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Wer sich im Umkreis von Lebensmitteln aufhält beziehungsweise mit diesen umgeht, muss eine Bescheinigung durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt nachweisen, denn auch das Gesundheitszeugnis, wie auch das polizeiliches Fürhungszeugnis, die Schanklizenz, der ADR Gefahrgutschein oder der Meistertitel, zählen bei einigen Existenzgründern als Zulassungsvoraussetzung, um das Gewerbe oder die Tätigkeit ordnungsgemäß anzumelden.
Das frühere Gesundheitszeugnis wurde allerdings 2001 durch die sogenannte Erstbelehrung ersetzt, die schriftlich und mündlich erfolgt. Die körperliche Untersuchung entfällt beziehungsweise bescheinigen Sie selbst mit Ihrer Unterschrift, dass Ihnen keine Krankheiten bekannt sind, die der zukünftigen Tätigkeit entgegenstehen.
Der Nachweis ist ebenfalls für Ihre Angestellten, Auszubildenden, Praktikanten (Achten Sie bereits beim Praktikanten finden darauf!) und Aushilfen erforderlich. Selbst Reinigungskräfte für Ihre Küche und das Geschirr sind verpflichtet, Ihnen eine solche Bescheinigung vorzulegen.
Sobald Sie eine Arbeit leisten, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln zu tun hat und sich nicht im Rahmen eines Privathaushaltes abspielt, wird ein Gesundheitszeugnis beziehungsweise der Nachweis der Erstbelehrung (oder entsprechender Folgebelehrungen) nötig.
Direkter Kontakt:
Manche Berufe greifen zur Vorbereitung und Durchführung Ihrer Arbeit mit den Händen nach Rohmaterial: Betroffen sind beispielsweise Eier, Sahne, Geflügel, Sprossen, Eis, Milch oder Fisch sowie alle Produkte, die daraus hergestellt werden; sensible Bereiche sind unter anderem die Säuglingsnahrung und die Produktion von Fertiggerichten oder Soßen. Belehrung des Landratsamtes Berchtesgadener Land als PDF.
Indirekter Kontakt:
Hierunter fallen unter anderem die Reinigungskräfte an Spülmaschinen und in der Küche sowie die Mitarbeiter in Ihrem Café oder einer Kantine.
Ein Spezialfall sind Vereinsveranstaltungen, bei denen ebenfalls für alle ehrenamtlichen Helfer eine Bescheinigung nötig ist, sobald sie meldepflichtig sind und Getränke sowie Speisen anbieten.
Meist bewegen sich die Kosten für eine Erstbelehrung zwischen 20 und 30 Euro, die Gebühren können allerdings je nach Bundesland darunter wie darüber liegen.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitern alle zwei Jahre (vor 2012 jährlich) eine Folgebelehrung zukommen zu lassen; entweder durch Sie selbst oder durch eine von Ihnen beauftragte Person. Diese Belehrung ist jeweils zu dokumentieren und von den Betriebsangehörigen ebenso wie die Erstbelehrung beziehungsweise das Gesundheitszeugnis an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz aufzubewahren.
Entsprechend brauchen Sie selbst natürlich ebenfalls einen Nachweis.
Die Erstbelehrung bleibt lebenslang gültig, ebenso die alten Gesundheitszeugnisse, die vor 2001 ausgestellt wurden. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall die Aufnahme der Arbeit oder Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach der Ausstellung der Bescheinigung. Wenn Sie danach irgendwann eine längere Pause einlegen, ist die Erstbescheinung trotzdem gültig, allerdings ist dann eine Folgebelehrung wohl ratsam und notwendig.
Wurde die erste Bescheinigung verloren, kann ein Zweitdokument beantragt werden; meist nur bei der Stelle, die die Erstbescheinigung ausgestellt hat, und auch nur dann, wenn diese Erstbescheinigung nicht älter als zehn Jahre ist.
