Was bei Existenzgründung in der Schweiz beachten?
Eine Existenzgründung in der Schweiz ist für Deutsche eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen. Allerdings sind auch hier bürokratische Hürden vom Existenzgründer zu meistern.
Es ist eine Tatsache, dass Deutsche immer noch eher ungern in der Schweiz gesehen werden.
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Bürger der EU und der europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), die sich in der Schweiz aufhalten, haben einen Rechtsanspruch auf Zulassung zum Arbeitsmarkt. Die genauen Aufenthaltsbestimmungen werden durch die Kantone umgesetzt. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist dabei zuständig für die Aufenthaltsbewilligung, die wiederum vom Amt für Ausländerfragen überprüft und sodann ausgestellt wird.
Möglichkeiten der Existenzgründung
Die gängigsten Unternehmensformen sind die Aktiengesellschaft (AG), die GmbH und die Personengesellschaft. Bei der AG muss ein Verwaltungsrat oder ein Direktor mit Einzelunterschrift im Land wohnhaft sein. Bei der GmbH ist es notwendig, dass ein Geschäftsführer mit Einzelunterschrift oder zwei Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift im Land wohnhaft sind. Handelt es sich um Ausländer, müssen sie zunächst eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Betreiber von Personengesellschaften müssen nicht in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, da dafür - im Gegensatz zur AG und GmbH - kein haftendes Kapitalvermögen erforderlich ist. Dies zumindest meint das einschlägige Portal www.gruenderportal.ch. Einen Zuschuss zur Existenzgründung gibt es im Gegensatz zu den meisten EU-Staaten nicht.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung erfolgt für Unternehmer aus dem Ausland ebenfalls bei der sogenannten Ausgleichskasse, wo eine Registrierung erforderlich ist. Dabei muss ein Fragebogen für Selbstständige ausgefüllt werden. Außerdem ist es notwendig, sich beim Handelsregisteramt anzumelden. Beide Anmeldungen sind für Existenzgründer Pflicht. Vergleiche Gewerbeanmeldung Kosten in Deutschland.
Vorgeschriebene Versicherungen
Gesetzlich vorgeschrieben sind eine Alters- und Hinterlassenenversicherung, eine Invalidenversicherung, eine Unfallversicherung, eine Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge, Schutz bei Mutterschaft und eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Kosten hierfür betragen im Durchschnitt etwa 350 Franken. Diese Verpflichtung gilt auch für Unternehmer aus dem Ausland.
Steuern
Kapitalgesellschaften entrichten Gewinnsteuern und die Mehrwertsteuer. Die Gewinnsteuer beträgt auf Bundesebene und kantonaler Ebene im Gesamten etwa 10 bis 11 Prozent auf den Reingewinn. Personengesellschaften sind von der Gewinnsteuer ausgenommen. Die einschlägige Website gruenderportal.ch vermerkt hierzu, dass Einzelunternehmen nicht zu Gewinnsteuern verpflichtet sind, weil sie keine juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften darstellen. Beim Einzelunternehmen werde hingegen privates und geschäftliches Einkommen im Sinne einer Einkommenssteuer zusammen versteuert und nicht separat. Allerdings erheben Gemeinden und Kantone (nicht der Bund) eine Vermögenssteuer auf das gesamte Reinvermögen bei Einzelunternehmen.
Die Mehrwertsteuer, die für alle Unternehmensformen gilt, beträgt zur Zeit 8 Prozent, es gibt aber für bestimmte Produkte ermäßigte Sätze. Für einen Unternehmer aus der EU gelten die gleichen Maßgaben.
Fazit für die Schweiz
Zu berücksichtigen ist, dass die Verdienstmöglichkeiten im Land der Eidgenossen zwar besser sind, aber auch die Kosten deutlich höher liegen. Nur wer eine wirklich praktikable Geschäftsidee und eine gute Standortanalyse durchgeführt hat, sollte daher als Ausländer eine Selbstständigkeit in der schönen Schweiz wagen.