Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 23.02.2023 um 14:13 aktualisiert
Internetabzocke

Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Registerschwindel

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Anwaltskanzlei für Medienrecht Wilde Beuger Solmecke aus Köln hat dem Gründerlexikon zum Registerbetrug ein exklusives Interview gegeben. 

Person in Handschellen
Die Betrüger in Handschellen zu sehen ist mehr als unwahrscheinlich...
© KlausHausmann / pixabay.com

Köln, 09.05.19 - Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Dieses Interview bezieht sich auf die Meldung DPMA Adressbuchschwindel ­ Geld oft weg!

1. Besteht eine Chance durch Anzeige bei der Polizei den Tätern (welche sich vorwiegend im Ausland, oft auch europäisches Ausland befinden) das Handwerk zu legen? Wenn nein, was kann man auf juristischem Weg tun, um sich zu wehren, wenn man einen solchen Brief erhalten, jedoch nicht gezahlt hat?

Natürlich können Betroffene bei der Polizei wegen Betrugs bzw versuchten Betrugs Strafanzeige stellen. Allerdings werden unseren Erfahrungen nach die Strafanzeigen wegen versuchten Betrugs, also in den Fällen in denen Unternehmen noch nicht gezahlt haben, zumeist eingestellt. Sofern jedoch gezahlt worden ist, sollte in jedem Falle Strafanzeige gestellt werden, um spätere zivilrechtliche Ansprüche gegen die Betrüger auch durchsetzen zu können. Zudem empfiehlt es sich die Fälle an die Verbraucherzentralen und das DPMA zu übermitteln, damit weitere Unternehmen gewarnt werden können.

2. Ist Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) nicht auch in der Pflicht, diesem Schindluder ein Ende zu bereiten? Schließlich handelt es sich auch oft um eine Art von Amtsmissbrauch, denn sehr häufig wird die Amtsbezeichnung irreführend eingesetzt, Schriftstücke werden irreführend Unternehmern versendet, um für etwas Geld zu kassieren, wo keine rechtliche Grundlage besteht. Müsste hier nicht eine Anzeige seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes erfolgen? Wenn ja, wird das auch gemacht und wie erfolgreich sind diese Anzeigen?

Nein, eine allgemeine Pflicht zur Anzeige gibt es nicht. Nach § 138 des Strafgesetzbuches ist die Nichtanzeige geplanter Straftaten nur bei bestimmten Straftaten wie beispielsweise Hochverrat, oder Mord und Totschlag strafbar. Das DPMA bzw die WIPO (World Intellectual Property Organisation) ist bei einer Verfolgung auf die Mithilfe von Betroffenen angewiesen. Das DPMA sowie das Internationale Büro der WIPO macht auf diese betrügerischen Machenschaften nicht nur auf den eigenen Seiten aufmerksam sondern arbeitet auch mit den nationalen Regierungen zusammen, um gegen die Verantwortlichen vorzugehen.

3. Das DPMA informiert auf der Startseite in der rechten Navigation für meine Begriffe viel zu unscheinbar über die dubiosen Firmen, welche derzeit am Markt aktiv sind. Aus meiner Sicht ist das einfach zu wenig und man macht sich hier die Arbeit zu leicht, indem man den "Schwarzen Peter" dem Unternehmer zu schiebt, denn der könnte sich ja beim DPMA erkundigen. Daher meine Frage: Könnte der betroffene Unternehmer nicht auch das Deutsche Patent- und Markenamt anzeigen, weil es eine Pflichtverletzung (wie oben beschrieben) begangen hat, etwa Verfolgung in Sachen Amtsmissbrauch oder irreführende Amtsnamenverwendung, mangelnde Information? Derartige Delikte sollten doch auch europaweit strafbar, verfolgbar und ahndbar sein?

Nein, die Möglichkeit gegen das DPMA vorzugehen besteht nicht. Hier fehlt es schlicht an einer Verletzungshandlung durch das DPMA. In meinen Augen wird auf der Seite des DPMA auch für jeden Unternehmer leicht auffindbar auf die betrügerischen Schreiben ausreichend hingewiesen und vor diesen gewarnt. Wichtig wäre es vielmehr, dass Unternehmen eingehende Zahlungserinnerung bereits bei Erhalt genau prüfen. In der Regel geht Behördenpost an den Markenvertreter und nicht an das Unternehmen selbst, so dass Post, die den Unternehmen direkt zugeht, allein aus diesem Grund genau unter die Lupe genommen werden sollte.

4. Wie sollte sich ein Unternehmer verhalten, wenn er dummerweise den Betrag an die dubiose Firma überwiesen hat? Wie bekommt er sein Geld zurück?

Leider muss gesagt werden, dass in den meisten Fällen das gezahlte Geld verloren ist. Die meisten der hinter den Schreiben steckenden Firmen sitzen im Ausland außerhalb der europäischen Gemeinschaft. Natürlich kann nach erfolgloser Zahlungsaufforderung auf Herausgabe des Geldes geklagt werden. Dennoch: Selbst wenn ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden kann ist die Durchsetzung der Ansprüche im Ausland sehr kostenintensiv oder gar nicht erst vollstreckbar. Daher sind präventive Maßnahmen für Unternehmen hier enorm wichtig, um einer Zahlung im Vorfeld bereits erfolgreich aus dem Weg zu gehen.

