Am von Torsten in Studien geschrieben und am 31.05.2021 um 19:51 aktualisiert
Steuersatz

Übernachtungen im Hotel ab sofort mit 7% Umsatzsteuer

Seit dem 1. Januar 2010 werden Hotelübernachtungen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert. Nach den monatelangen Forderungen ging die deutsche Regierung dabei auf die Wünsche der meisten Hoteliers ein.

doppelbett im Hotel hier wegen Umsatzsteuer bei Übernachtungen
Der Staat hat überall seine Finger im Spiel, sogar beim Übernachten.
© ivabalk / pixabay.com

Erfurt, 26.09.2018 - Was jedoch anfänglich eine weitere Entlastung darstellte, entwickelt sich mehr und mehr zum deutlichen Mehraufwand für Unternehmer. Letztlich müssen Hoteliers und Betreiber einer Pension darauf achten, dass ausschließlich Übernachtungen mit dem ermäßigten Steuersatz ausgestattet werden.Wellnessangebote, Frühstück und andere Verpflegungsleistungen müssen weiterhin mit 19 Prozent Umsatzsteuer geführt werden.

Durch den ermäßigten Steuersatz für Hoteliers und Pensionsbetreiber stellen sich für Unternehmer in dieser Branche immer mehr Fragen. Demnach muss darauf geachtet werden, dass die Mehrzahl der Leistungen, die ein solcher Betrieb anbietet, auch weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden muss. Ausschließlich Übernachtungen, die von Kunden in Anspruch genommen werden, sind von der ermäßigten Umsatzsteuer betroffen.

Fabian von Berlepsch, Geschäftsführer der Schloss Berlepsch Gmbh & Co. KG, antwortet auf das Argument der Belastung durch die Umsatzsteueränderung, dass es Im Gegenteil einer deutliche Entlastung sei und unterschiedliche Umsatzsteuersätze es auch anderweitig in Hotels und der Gastronomie gebe (zum Beispiel bei der Mitnahme von Speisen). Heutzutage mache so gut wie niemand seine Buchhaltung mehr ohne Software und da seien unterschiedliche Umsatzsteuersätze kein großer Aufwand.

Der Umgang mit unterschiedlich hoch besteuerten Leistungen

Wenn Hotels und Pensionen Leistungspakete an den Kunden verkaufen, müssen sie bei der Rechnungslegung darauf achten, dass die einzelnen Leistungen mit den richtigen Steuersätzen ausgewiesen werden. Nimmt ein Kunde zum Beispiel zwei Übernachtungen mit Halbpension und einen Konferenzraum für einen Tag in Anspruch, müssen auf der Rechnung des Hotels zwei Steuersätze zu finden sein. Während sich die Umsatzsteuer von 7 Prozent ausschließlich auf die Übernachtung bezieht, müssen alle anderen Leistungen mit 19 Prozent besteuert werden.

Durch die neue Gliederung der Rechnungen entsteht für Unternehmer der Branche ein deutlicher Mehraufwand, der sich insbesondere beim Rechnung schreiben, aber auch beim Angebote erstellen zeigt. Dieser Mehraufwand muss als deutlicher Nachteil für die Unternehmen gewertet werden.

Die Vorteile für Unternehmer 

Obwohl die Nachteile der Steuerermäßigung in diesen Tagen zahlreichen Betrieben zu schaffen machen, darf nicht vergessen werden, dass durch diese auch Vorteile entstehen. An erster Stelle muss dabei der höhere Gewinn für Hotels und Pensionen genannt werden. Letztlich müssen die Betriebe weniger Steuern an das Finanzamt abführen und können dadurch ihren Gewinn erhöhen.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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