Am von Torsten in Ratgeber geschrieben und am 13.10.2022 um 13:30 aktualisiert
Geschäftsidee

Kindertagespflege eröffnen: Voraussetzungen Tagesmutter

Wer sich mit der Geschäftsidee Tagesmutter auseinandersetzen möchte, sollte auf einzelne Besonderheiten achten. Hierbei handelt es sich neben den persönlichen Eigenschaften auch um die rechtlichen Voraussetzungen, die durch den Gesetzgeber in Deutschland geregelt werden. Der Staat schreibt genauestens vor, welche Bedingungen eine angehende Tagesmutter erfüllen muss, bevor sie mit der eigentlichen Tätigkeit beginnen kann.

Kind mit Tagesmutter vorm Laptop
5 Schritte zur Existenz als Tagesmutter
© alphalight1 / pixabay

Der Job einer Tagesmutter ist dann doch um einiges anspruchsvoller als der eines Babysitters, der abends mal für ein paar Stunden auf die Kinder aufpasst. Ebenso müssen finanzielle Aspekte in die eigene Planung einbezogen werden. So fallen sowohl für die Ausbildungswege als auch für die einzelnen Genehmigungen finanzielle Aufwendungen an, die entsprechend Beachtung finden müssen. Nachweise benötigt eine Tagesmutter von den verschiedensten Institutionen, die zudem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

In 5 Schritten zur Tagesmutter

Die Geschäftsidee Tagesmutter ist sehr umfangreich und zudem angefangen von der Planung bis hin zum eigentlichen Beginn mit einem deutlichen Zeitaufwand verbunden. Das Erfolgsrezept, in dem Frauen versprochen wird, dass sie es in nur fünf Schritten zur anerkannten Tagesmutter schaffen, ist im Grunde nicht richtig. Grundsätzlich sollten sich Frauen zunächst eigenständig mit den Aufgaben auseinandersetzen, die in den bevorstehenden Tagen auf sie zu kommen. Nach dem deutschen Recht darf grundsätzlich nur die Frau als Tagesmutter arbeiten, die auch als solche anerkannt ist.

Die Voraussetzungen der öffentlichen Hand

Um als selbstständige Tagesmutter arbeiten zu können, müssen in Deutschland bei verschiedenen Behörden zahlreiche Anträge gestellt werden. Auch wenn sich in Hinblick auf die Genehmigungen zwischen den einzelnen Bundesländern deutliche Unterschiede erkennen lassen, haben sie alle eine Gemeinsamkeit. In jeder Region Deutschlands benötigt eine Tagesmutter eine spezielle Erlaubnis vom Jugendamt. Hierbei handelt es sich um die Pflegeerlaubnis.

Nur wer die Pflegeerlaubnis hat, darf auch rechtmäßig als selbstständige Tagesmutter tätig sein. Die Pflegeerlaubnis wird von dem Jugendamt nach den Grundlagen von § 43 des 8. Sozialgesetzbuches erteilt. In dieser Pflegeerlaubnis wird auch die genaue Anzahl der Kinder festgelegt, die eine Tagesmutter maximal betreuen darf. Je nach fachlicher, persönlicher, aber auch gesundheitlicher Eignung darf eine Tagesmutter in Deutschland ein bis fünf Kinder betreuen.

Die Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis

Um eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt zu erhalten, benötigt man als angehende Tagesmutter jedoch weitere Bescheinigungen. Hierbei handelt es sich unter anderem um ein ärztliches Attest, in dem über den genauen Gesundheitszustand Auskunft erteilt wird. Zudem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, nicht nur das der angehenden Tagesmutter, sondern auch das Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen muss bei dem Jugendamt vorgelegt werden. Des Weiteren ist eine aktuelle Schufa-Auskunft vonnöten.

In Deutschland müssen Tagesmütter seit dem Jahr 2006 zudem nachweisen können, dass sie über eine ausreichende pädagogische Qualifizierung verfügen. Ebenso gesetzlich vorgeschrieben ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Hinsichtlich der Voraussetzungen, die vom Jugendamt gefordert werden, lassen sich zwischen den deutschen Bundesländern Unterschiede erkennen. Im Wesentlichen sind die grundlegenden Anforderungen jedoch identisch. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Frauen bereits im Voraus mit dem regionalen Jugendamt in Verbindung setzen.

