Bekomme ich Beratungszuschüsse?

Sobald Sie einen Berater gefunden und den Beratervertrag abgeschlossen haben, wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen werden. Sie können nun versuchen, an Fördermittel für die Beratung zu gelangen, um den finanziellen Aufwand zu reduzieren. Doch an welche Stellen wendet man sich in diesem Fall am besten? Ich habe für Sie die wichtigsten bundeseinheitlichen und bundeslandbezogenen Fördermittel zusammengestellt.

Bundesweite Förderung

Als bundesweite Förderung kommt derzeit das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ in Frage. Es fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ sowie „Runder Tisch“ zusammen und zeichnet sich durch folgende Eckdaten aus:

  • Zielgruppe: Jungunternehmen, Bestandsunternehmer, Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen wird zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert.
  • Nicht antragsberechtigt: Gründer in der Vorgründungsphase; Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe; Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde; Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen; Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
  • Wer darf beraten? - Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen.
  • Zuschuss zum Honorar eines Unternehmensberaters (förderfähige Kosten max. 4.000 Euro, 50 bis 80 % Zuschuss je nach Bundesland, 90 % Zuschuss für Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort).

Mehr Informationen unter:

Bundeslandbezogene Förderung

Auf der Ebene einzelner Bundesländer gibt es derzeit unter anderem folgende Förderprogramme, die Sie je nach Erfüllung der Voraussetzungen in Anspruch nehmen können:

Bundesland

Förderung

Institut

Baden-Württemberg

Begleitende Gründungsberatung

SBZ, BWHM, Connected e.V., B.A.Z., DEHOGA, IFB, RKW, Verbund Start im Quadrat, MFW Baden-Württemberg

Bayern

Existenzgründercoaching

IFB, IHK, HWK

Berlin

Coaching BONUS

IBB Business Team GmbH

Berlin

Coaching in der Vorgründungsphase

ABG Arbeit in Berlin GmbH

Bremen

Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

RKW Bremen GmbH

Bremen

Unternehmensgründungen durch Hochschulabsolventen/-innen, Young Professionals und innovative Meister/-innen des Handwerks (BRUT)

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Hessen

Gründungs- und Mittelstandsförderung

RKW, UHD, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Hessen Design e.V. WIBank

Mecklenburg-Vorpommern

Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Niedersachsen

Gründungscoaching

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Nordrhein-Westfalen

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

LGH, IBP

Nordrhein-Westfalen

ESF-Förderrichtlinie

Regionalagentur, Bezirksregierung

Rheinland-Pfalz

Betriebsberatungen für Existenzgründer

IHK, HWK, Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V., ISB, IFB

Rheinland-Pfalz

Förderung innovativer technologieorientierter Unternehmensgründungen (FiTOUR)

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

Saarland

Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge

SIKB, saar.is, HWK

Sachsen

ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft

Sächsische Aufbaubank

Sachsen

Innovationsprämien für kleine und mittlere Unternehmen (InnoPrämie)

Sächsische Aufbaubank

Sachsen

Mittelstandsförderung

Sächsische Aufbaubank

Sachsen-Anhalt

Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Thüringen

Gründerrichtlinie / Existenzgründerberatung

GFAW mbH

Gründercoaching schon genutzt?

Beachten Sie, dass einige Förderprogramme nur dann genutzt werden können, wenn die Leistungen des bundesweiten Gründercoachings bereits ausgeschöpft wurden. Nutzen Sie außerdem die Förderdatenbank des Bundes, um zusätzliche Fördermittel für die Beratung zu finden.

Vorsicht bei der Beraterwahl

Natürlich können Sie Fördermittel für die Beratung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie einen passenden Berater gefunden haben. Lassen Sie sich aber bei der Auswahl dennoch Zeit und sehen Sie sich die in Frage kommenden Experten genau an. Längst nicht jeder Berater, der tatsächlich in der KfW-Beraterbörse gelistet ist, ist auch seriös. Deshalb zeige ich Ihnen im nächsten Schritt, woran Sie einen seriösen Unternehmensberater erkennen.

Beratungszuschüsse beantragen!

Viele Beratungszuschüsse werden nur in bestimmten Bundesländern oder Landkreisen angeboten oder gewährt. Daher müssen Sie diesbezüglich unbedingt Rücksprache bei Ihrem Landkreis, Ihrer zuständigen Kammer und natürlich auch Ihrer Bundesagentur für Arbeit nehmen, ob es lokale Beratungszuschüssen für Ihre Region gibt.

Solche ortsbezogenen Beratungszuschüsse müssen zwingend vor der Existenzgründung, also vor der Gewerbeanmeldung oder der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt, beantragt werden. Dazu ist die Aushändigung eines Antragsformulars für den Beratungszuschuss oftmals ausschlaggebend.

Die Zuschüsse decken oftmals nur einen gewissen Teil der Beratung oder eine bestimmtes Beraterhonorar ab, so dass ein Eigenanteil unumgänglich für Sie als Gründer ist.

Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.