Vor 2001 fand eine gründliche körperliche Untersuchung statt, inklusive Lungen- und Stuhluntersuchung und der Kontrolle der Impfnachweise. Das hatte den Vorteil, dass jeder zu diesem Zeitpunkt über seine Gesundheit Bescheid wusste. Allerdings bestätigte der Arzt damit nur, dass zu diesem bestimmten Zeitpunkt keine Erkrankungen vorhanden sind, die gegen die geplante Tätigkeit sprechen. Ob Sie ansonsten vollständig gesund waren oder sich eine relevante Krankheit anbahnte, konnte damit nicht versichert werden.
Inzwischen hat die Erstbelehrung das Gesundheitszeugnis ersetzt und damit entfällt die körperliche Untersuchung komplett. Die Belehrung erfolgt nur noch mündlich und schriftlich, dieses schriftliche Dokument ersetzt das ursprüngliche Gesundheitszeugnis. Allerdings werden Sie befragt und müssen per Unterschrift dokumentieren, dass Sie von keiner Krankheit wissen, die die Ausübung Ihres Berufes untersagen würde.
Für die Erstbelehrung sind, wie früher für das Gesundheitszeugnis, die Gesundheitsämter oder durch diese ermächtigte Ärzte zuständig. Es werden sowohl Gruppenbelehrungen als auch Einzelgespräche angeboten - im Übrigen auch für Schulklassen. Normalerweise ist eine Anmeldung erforderlich, die Angebote finden in der Regel wöchentlich statt. Die Kosten für Einzelbelehrungen liegen deutlich höher als diejenigen für Gruppenansprachen. Die Belehrung dauert normalerweise etwa ein bis zwei Stunden.
Das gesetzlich vorgeschriebene Formular wird direkt im Anschluss an die Belehrung ausgestellt und nach Bezahlung ausgehändigt. Meist wird Barzahlung gefordert.
Das Gesundheitszeugnis beziehungsweise die jetzige Erstbelehrung ist eine Prophylaxe gegen die Ausbreitung von Seuchen und Krankheiten und daher Teil des Infektionsschutzgesetzes. Es geht um Seuchen wie Cholera, Gelbsucht oder Typhus, die durch Bakterien und Viren übertragen werden, sich rasend schnell ausbreiten und viele Todesopfer fordern. Gesundheitsämter gibt es seit über 100 Jahren, sie arbeiten eng mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) zusammen, das als staatliche Zentrale für Krankheitsprävention und -forschung zuständig ist. Das Infektionsschutzgesetz stammt aus dem Jahre 2001 und sichert die Meldepflicht für bestimmte Krankheiten, damit Maßnahmen ergriffen werden können, deren Ausbreitung zu verhindern.
In diesem großen Zusammenhang kommt der Erstbelehrung ein kleiner, aber wichtiger Teil der Prävention zu, denn der Umgang mit Lebensmitteln ist eine der Zentralstellen für Kontakte von Mensch zu Mensch und die Verbreitung gefährlicher Bakterien und Viren.
Eine gültige Bescheinigung wird einerseits verwehrt, wenn beispielsweise relevante Krankheitskeime über den Darm ausgeschieden werden oder wenn ganz offensichtlich schwere Erkrankungen vorliegen, wie man sie sich vielleicht aus dem Ausland oder auch nur als vorübergehende stärkere Verletzungen zugezogen hat: Durchfall, Erbrechen und Fieber gehören dazu, ebenso Hauterkrankungen und infizierte oder nässende Wunden.
Nach der Recherche und dem Schreiben dieses Artikels stellt sich mir die Frage, wie ein stabiles und zuverlässiges Gesundheitssystem in Deutschland existieren kann, wenn die Grundvoraussetzung der Hygiene durch die Behörden derartig modifiziert und vereinfacht wurden? Früher musste in allen Fällen ein Amtsarzt den Gesundheitszustand eines Menschen prüfen, bevor dieser ein Zeugnis oder der Ausweis erstellt wurde. Heute kann quasi jeder mündlich bestätigen und somit nicht nachprüfbar ein gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung generieren.