Unterschiede zwischen den Bundesländern lassen sich im Kern bei den Qualifizierungsanforderungen erkennen. So sind in einzelnen Bundesländern bereits 16 Unterrichtsstunden ausreichend, in anderen Regionen werden hingegen bis zu 160 Stunden gefordert. Außerdem müssen sich Tagesmütter in einzelnen Bundesländern einer jährlichen Fortbildung unterziehen.

Anerkannte Ausbildungen und Qualifizierungen

Angehende Tagesmütter müssen nach dem deutschen Recht eine ausreichende Qualifizierung nachweisen können. Hierfür bieten verschiedene Anlaufstellen in Deutschland Ausbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen an. Grundlegend muss bedacht werden, dass nur die Schulungen auch von dem Jugendamt berücksichtigt werden, die von einem anerkannten Träger durchgeführt wurden. Durch diese Regelung soll bundesweit der Missbrauch vermieden werden.

Schulungen und Seminare werden bundesweit von den Jugendämtern zu verschiedenen Terminen angeboten. Zudem können die grundlegenden Qualifizierungen bei den Volkshochschulen und den Tagesmutterverbänden erworben werden. Sind Frauen sich hierbei nicht sicher, an wen sie sich wenden können, sollte beim regionalen Jugendamt nachgefragt werden.

Einnahmen und Ausgaben einer Tagesmutter

Auf eine Tagesmutter kommen grundsätzlich neben den Einnahmen auch zahlreiche Ausgabenpositionen zu. Diese heißt es von Beginn an ins Auge zu fassen. Immerhin sind diese für die individuellen Kalkulationen von Nöten. Bei den Kosten sollte auch auf den finanziellen Aufwand geachtet werden, der durch die einzelnen Genehmigungen entsteht. Auch hierbei handelt es sich um erhebliche Kostenpositionen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Bei den Einnahmen kann in Deutschland grundsätzlich zwischen zwei Optionen unterschieden werden. Neben dem privaten Betreuungsentgelt steht auch das öffentliche Entgelt als Option zur Verfügung. Je nach Art muss hinsichtlich der steuerlichen Angelegenheiten auf einzelne Besonderheiten geachtet werden. Entscheidungsfreiheit haben die Tagesmütter in Bezug auf ihre Einnahmen bei einem öffentlichen Entgelt nicht. Die genaue Höhe wird hierbei durch die öffentliche Hand festgelegt.

Bei einem öffentlichen Entgelt erhalten die Tagesmütter ihr Entgelt von den Kommunen oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Hingegen müssen bei der zweiten Option die Eltern die finanziellen Aufwendungen für die Betreuung tragen. In Deutschland konnten sich in den vergangenen Jahren aber auch kombinierte Lösungen durchsetzen.

Das öffentliche Entgelt bringt für Tagesmütter entscheidende Vorteile mit sich. Neben der Regelmäßigkeit der Zahlungen handelt es sich hierbei im Wesentlichen um zusätzliche Leistungen. So werden durch dieses auch sämtliche Sachaufwendungen gedeckt. Zudem erhalten diese Tagesmütter eine Förderleistung für alle anfallenden erzieherischen Aufwendungen und verschiedenste Sozialleistungen, die sich unter anderem auf die Unfallversicherung und anteilsmäßig auf die Altersvorsorge beziehen.

Die rechtlichen Aspekte

Neben den Voraussetzungen, den Einnahmen und Ausgaben müssen Tagesmütter aber auch auf die rechtlichen Besonderheiten achten. Eine Tagesmutter wird mit zahlreichen Erziehungsgesetzen konfrontiert, die sie während ihrer täglichen Arbeit auch einhalten muss. Eine Tagesmutter ist nach dem deutschen Gesetz sowohl für das körperliche als auch für das seelische Wohl des Kindes, das sie betreut, verantwortlich. Hierbei muss sie alle Tätigkeiten erfüllen, die für die Sicherung des Kindeswohles von Nöten sind. Zudem ist sie durch ihren Arbeitsbereich dazu verpflichtet, alle Entwicklungsschritte des Kindes nicht nur zu begleiten, sondern sie angemessen zu fördern.

