Neustarthilfe für Solo-Selbstständige und Freiberufler
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Überbrückungshilfe III ein neues Hilfsprogramm für Solo-Selbstständige und Freiberufler auferlegt. Der Liquiditätsvorschuss berechnet sich anhand des Vorjahresumsatzes und beträgt bis zu 7.500 Euro, die ohne Hilfe eines Steuerberaters beantragt werden können.
Wie hoch ist die Neustarthilfe?
Die Neustarthilfe beträgt maximal 50 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Der maximale Förderbetrag beträgt 7.500 Euro.
Beispiel Der Jahresumsatz 2019 betrug 42.000 Euro. Der Referenzumsatz berechnet sich wie folgt: (42.000 Euro / 12 Monate) x 6 = 21.000 Euro Der Unternehmer kann die Höchstsumme von 7.500 Euro beantragen. Beträgt der Jahresumsatz hingegen nur 16.000 Euro, ergibt das einen Referenzumsatz von 8.000 Euro und somit eine maximale Fördersumme in Höhe von 4.000 Euro (50 % des Referenzumsatzes). |
Wer erhält die Neustarthilfe?
Die Neustarthilfe richtet sich speziell an Solo-Selbstständige aller Branchen, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Darunter fallen ausdrücklich auch darstellende Künstler.
Damit der Antrag auf Neustarthilfe positiv beschieden wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ausübung der selbstständigen Tätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberuflicher im Haupterwerb.
- Es muss eine steuerliche Erfassung bei einem deutschen Finanzamt vorliegen.
- Es darf maximal ein Vollzeit-Angestellter beschäftigt werden.
- Es dürfen keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht worden sein.
- Die selbstständige Geschäftstätigkeit muss vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen worden sein.
Wie kann die Neustarthilfe beantragt werden?
Die Antragsstellung kann selbstständig über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen, ohne das dafür ein Steuerberater notwendig ist. Für die Beantragung ist das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat notwendig.
Wann wird die Neustarthilfe ausgezahlt?
Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.
Muss die Neustarthilfe zurückgezahlt werden?
Sofern die Umsatzeinbußen im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 mehr als 60 Prozent gegenüber dem Referenzumsatz betragen, darf die gewährte Neustarthilfe in voller Höhe ohne Rückzahlung einbehalten werden. Fallen die Corona-bedingten Umsatzausfälle geringer aus, muss der Förderbetrag anteilig bis zum 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden.
Um die zustehende Höhe der Neustarthilfe zu ermitteln, muss bis zum 31. Dezember 2021 eine Endabrechnung erstellt werden, die auf den endgültig realisierten Umsätzen der Monate Januar bis Juni 2021 basiert.
Die Neustarthilfe ist eine Liquiditätshilfe, die dann zurückgezahlt werden muss, wenn der erwartete Liquiditätsengpass sich im Nachhinein als unbegründet herausstellt.
Welche Rolle spielen die November- und Dezemberhilfen?
Die Neustarthilfe für Selbstständige ist eine zusätzliche Hilfe zu den anderen Hilfs- und Förderprogrammen. Es gibt keine Überschneidung mit der November- oder Dezemberhilfe. Sie kann also auch dann beantragt werden, wenn bereits Hilfsgelder geflossen sind. Allerdings kann keine Überbrückungshilfe III beantragt werden, wenn Neustarthilfe beantragt wird und umgekehrt.