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Viele Internetnutzer betreiben eine eigene Internetseite. Sei es um Bekannten und Freunden die Bilder des letzten Urlaubs zu zeigen oder zum Führen eines Tagebuch-Blogs. Eine im Forum sehr häufig gestellte Frage lautet: „Muss ich für meine private Internetseite ein Gewerbe anmelden?“
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Sachverhalte und Regelungen zur obigen Frage.
Betreiben Sie den Blog mit Gewinnerzielungsabsicht, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Wann kann von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden? Im Moment der ersten Einblendung einer Werbung handeln Sie mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Ab diesem Zeitpunkt wird aus Ihrem privaten Blog bzw. Ihrer privaten Internetseite eine gewerbliche. Es ist für die Gewerbepflicht nicht einmal notwendig, dass tatsächlich Einnahmen generiert werden.
Solange Sie mit Ihrer privaten Seite keine Einnahmen erzielen wollen, werden Sie nicht zum Gewerbetreibenden. Die private Internetseite ist und bleibt dann privat.
Früher oder später erfährt Ihr zuständiges Finanzamt, bspw. über Kontrollmitteilungen, von Ihren Einnahmen. Habe Sie in Ihrer Steuererklärung keine Einnahmen erklärt, wird das als Steuerhinterziehung gewertet. Zur Steuernachzahlung erwartet Sie dann obendrein eine Geldstrafe.
Lesen Sie sich meinen Artikel durch, in welchem ich die wichtigsten Webseiten zur Selbständigkeit im Netz zusammengetragen habe, so dass Sie weniger Fehler machen als ich Sie gemacht habe.
Wenn Sie die Absicht haben mit Ihrer privaten Seite Geld zu verdienen, melden Sie ein Gewerbe an. Sie müssen so die Einnahmen versteuern, können aber im Gegenzug auch die entstandenen Ausgaben ansetzen. Es empfiehlt sich jedoch gerade bei neuen Webseiten, erst einmal zu testen, wie viele Besucher überhaupt kommen. Erst wenn eine gewisse Besucherzahl generiert wurde, sollten Sie kommerzielle Handlungen starten. Genau ab diesem Zeitpunkt sollte das Gewerbe spätestens angemeldet werden. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung können Sie übrigens direkt als Betriebsausgaben ansetzen. Aber Achtung: Die Gewerbeanmeldung zieht viele weitere Pflichten nach sich, denn ab dem Zeitpunkt sind Sie Unternehmer. Wenn Sie nun immer noch unschlüssig sind, wie Sie im Internet Geld verdienen können und was dazu nötig ist, dann ist der folgende Rat für Sie bares Geld wert
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.