Ebenso wie die deutsche Rechtslage von einer Tagesmutter beachtet werden sollte, müssen sie über eine ausreichende Absicherung verfügen. Für Tagesmütter bieten sich verschiedene Versicherungen an, die sich grundlegend nicht nur auf die Kinder an sich konzentrieren. Eine Tagesmutter arbeitet selbstständig, somit ist sie auch dazu verpflichtet, sich eigenständig ordnungsgemäß in Hinblick auf die Sozialversicherungen abzusichern. Neben der Krankenversicherung handelt es sich hierbei auch um die Altersvorsorge. Aus diesem Grund sollten alle bereits bestehenden Versicherungen überprüft und gegebenenfalls erweitert werden.

Häufige Fragen zu Tagesmutter und Kindertagespflege

Kommt diese Art der Betreuung für mich infrage?

Wer als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten möchte, braucht nicht nur etliche Papiere (siehe Text), sondern auch die richtige Einstellung. Sie sollten in der Lage sein, Stress und Hektik auszuhalten und sich auf die Bedürfnisse der Kinder einzulassen. Außerdem sollte es Ihnen Spaß machen, in der Kindertagespflege tagtäglich mit dem Nachwuchs anderer Menschen umzugehen.

Welche Eltern bringen ihre Kinder zur Tagesmutter?

In der Regel werden Kinder unter drei Jahren in der familiären Atmosphäre einer Tagesmutter untergebracht. Diese Betreuung fungiert quasi als Krippenersatz.

Wo arbeiten Tagespflegepersonen?

Tageseltern kümmern sich hauptsächlich in ihrem eigenen Zuhause um die Kinder. Es gibt aber auch die Möglichkeit, als eine von mehreren Tagesmüttern in einer Institution, beispielsweise einer Kinderkrippe, zu arbeiten. Außerdem werden Tagesmütter, dann Kinderfrau genannt, in Form von Hausbesuchen in den Räumlichkeiten der Eltern tätig und arbeiten hier hauptsächlich auf 450-Euro-Basis. Die Eltern zahlen dann eine Pauschale als Sozialabgabe.

Wie müssen die Räumlichkeiten aussehen?

Wer sich als Tagesmutter selbstständig macht, braucht dafür einige behördliche Voraussetzungen. Unter anderem wird dabei das eigene Zuhause in Augenschein genommen. Es müssen für die Kleinen im Haus oder in der Wohnung genügend Platz und Schlafgelegenheiten vorhanden sein.

Brauche ich als Tagesmutter eine Haftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist unumgänglich. Wer bisher eine private Versicherung hatte, sollte rechtzeitig klären, ob die Arbeit als Tageseltern darin enthalten ist. Ansonsten muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Auch eine Unfallversicherung aufseiten der Kinder ist sinnvoll. Welche Versicherungen Sie genau benötigen, können SIe in der Checkliste nachlesen, siehe Versicherungen vergleichen!

Wie sieht die Ausbildung für die Kindertagespflege aus?

Es werden bundesweit Kurse für Tageseltern angeboten, die diese optimal auf die unterschiedlichen Szenarien im Alltag mit den Kleinen vorbereiten. Diese Kurse sind verpflichtend, wie es die Qualifizierungs- und Prüfungsordnung vorsieht. Zusätzlich muss ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Zum Abschluss der Ausbildung sind Sie eine qualifizierte Kindertagespflegeperson. Nur mit dieser Qualifikation dürfen Sie offiziell als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten. Außerdem sind auch später immer wieder Weiterbildungsangebote Pflicht.

Bin ich auch in der Erziehung der Tageskinder tätig?

Ja, allerdings. Die Arbeit in der Kinderbetreuung erfordert ein sehr hohes Verantwortungsbewusstsein. Die Eltern verlassen sich vollkommen auf Sie und erwarten, dass über Vorfälle, den Alltag und die diversen Fortschritte berichtet wird. Wo mehrere Kinder in der Tagespflege sind, müssen die Kleinen Rücksicht und zusätzlich natürlich auch alle anderen wichtigen Werte lernen. Dafür ist eine ebenso liebevolle wie konsequente Erziehung nötig. Aus diesem Grund gibt es im Vorfeld Ihrer Tätigkeit die Eignungsfeststellung durch das Jugendamt.

Wie hoch ist der Verdienst?

