Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 06.09.2023 um 09:40 aktualisiert
Krankenkasse

Gesetzlichen Krankenversicherung: News für Unternehmer

Der deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zum Versichertenentlastungsgesetz angenommen. Damit ergeben sich bei Angestellten ab dem Jahr 2019 deutliche Entlastungen. Die aus Sicht des Gründerlexikons wichtigen Änderungen betreffen jedoch auch Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Denn hier sinkt der monatliche Mindestbeitrag zur GKV um mehr als 50 Prozent.

Arzt mit Blutdruckmessgerät
Gesundheit ist schon immer eine Frage des Geldes gewesen.
© geraldoswald62 / pixabay.com

Auch die Regelung, dass manchen Selbstständige bei Bezug von Krankengeld ab der 7. Woche ein Betrag abgezogen wird, wurde abgeschafft. Im Vorfeld einer Abstimmung von Gesetzesentwürfen kommt es wie gewohnt oft zu Anhörungen von Experten. Eingeladen war unter anderem auch der “Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.”. Andreas Lutz, als Vertreter, beantwortete am 08. Oktober 2018 vor dem Gesundheitsausschuss die Fragen der Abgeordneten. Er machtezeigte auf verständliche Art und Weise, warum die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige halbiert werden sollte.

Bisher betrug die Mindestbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige 2.284 Euro monatlich. Der daraus resultierende Mindestbeitrag lag bei 423 Euro im Monat. Gerade für Kleinunternehmer eine gigantische Summe. Es gab nicht wenige Selbstständige, die aufgrund der finanziellen Last der Krankenversicherungsbeiträge aufgeben mussten.

Der zweite Punkt, den Andreas Lutz ansprach, war die Regelung zur Zahlung von Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche bzw. bei Bezug von Mutterschafts- und Elterngeld. Diese skandalöse Regelung hängt eng mit dem o.g. Punkt zusammen. Unternehmer müssen Beiträge zur Krankenversicherung auf Basis der Mindestbemessungsgrenze von 2.284 Euro zahlen. Wenn sie aber Krankengeld bzw. Elterngeld beziehen, so zahlt die Krankenkasse auf Basis des tatsächlichen Gewinns. Und der liegt bei einer nicht unerheblichen Anzahl an Selbstständigen unter 2.284 Euro. Das heißt also, gezahlt werden muss auf die Mindestbemessungsgrenze. Im Krankheitsfall erhalten Selbstständige aber unter Umständen deutlich weniger Geld.

Mindestbeitrag sinkt um 56 Prozent!

Der Bundestag hat mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz sogar eine Senkung der Mindestbemessungsgrenze auf 1.015 Euro beschlossen und ging damit noch weiter als vom VGSD gefordert. Der monatliche Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt damit auf 188 Euro. Eine Reduzierung um 56 Prozent!

Mit der deutlichen Senkung der Mindestbemessungsgrenze ist damit quasi auch eine bürokratische Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit abgeschafft worden. Zudem beinhaltet diese Senkung auch die Abschaffung der skandalösen Regelung, die einige Selbstständige bei Bezug von Kranken- oder Elterngeld getroffen hat.

Das Gründerlexikon begrüßt die Regelungen, die ab dem Jahr 2019 gelten sehr. Es sind äußerst wichtige Schritte für eine Gleichstellung zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmer, insbesondere für Kleinunternehmer und Selbstständige, die nur wenig Gewinn erzielen.

Weitere Informationen sowie den gesamten Gesetzentwurf können Leser hier abrufen: GKV-Entlastungsgesetz Bundesgesundheitsministerium.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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