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Haben Sie Ihre Geschäftsidee auf Herz und Nieren geprüft und sich durch Information und Planung auf die Gründung der Firma vorbereitet, geht es endlich los: die erste eigene Firma kann gegründet werden. Die Gründung ist vor allem ein bürokratischer Akt. Nicht umsonst gehört die Frage danach, wo ich mein Unternehmen überall anmelden muss, zu denen, die mir als Berater für Existenzgründer am häufigsten gestellt wird. Auf diese Seite finden Sie dazu und zu weiteren elementaren Fragen der Gründung fundierte Antworten.
Alles, was Sie zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Gewerbe wissen müssen, finden Sie in dieser Checkliste.
Sie können Ihre Firma erst dann rechtskräftig gründen, wenn Sie sich für eine passende Rechtsform entschieden haben. Denn ob Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler starten, eine UG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen oder eine GbR oder OHG ins Leben rufen hat gravierende Auswirkungen auf die Gewerbeanmeldung und den damit verbundenen Formalitäten (z. B. Eintragung ins Handelsregister).
Welche Rechtsform (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, etc.) für Sie die richtige ist, hängt nicht zuletzt vom Geschäftsmodell ab. Aber auch die aktuelle Finanzlage und Ihr Bedarf an Kapital spielen eine Rolle. Schließlich benötigen Sie für unterschiedliche Unternehmensformen unterschiedliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Stammkapital bei einer GmbH.
Die eigene Marke zu registrieren ist kein Muss, wenn man ein Unternehmen gründen will, aber eine sinnvolle Überlegung, bevor Sie die Gewerbeanmeldung durchführen. Sie dürfen die Marke nicht mit dem Firmennamen verwechseln – beides kann unterschiedlich sein. Marken machen dann Sinn, wenn Sie eigenständige Produkte haben oder Ihr Geschäftsmodell aus verschiedenen Sparten besteht. All das kann dann unter einem Firmennamen verwaltet werden. Bei Gründern stimmen Marke und Name der Firma oft überein.
Wer von seiner Geschäftsidee überzeugt ist, wird früher oder später mit dem Gedanken der Markenanmeldung spielen. Es ist generell sinnvoll, im Markenregister zu prüfen, ob der gewünschte Firmenname nicht vielleicht schon geschützt ist. Außerdem ist das Markenregister eine gute Informationsquelle im Rahmen der Wettbewerbsanalyse. Beim DPMA können Sie kostenlose Markenrecherchen durchführen.
Übrigens: Die Markenregistrierung für Unternehmen muss nicht zwangsläufig ein Vermögen kosten, auch wenn es keinen Rabatt für Gründer gibt. Bei den Koste kommt es auf den einzelnen Fall und die genauen Schutzrechte an, die Sie für das Unternehmen anmelden möchten.
Ein wichtiger Schritt, bevor Sie die Gewerbeanmeldung durchführen, ist die Einholung von Genehmigungen. Denn ohne diese Genehmigungen können Sie Ihre formale Unternehmensgründung nicht durchführen.
Natürlich ist nicht für jede Firmengründungüeine Genehmigung notwendig, aber doch sind in einige Brachen oder auch bei spezielle Produkte mit Genehmigungen und Zulassen verbunden. So gibt es beispielsweise diverse Handwerksberufe, für die zur Führung eines Gewerbes ein Meistertitel erforderlich ist, der bestimmte Fähigkeiten bescheinigt. Die sogenannte Meisterpflicht gilt beispielsweise für Augenoptiker, Bäcker und Friseure. Für diese Gewerbe benötigen Sie also eine ausreichende Qualifikation und deshalb eine Zulassung für die Firmengründungü Sofern Sie bspw. einen Onlineshop eröffnen möchten, müssen Sie darauf achten, welche Art von Produkten verkauft werden sollen und Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Um andere Ideen umsetzen zu können, bedarf es Genehmigungen aus hygienischen Gründen. Das ist zum Beispiel bei Betrieben in der Gastronomie, Hotellerie und in der Lebensmittelverarbeitung der Fall. Beachten Sie, dass Genehmigungen in der Regel mit Kosten verbunden sind. Diese hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Die konkrete Antwort auf diese Frage hängt wie schon erwähnt von vielen Faktoren, wie zum Beispiel der Rechtsform ab. Folgend sind dennoch die wichtigsten Anlaufstellen für eine Existenzgründung und deren Rolle bei der Firmengründungüerläutert.
Als Erstes geht der Gründer zum Gewerbeamt und meldet sein Gewerbe an. Dabei ist es völlig unerheblich, ob eine neben- oder hauptberufliche Selbständigkeit angestrebt wird oder es sich „nur“ um ein Kleingewerbe handelt. Beachten Sie hier die Kosten, die durch die Gewerbeanmeldung entstehen! Durch die Gewerbeanmeldung werden das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt und die IHK bzw. die Handwerkskammer von der geplanten Ausübung des Gewerbes informiert.