Das hängt von der Art der Tätigkeit ab (siehe oben). Bei der Arbeit in Form von Hausbesuchen in der jeweiligen Wohnung sind es wie erwähnt meist 450 Euro. Ansonsten gibt es starke Preisspannen zwischen rund zwei und neun Euro pro Stunde pro Kind. Offiziell empfohlen werden 5,50 Euro. Dazu kommt eine Verpflegungspauschale, die gleichfalls unterschiedlich ausfallen kann.

Wer bezahlt mein Betreuungsangebot?

Zur Wahl stehen das Jugendamt und die Eltern. Zahlungen vom Jugendamt haben den Vorteil, dass Sie dadurch einen regelmäßigen und pünktlichen Verdienst bekommen. Außerdem werden Sie gefördert, es werden Weiterbildungen angeboten und Sie sind während der Kinderbetreuung versichert. Am besten einfach beim Jugendamt nachfragen.

Wer finanziert die Beschäftigungsmaterialien?

Auch hier gibt es meist eine Unterstützung durch das Jugendamt, wenn Sie von diesem finanziert werden. Ansonsten müssen Sie die Anschaffungskosten für die Beschäftigungsmaterialien selbst tragen, können aber eventuell und bei größeren Anschaffungen mit den Eltern eine Art Spende vereinbaren, wenn die neuen Materialien allen Kindern zugutekommen. Allerdings ist diese Zuwendung absolut freiwillig, da ja bereits die Tagespflege bezahlt wird.

Muss ich Erfahrung mitbringen?

Erfahrung mit der Betreuung und Erziehung von Kindern ist natürlich von Vorteil, aber als Neuling, der sich gerade erst selbstständig macht, haben Sie diese wahrscheinlich noch nicht oder wenig. Es ist also keine notwendige Voraussetzung für Tagespflegepersonen. Sie müssen allerdings vor der Qualifikation Ihre Motivation für diesen Job glaubhaft machen und zusätzlich versichern, dass Sie den Tageskindern weder körperlich noch seelisch Gewalt antun werden. Es ist also hilfreich, wenn Sie bereits früher mit kleinen Geschwistern oder später in Form von einschlägigen Praktika Erfahrungen gesammelt haben.

Was muss ich jetzt tun?

  1. Besuchen Sie ein Existenzgründerseminar online!
  2. Analysieren und Prüfen Sie Ihre Geschäftsidee!
  3. Suchen Sie sich einen Gründungsberater!
Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Systemrelevante Berufe 2021 nach Bundesländern sortiert

Kindergartenkinder Mit Brottasche vor dem Kindergarten
Systemrelevante Berufe entscheiden in den meisten Bundesländern über die Notbetreuung der Kinder
© EME

Eltern haben es während der Corona-Krise doppelt schwer. Wer arbeiten muss und kleine Kinder hat, muss eine Lösung für die Betreuung finden. Es ist ein ewiges Hin und Her zwischen Öffnung und Lockdown. Wo und wie können Eltern, die arbeiten gehen müssen, ihre Kinder betreuen lassen? Es gibt die Möglichkeit der Notbetreuung, wenn man einem systemrelevanten Beruf angehört. Aber auch für Eltern, die nicht in solchen Berufen arbeiten, können unter Umständen ihre Kinder betreuen lassen.

Kiosk eröffnen: Kosten, Verdienst, ohne Eigenkapital

Kisosk eröffnen, so könnte er aussehen ;-) klein aber fein
Dein erster Kiosk? So könnte er aussehen oder ist das too much?
© Lena Svensson / pixabay.com

In diesem Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen, wenn du einen Kiosk eröffnen willst. Mit deinem eigenen Laden in die Selbstständigkeit zu starten, bietet viele Chancen.

Kinderbetreuung Coronakrise: Rechte der Selbstständigen?

Spielendes Mädchen
Wie können Selbstständige und Freiberufler in der Coronakrise die Kinderbetreuung sicherstellen?
© Design_Miss_C / pixabay.com

Infolge der Corona-Pandemie sind mittlerweile bundesweit die Kindergärten, Kitas und Schulen geschlossen. Die Schutzmaßnahme sollten bis mindestens zum Ende der Osterferien gelten. Doch selbst Ende Mai ist immer noch keine Normalität in Aussicht. Das stellt berufstätige Eltern vor enorme Herausforderungen. Denn die Notbetreuung nimmt in der Regel nur Kinder von Eltern auf, die in systemrelevanten Berufen arbeiten. Was können Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler tun?