5. Werden oben angesprochene juristische Maßnahmen von Rechtsschutzversicherungen getragen?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Das kommt auf den jeweils individuell abgeschlossenen Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung an. Hier lohnt es sich für Betroffene immer, bei der eigenen Rechtsschutzversicherung zu erfragen, ob und wenn ja welche Kosten übernommen werden.

6. Was kostet eine rechtsanwaltliche Hilfe in diesen Angelegenheiten in etwa?

Auch das kann nicht pauschal gesagt werden. Hier sollten sich Unternehmen an einen Rechtsanwalt wenden und sich dahingehend beraten lassen. Die entstehenden Kosten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

7. Eine polnische Firma betreibt eine Internetseite unter der Toplevel Domain ".de" - ist das nicht ebenfalls strafbar und könnte hier nicht das DPMA bei der DENIC eine Löschung derartiger Inhalte verlangen? Warum wird das nicht gemacht?

Domaininhaber müssen nicht aus Deutschland kommen. Insofern ist durchaus möglich, dass eine polnische Firma eine .de Domain betreibt, denn: Jedes Land hat das Recht, eigene Vergaberichtlinien für seine Domain festzulegen. Diese werden in der weit überwiegenden Zahl von den Vergabestellen eigenständig aufgrund von technischen Notwendigkeiten und rechtlichen Anforderungen aufgestellt und können sich erheblich voneinander unterscheiden. So ist es beispielsweise bei der französischen TLD .fr sehr wohl erforderlich, dass der Domain-Inhaber seinen Wohn- oder Unternehmenssitz in Frankreich hat. In Deutschland ist das nicht der Fall. Nach den DENIC Domainrichtlinien gilt, dass, wenn der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, der Admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter ist. Der administrative Ansprechpartner (Admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Der Ansprechpartner muss in diesem Falle allerdings seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.

8. Ich bin persönlich der Meinung, deutsche Ämter und die deutsche Justiz tun in derartigen Dingen für die Unternehmer viel zu wenig und es wird recht schnell auf das Argument abgestellt: "Im Ausland kann man selten was machen, die ändern doch sofort ihren Namen und fangen wieder von vorn an, da muss jeder selber etwas tun." Wie sehen Sie das konkret und was kann und sollte das Bundesministerium konkret tun oder wissen Sie von bestimmten Aktionen, was bereits getan wird und wie sind die verzeichneten Erfolge? Konkret halte ich die Aufklärung der Unternehmer für sehr wichtig.

Von konkreten behördlichen Maßnahmen in dieser Richtung ist uns derzeit nichts bekannt. Grundsätzlich verhält es sich jedoch auch so, dass die Amtsermittlungspflicht in derartigen Delikten nur sehr eingeschränkt gilt, sodass ein behördliches Tätigwerden in der Regel entsprechende Strafanzeigen der betroffenen Unternehmen voraussetzt. Aus unserer Sicht sollten daher die Maßnahmen der jeweiligen Markenämter zur rechtzeitigen Information über mögliche betrügerische Schreiben weiter ausgebaut werden, um somit eine zusätzliche Sensibilisierung der einzelnen Unternehmer herbeizuführen. Letztlich wird man das Problem wohl nur dadurch in den Griff bekommen, dass die betroffenen Unternehmen ein Bewusstsein für derartige Betrugsversuche entwickeln und nicht mehr leichtgläubig jedes Schreiben, das einen behördlichen Eindruck erweckt, unterzeichnen.

Ich danke Ihnen für Ihre ausführlichen Antworten, Informationen und Ratschläge.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Interview mit Patentanwältin Dr. Weisse zum Registerschwindel

Brief vom Amt, Stift liegt oben auf
Die Briefe sind oft sehr professionell verfasst
© Krissie / pixabay.com

Ein weiteres Interview zum Thema Registerbetrug. Dieses mal von Patentanwältin Dr. Weisse.

DPMA Adressbuchschwindel: Geld oft weg!

Umschlag und Brief des Registerbetrugs im Fall DPMA bei Markeneintragung
© Gründerlexikon

Unternehmer und Selbstständige die eine Marke oder ein Patent anmelden, bekommen anschließend nochmals Post. Da meldet sich doch interessanterweise das “Zentrale Grundregister für Marken und Patente” oder auch die “Deutsche Patentverwaltung”, mit einer weiteren Zahlungserinnerung. Die Anschrift? München, genau wie das Deutsche Patent­ und Markenamt (DPMA), bei dem der Unternehmer seine Marke oder Patent ursprünglich angemeldet hat.

Landesämter für Statistik drohen mit Zwangsgeldern

Screenshot www.statistik.thüringen.de
Screenshot www.statistik.thüringen.de
© Landesamt für Statistik Thüringen / statistik.thüringen.de/startseite.asp

Unternehmer müssen nach Aufforderung ihres zuständigen Landesamtes für Statistik einen statistischen Fragebogen online ausfüllen. Wer sich dagegen wehrt, wird sehr schnell mit Zwangsgeldern und ähnlichen bürokratischen Dingen konfrontiert.