Übrigens ist das Anmelden der Firma beim Gewerbeamt kein Hexenwerk und überraschend unspektakulär. Das Formular zur Anmeldung ist meist nicht länger als eine Seite und fragt nur Basisinformationen ab. Sie müssen dort keine konkreten Angaben aus dem Businessplan, wie zum Beispiel Startkapital, Eigenkapital, Finanzierung, Mitarbeiter, Zielgruppen, Risiken oder sonstigen Details zum selbstständig machen tätigen. Sie müssen lediglich die angemeldete Tätigkeit (Handel, Dienstleistung, etc.) knapp beschrieben und Angaben zur Gesellschaftsform, Gesellschaftern, Betriebsstätten, prognostizierten Umsätzen und ähnlichem machen, damit die Firma gegründet werden kann. Lesen Sie mehr zu:
Kurz nach der Gewerbeanmeldung erhält der Gründer des Unternehmens von seinem zuständigen Finanzamt den ca. 4-seitigen steuerlichen Erfassungsbogen. Der Fragebogen muss ausgefüllt an das Finanzamt zurückgesendet werden. Bei Fragen hierzu sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren. Dieser kann auch Auskünfte zu steuerlichen Vorteilen bei den einzelnen Unternehmens- und Sonderformen erteilen. Nach der Rücksendung erhalten Sie vom Amt Ihre Steuernummer.
Der Unternehmer muss sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden, gem. § 192 SGB VII. Ob der Unternehmer selbst der Pflichtversicherung in der BG unterliegt, hängt von der zuständigen BG ab.
Auch Gründer haben dem Statistische Landesamt gegenüber Berichtspflichten. Auf Antrag können sich jedoch Existenzgründer für drei Jahre davon befreien lassen. Suchen Sie via Google nach Antragsformular Befreiung Statistisches Landesamt und geben den Antrag Ihres Bundeslandes ausgefüllt wieder ab!
Die IHK bzw. HWK wird ebenfalls vom Gewerbeamt über die Neugründung informiert. Die Mitgliedschaft in der IHK oder HWK ist Pflicht. Existenzgründer, die nicht im Handelsregister (HR) eingetragen sind und deren Gewerbeertrag 25.000,- EUR nicht übersteigt, müssen in den ersten zwei Jahren keinen IHK-Beitrag zahlen. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass die Kammern Sie beim Gründen fachlich unterstützen. Lesen Sie hier mehr zur:
Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem müssen Ihre Beiträge zur Krankenversicherung neu berechnet werden. Sie sollten sich während oder direkt nach dem Gründen deshalb schnellstmöglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und diese von der Selbstständigkeit in Kenntnis setzen.
Das Thema Versicherungen ist sehr umfangreich, daher hier einige wichtige Artikel zu Ihrer Absicherung:
Besonders aufwendig ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft, zu der beispielsweise die UG und die GmbH gehören. Auch für diese Gesellschaften bedarf es einer Gewerbeanmeldung. Bevor die Anmeldung erfolgen kann, müssen jedoch folgende Schritte unternommen werden:
Bedenken Sie, dass insbesondere der Gesellschaftsvertrag, in dem zum Beispiel das Stammkapital (Mindestkapital) und die Haftung des Unternehmens geregelt sind, und der Handelsregistereintrag wichtige Voraussetzungen für die Gründung sind. Hierbei sollten Sie sich von einem Notar, Anwalt und/oder Steuerberater unterstützen lassen, der sich mit dem Gründen auskennt. Die Vorbereitungen für eine GmbH oder UG können mehrere Monate benötigen. Wer eine solche Gesellschaft gründen möchte, muss zudem höhere Gründungskosten einplanen, weil beispielsweise Notarkosten anfallen.
Lesen Sie im Gründerlexikon mehr zu den Themen:
Die Frage nach den Gründungskosten ist eine wichtige, jedoch nicht pauschal zu beantworten. Als Kleingewerbetreibender oder Einzelunternehmer müssen Sie in Ihrem zum Businessplan gehörenden Finanzplan nur geringe Kosten für die Gründung einplanen. Die Gewerbeanmeldung an sich kostet je nach Kommune um die 50 Euro und ist in diesem Fall fast die einzige Ausgabe. Lesen Sie mehr zu den Themen:
Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder von Sonderformen steigen die Kosten jedoch erheblich, weil zum Beispiel Gesellschaftsverträge erstellt und geschlossen sowie notariell beurkundet werden müssen. Die Notarkosten können je nach Komplexität des Unternehmens ein kleines Vermögen kosten. Hier sollte von Anfang an deutlich mehr Geld für die Firmengründungüeingeplant werden. Die Wahl der passenden Rechtsform hat folglich erheblichen Einfluss auf die Kosten. Gleiches gilt, wenn Sie im Rahmen der Gründung Schutzrechte beim Marken- oder Patentamt anmelden möchten.
Haben Sie all die Formalitäten der Unternehmensgründung erledigt, können Sie gemeinsam mit allen zum Unternehmen gehörenden Personen endlich damit starten, am Erfolg der Selbstständigkeit zu arbeiten. Legen Sie Ihren Businessplan nicht zur Seite, sondern setzen Sie nun die weiteren Schritte um.
Nach dem Gründen der Firma können Sie in deren Namen endlich ein Geschäftskonto eröffnen, Versicherungen abschließen, Kredite zur Deckung des Kapitalbedarfs aufnehmen, Personen für offene Stellen einstellen, Kundenakquise betreiben, am Außenauftritt der Firma arbeiten und vieles mehr.
Sie sehen: Mit einer guten Idee allein ist es nicht getan, es bedarf auf allen Ebenen viel Eigeninitiative, um ein Unternehmen zu gründen. Bis Sie sich als Gründer oder gar Geschäftsführer bezeichnen können, müssen Sie viel entscheiden und erledigen. Das heißt aber nicht, dass die Unternehmensgründung prinzipiell aufwendig oder kompliziert ist. Als Freiberufler oder Einzelunternehmer können Sie schnell und günstig in die Selbstständigkeit starten. Gesellschafter und Kommanditist benötigen mehr Startkapital wegen der höheren Gründungskosten.