habe. Das können die Abzocker nicht. Wer allerdings bezahlt hat, der hat viel Lehrgeld bezahlt und kann sich die rechtsanwaltliche Hilfe sparen.

7. Eine polnische Firma betreibt eine Internetseite unter der Toplevel Domain ".de" - ist das nicht ebenfalls strafbar und könnte hier nicht das DPMA bei der DENIC eine Löschung derartiger Inhalte verlangen? Warum wird das nicht gemacht?

Nein, das ist weder verboten noch strafbar. Die Firma Amazon ist auch ein ausländisches Unternehmen und betreibt Webseiten mit dem Toplevel-Domain „.de“. Unsere Deutschen Automobilfirmen sind ja auch mit guten Gewinnen im Ausland unterwegs und verkaufen Autos in Spanien – da gehen die Spanier auch nicht auf die deutschen Seiten.

8. Ich bin persönlich der Meinung, deutsche Ämter und die deutsche Justiz tun in derartigen Dingen für die Unternehmer viel zu wenig und es wird recht schnell auf das Argument abgestellt: "Im Ausland kann man selten was machen, die ändern doch sofort ihren Namen und fangen wieder von vorn an, da muss jeder selber etwas tun."

Ich denke das ist etwas zu einfach und ich glaube die deutsche Justiz und die entsprechenden Ministerien und Ämter haben hier eine Schutzfunktion, neben ihrer Informationspflicht zu erfüllen, um diesen Missbrauch von nationalen Namen, Staatswappen und -farben, Amtsbezeichnungen ua. zu verhindern. Dass das eine langwierige und immer fortwährende Arbeit ist, ist selbstverständlich jedem Unternehmer klar, das kann aber kein Grund oder die Ausrede für das Bundesministerium sein, hier nichts oder sowenig zu tun. Das ist richtig. Die Vollstreckung eines Titels im Ausland ist ausgesprochen schwierig. Das gilt nicht nur im gewerblichen Rechtsschutz, sondern auch in anderen Angelegenheiten, etwa Unterhaltsforderungen oder Ähnliches. Das Problem ist in Europa bereits erkannt worden. So können in einigen Monaten Einheitliche Patente angemeldet werden, die europaweit nicht nur Schutz gewähren, sondern auch in einem einheitlichen Verfahren durchsetzbar sind. Das ist für die Industrie ein großer Fortschritt. Bei Marken gibt es das schon. Das Problem bei „kleinen“ Forderungen: Es müssen zwei Anwälte, nämlich einer hier in Deutschland und einer im Ausland eingeschaltet werden. Dann sind die Anwaltskosten häufig höher als die eigentliche Forderung. Hier in Deutschland gilt zwar, dass der Verlierer eines Prozesses alles zahlt, aber das ist im Ausland nicht unbedingt der Fall. Dann hat man höhere Anwaltskosten als ursprünglich an Geld gefordert wurde und kann es gleich bleiben lassen. Das ist das Gemeine an dem Geschäftsmodell der Abzocker. Ein Bundesministerium kann sich natürlich international für eine einfachere Durchsetzung einsetzen. Es gibt internationale Abkommen, die beispielsweise im Haager Abkommen sicherstellen, dass nicht alles beglaubigt werden muss. Solche Abkommen erleichtern das Leben sehr. Die Durchsetzung von Titeln ist aber ein heikles Thema, denn dann müssten wir auch jeden Titel aus dem Ausland anerkennen – vielleicht wollen wir die Millionenforderungen aus Schadensersatzprozessen in den USA hier in Deutschland gar nicht für vollstreckbar erklären.

9. Wie sehen Sie das konkret und was kann und sollte das Bundesministerium konkret tun oder wissen Sie von bestimmten Aktionen, was bereits getan wird und wie sind die verzeichneten Erfolge? Konkret halte ich die Aufklärung der Unternehmer für sehr wichtig.

Das Deutsche Patent- und Markenamt weist nicht nur auf ihrer Webseite auf Abzocker hin, sondern verschickt auch Warnungen mit der offiziellen Amtspost auf rotem Papier. Wer also ein Schutzrecht ohne Patentanwalt anmeldet, wird an dieser Stelle bereits vor der Veröffentlichung des Schutzrechts auf die irreführenden Zahlungsaufforderungen (vgl. dazu auch Zahlungserinnerung!) hingewiesen. Diejenigen, die anwaltlich vertreten sind, haben bei jeder Rechnung die Möglichkeit den Anwalt zu fragen, ob die Rechnung in Ordnung ist. Da Patentanwälte ihre Rechnungen mit Briefkopf versehen, ist leicht erkennbar, von wem sie kommen. Mein Tipp: Im Zweifel bei jeder Rechnung genau hingucken. 

Ich danke Ihnen für Ihre ausführlichen Antworten, Informationen und Ratschläge.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Registerschwindel

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© KlausHausmann / pixabay.com

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Anwaltskanzlei für Medienrecht Wilde Beuger Solmecke aus Köln hat dem Gründerlexikon zum Registerbetrug ein exklusives Interview gegeben. 

DPMA Adressbuchschwindel: Geld oft weg!

Umschlag und Brief des Registerbetrugs im Fall DPMA bei Markeneintragung
© Gründerlexikon

Unternehmer und Selbstständige die eine Marke oder ein Patent anmelden, bekommen anschließend nochmals Post. Da meldet sich doch interessanterweise das “Zentrale Grundregister für Marken und Patente” oder auch die “Deutsche Patentverwaltung”, mit einer weiteren Zahlungserinnerung. Die Anschrift? München, genau wie das Deutsche Patent­ und Markenamt (DPMA), bei dem der Unternehmer seine Marke oder Patent ursprünglich angemeldet hat.

Lieferdatum = Rechnungsdatum - ab sofort ungültig!

Lieferdatum ist nicht gleich Rechnungsdatum
© Christian Beuschel / pixelio.de

Unternehmer sollten im eigenen Interesse darauf achten, dass die Rechnungen ihrer Einkäufe korrekt sind. Denn nur dann haben sie die Möglichkeit, auch den Vorsteuerabzug gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Man könnte meinen, dass es ja nicht so schwer sei, eine korrekte Rechnung auszustellen. Doch immer wieder kommt es zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt.