Am von Torsten in Studien geschrieben und am 20.02.2023 um 16:56 aktualisiert
Studie

Steigen wegen Corona die Gebühren beim Gewerbeamt?

Wie viel müssen Unternehmer bei der Gewerbeanmeldung bezahlen? Füllen die Ämter nun ihre klammen Kassen auf Kosten der Existenzgründer auf? Das Gründerlexikon hat nachgefragt! Die neuste Studie stellt den deutschen Durchschnitt auf und zeigt, in welchem Bundesland Unternehmer am teuersten oder am günstigsten ihr Gewerbe anmelden. Außerdem wurde ermittelt, inwieweit die Kosten sich während der Coronakrise veränderten.

Tabellarische Auflistung Gewerbeanmeldungskosten nach Bundesländern
Wie viel müssen Sie für die Gewerbeanmeldung zahlen? Der deutschlandweite Vergleich!
© T. Montag / Gründerlexikon

Dingelstädt, 15. September 2020 - Die Gewerbeanmeldung ist für jeden Existenzgründer ein wichtiger Schritt ins Business. In der Regel fallen vonseiten der Behörden Gebühren an, wenn es darum geht, ein Gewerbe anzumelden. Diese sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und variieren auch innerhalb des Bundeslandes. Das Gründerlexikon aktualisiert diese Studie in regelmäßigen Abständen. Zuletzt erfolgte ein Update der Kosten im August 2020. Das Ziel der Aktualisierung war herauszufinden, ob die Ämter ihre Preise angehoben haben, um ihre teils klammen Kassen aufzufüllen.

Denn durch die Coronakrise sank nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Zahl der Gewerbeanmeldungen in Deutschland im ersten Halbjahr drastisch. Lediglich eine Zunahme der Gründungen eines Nebengewerbes war zu verzeichnen. Im Gegenzug, so eine Hypothese, müssten die Ämter nun ihre Preise anheben, um die Einnahmen in etwa konstant zu halten.

In welchem Ausmaß sich diese Schwankungen zeigen, wurde nun in der Studie aktualisiert. Das Gründerlexikon befragte dazu insgesamt 125 Gewerbeämter aus allen Bundesländern, um den Durchschnitt zu berechnen. Selbstverständlich gibt es in Deutschland wesentlich mehr Gewerbeämter, dennoch kann hier von einer repräsentativen Studie ausgegangen werden.

10 von 125 befragten Gewerbeämtern erhöhen Gebühren

Lediglich 10 der befragten 125 Gewerbeämter erhöhten bis einschließlich August 2020 ihre Preise für eine Gewerbeanmeldung, -abmeldung oder Ummeldung. Aus dem Bundesland Baden-Württemberg erhöhte Karlsruhe die Gebühren für alle Bereiche zwischen rund 16 und 18 Prozent, Reutlingen um rund 10 Prozent. Im Freistaat Bayern gab es ebenfalls bei zwei befragten Gewerbeämtern Gebührenerhöhungen. Neu-Ulm erhöhte die Gebühren für natürliche Personen um 33 Prozent, Rosenheim dagegen erhöhte die Preise nur bei einer Gewerbeanmeldung für juristische Personen.

Die meisten Gebührenerhöhungen gab es in Hessen. Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda sowie Marburg gaben Preiserhöhungen von rund 10 Prozent bekannt. Das Gewerbeamt in Hanau erhöhte die Kosten für eine Gewerbeanmeldung, -abmeldung und Ummeldung um 41 Prozent!

Auch in Magdeburg gab es drastische Gebührenerhöhungen von 33 Prozent bei Gewerbeanmeldungen und 50 Prozent bei einer Ummeldung.

Nur ein Gewerbeamt senkt Gebühren

Rosenheim senkte die Gebühren für eine Ummeldung des Gewerbes bei natürlichen Personen um 17 Prozent.

Das kostet die Gewerbeanmeldung in Deutschland 

Die vom Gründerlexikon durchgeführte Studie hat ergeben, dass die Gewerbeanmeldung für juristische Personen im Durchschnitt 34,07 EUR kostet und für natürliche Personen 32,02 EUR. Im vergangenen Jahr lag der Durchschnitt bei 33,45 Euro bzw. 29,45 Euro. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern sind dagegen extrem. 

Kosten für eine Gewerbeanmeldung in den 15 größten Städten Deutschlands

Stadt natürl. Personen jurist. Personen
Berlin 26,-€ 31,-€
Hamburg 20,-€ 20,-€
München 47,-€ 50,-€
Köln 26,-€ 26,-€
Frankfurt am Main 28,-€ 28,-€
Stuttgart 57,50 € 57,50 €
Düsseldorf 26,-€ 33,-€
Leipzig keine Angabe keine Angabe
Dortmund 26,-€ 33,-€
Essen 26,-€ 33,-€
Bremen 32,-€ 32,-€
Dresden keine Angabe keine Angabe
Hannover 37,-€ 37,-€
Nürnberg 45,-€ 50,-€
Duisburg 26,-€ 33,-€

In welchem Bundesland sind Gewerbeanmeldungen am teuersten? 

Spitzenreiter für die Kosten einer Gewerbeanmeldung für juristische Personen ist Sachsen. Hier zahlen juristische Personen durchschnittlich 55,00 EUR - das ist über 60 % teurer als der deutsche Durchschnitt. Hier muss allerdings gesagt werden, dass die Datenlage für Sachsen auch recht dünn ist. Für natürliche Personen ist es dagegen in Bayern am teuersten. Für Unternehmer werden hier rund 42,00 EUR Gebühren fällig, das liegt 30 % über dem Durchschnitt. 

Am günstigsten ist es mit 20 Euro in Hamburg. Doch im Allgemeinen sind die Preise in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie in Thüringen bei um die 25 Euro ebenfalls noch moderat.

Auch innerhalb der Bundesländer variieren die Preise. Einen Preisvergleich einzelner Städte finden Sie in der Checkliste des Gründerlexikons: Was kostet eine Gewerbeanmeldung. Auch diese Daten basieren auf einer Umfrage des Gründerlexikons.

Insgesamt lässt sich sagen, dass Gewerbeanmeldungen für natürliche Personen in einer Preisspanne von 25 bis 55 EUR liegen und bei juristischen Personen die Preise zwischen 25 und 65 EUR changieren. In Einzelfällen können die Gebühren aber bei 100 Euro liegen. Wie es zu diesen gewaltigen Preisunterschieden kommt, steht auf einem anderen Blatt. Fest steht, dass Unternehmer je nach Bundesland einiges mehr oder weniger zahlen. 

Unterschied zwischen juristischen und natürlichen Personen 

Nach Paragraf 14 der Gewerbeordnung (GewO) muss jede selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Sogar bei der Übernahme von bereits bestehenden Betrieben ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. 

Ausgeschlossen von der Anzeigepflicht sind sogenannte "freie Berufe", wozu wissenschaftliche, lehrende, heilende und rechtsberatende Tätigkeiten zählen. Es gibt also verschiedene Fälle, wann ein Gewerbe anzumelden ist.

Bei der Gewerbeanmeldung wird zwischen juristischen und natürlichen Personen unterschieden. Als juristische Personen gelten nur eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), eingetragene Genossenschaften (e.G). Die Gewerbeanmeldung erfolgt hier in der Regel durch den Geschäftsführer oder vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder. 

Wie sieht es mit der Online-Anmeldung aus?

Nicht alle Gewerbeämter bieten die Möglichkeit zur Online-Anmeldung an. Die angegebene Möglichkeit die Gewerbeanmeldung online auszufüllen kann hier auch verwirren. Denn oftmals stellen die Ämter lediglich das Anmeldeformular als PDF zur Verfügung. Der Gang zum Amt bleibt schließlich keinem erspart, der sein Gewerbe anmeldet, denn ohne Unterschrift ist die Anmeldung auch nicht möglich.

Auf die Kosten wirkt sich die Möglichkeit zur Online-Anmeldung nicht aus. 

Ergebnis: Keine Deutschlandweiten Gebührenerhöhungen wegen Corona

Auch wenn es in einigen Städten eine Erhöhung der Gebühren gab, so bleibt, als Ergebnis festzuhalten, dass es keine Deutschlandweiten Gebührenerhöhungen wegen der Coronakrise gab - bisher zumindest. Allerdings gab es im Gegenzug auch keine nennenswerten Senkungen der Gebühren. Im Großen und Ganzen blieben die Gebühren in etwa gleich. Obwohl sich wahrscheinlich sowieso kein Existenzgründer für eine Gewerbeanmeldung entscheiden würde, nur aufgrund der Tatsache, dass die Gebühren gesenkt werden.

Vielmehr ist es eine Möglichkeit für die Gemeinden, teilweise ihre Kassen aufzubessern. Es bleibt abzuwarten, wohin die Reise hier in Zukunft gehen wird. Warum jedoch die Höhe der Gebühren auch innerhalb eines Bundeslandes teilweise drastisch variieren bleibt nach wie vor ein Rätsel.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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