Thüringer Landesamt für Statistik verweigert Interview
Gelegentlich erhalten Unternehmer Post von ihrem Landesamt mit der Bitte um einige Angaben zu ihrem Unternehmen, wie Einkünfte usw. Angeblich sollen die Inhalte lediglich für statistische Zwecke dienen. Was viele nicht wissen: Wer die Angaben nicht liefert, muss mit Zwangsgeldern rechnen. Der Weg zum “gläsernen Unternehmer” ist damit frei.
Erfurt, 12. Oktober 2018 - Es kann jeden Unternehmer treffen. Das Gründerlexikon hat selbst auch Post vom Landesamt für Statistik bekommen. Es galt die Aufforderung, diverse Angaben über das Unternehmen zu machen. “Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich” nennt sich das Ganze. Selbstverständlich lassen sich so viele interessante und detaillierte Rückschlüsse ziehen, wodurch der Unternehmer noch mehr zum “gläsernen Bürger” gemacht wird. Gibt der Unternehmer aus Sicht der Behörden falsche Daten an, erfolgt eine Rückfrage um Klärung und Beseitigung von Unklarheiten.
Die Redaktion des Gründerlexikons hat daher direkt beim Landesamt für Statistik in Erfurt nachgefragt, ob Unternehmer wirklich dazu verpflichtet werden können. Ja, lautete die Antwort. Wer die Formulare nicht abgibt, dem werden Zwangsgelder aufgelegt. Daraufhin haben wir versucht, ein Interview zu bekommen.
Diese Fragen hat das Gründerlexikon gestellt
- Wonach ist der Unternehmer zur Teilnahme verpflichtet?
- Welche Maßnahmen und Sanktionen können getroffen werden, wenn der Unternehmer einer etwaigen Verpflichtung nicht nachkommt?
- Unter welchen Umständen könnte ein Unternehmer von der Verpflichtung befreit werden?
- Wie werden die teilnehmenden Unternehmer aus dem Gesamtpool der zur Verfügung stehenden Unternehmer ausgewählt?
- Sofern es nicht ausschließlich ein Zufallsprinzip bei der Auswahl gibt, welche zusätzlichen Kriterien und Merkmale sind bei der Auswahl noch entscheidend?
- Nicht alle Unternehmer werden die Erhebung wahrheitsgemäß online beantworten, so dass höchstwahrscheinlich mit einem gewissen Fehler in den Daten zu rechnen ist. Wie wird nach der Datenerhebung mit dem vorhandenen Fehlerquotienten umgegangen?
- Inwiefern kann eine ungenaue oder unrichtige Erfassung der Daten vom Unternehmer kontrolliert, verfolgt und bewiesen werden und gab es bereits Fälle, wo Unternehmer einer Falschaussage überführt wurden?
- Welche Sanktionen sind in diesen Fällen zu erwarten?
Ausweichende Antworten
Die Antworten waren ausweichend und zum größten Teil sehr allgemein gehalten. Häufig wurde auf andere Behörden verwiesen oder auf ein 41-Seitiges PDF , in dem alle statistischen Verfahrensweisen komplex erklärt werden. Es ist natürlich äußerst mühselig, sich da durchzuarbeiten. Zumal ein Unternehmer in den meisten Fällen weder das nötige Fachwissen noch die Zeit dafür aufbringen kann, sich damit zu beschäftigen.
Die Antworten veröffentlichen dürfen wir allerdings nicht. Nur auf den 41-Seitigen Qualitätsbericht hinweisen.
Weiterer Schritt in Richtung gläserner Bürger
Mit einer verpflichtenden Abgabe vieler Informationen über das eigene Unternehmen, werden Selbstständige damit immer mehr zum gläsernen Unternehmer gemacht. Dadurch erhält der Staat einen hervorragenden Einblick, an welchen Stellen er noch Steuern erhöhen bzw. einführen könnte. Das ist natürlich nur einer von vielen Aspekten. Es ist erschreckend, dass es schon so weit gekommen ist, dass Unternehmer jetzt sogar gezwungen werden können, statistische Angaben machen zu müssen.