Aufgrund des Interviews mit einem Selbstständigen im Lebensmittelbereich (Name liegt der Redaktion vor) haben wir erfahren, wie einige Händler es mit der Hygiene halten. Da bleibt einem beim Zuhören bereits die Spucke weg bzw. wird einem schlecht und man möchte eigentlich gar nicht mehr wissen, was da passiert, denn letztendlich kann es jeden und zwar täglich betreffen, derartige Produkte von solchen Menschen zu kaufen und abends zusammen mit der Familie beim Abendbrot zu verspeisen.
Da werden zum Beispiel Toilettenbesuche durchgeführt und zwar nicht nur das kleine Geschäft, sondern explizit das große Toilettengeschäft und zwar OHNE Händewaschen. Ja Sie lesen richtig, ein Herr geht aufs Klo zum kacken und dann auf direktem Weg am Waschbecken vorbei und wieder in sein Geschäft zum Verkauf von frischen Lebensmitteln, die er auch ohne Handschuhe anfasst. Da sag ich nur: „Lecker, ich liebe das deutsche Gesundheitssystem.“
Übrigens: Zum korrekten Händewaschen gehört das Waschen MIT Seife, denn die Hände nur mit Wasser waschen ... da können Sie es auch ganz sein lassen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen bei Ihrem Vorhaben alles Gute und dass Sie den Sinn sowie die eigene innere Überzeugung zum sauberen Arbeiten haben und nicht verlieren.
Gesundheitsausweis
Den Begriff „Gesundheitsausweis“ verwendet man oft als Synonym zur Bescheinigung lt. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Beschäftigte im Lebensmittelverkehr bzw. zur Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass der Betroffene an einer Belehrung teilgenommen hat.
Gesundheitszeugnis und Gesundheitspass
Die Begriffe „Gesundheitszeugnis“ und „Gesundheitspass“ (auch „Rote Karte“ genannt)“ haben eigentlich die gleiche Bedeutung. Diese Begriffe hat man bis zum Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes 2001 verwendet. Im bis 2001 in Deutschland geltenden Bundesseuchengesetz bezeichnete der Begriff „Gesundheitszeugnis“ bzw. „Gesundheitspass“ in § 17, 18 die befriedigend verlaufenene amtsmedizinische Untersuchung für Mitarbeiter, die im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollten.
Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes 2001 wurde das frühere Gesundheitszeugnis durch die Teilnahme an einer Belehrung ersatzlos gestrichen. Seither wird kein „Gesundheitspass“ bzw. kein „Gesundheitszeugnis“ mehr ausgestellt.
Das alte Gesundheitszeugnis nach § 17 und § 18 ist weiterhin gültig als Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Hygienepass
In verschiedenen Ländern ist der sog. „Hygienepassport“ seit längerem ein etabliertes System zur Dokumentation der Hygiene-Weiterbildung, wie der Artikel Hygienepass – der bequeme Hygieneschulungs-Nachweis zeigt.
In Deutschland wurde der Hygiene-Pass Zwickau im März 2007 ins Leben gerufen. Diesem Zertifikat liegt ein Bonuspunkte-System zugrunde, bei dem die amtlichen Lebensmittelkontrolleure anhand eines festgelegten und der Öffentlichkeit im Internet zugänglichen Bewertungsschemas die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Zwickauer Betrieben auf einer Skala von 1 bis 5 bewerten.
Hygieneausweis
Der Hygieneausweis scheint das Gleiche zu bedeuten wie der Gesundheitsausweis, wird aber nicht so oft verwendet.
Hygienezeugnis
Das Hygienezeugnis wird für Wäschereibetriebe und textile Dienstleister ausgestellt, die Textilien gemäß dem jeweiligen Stand der Technik aufbereiten und in hygienisch sensiblen Bereichen wie z.B. Krankenhaus- und Gesundheitssektor sowie der Lebensmittelindustrie einsetzen.
Das „Hygienezeugnis“ ist ein Zertifikat, welches einer Wäscherei verliehen werden kann, wenn diese die Bedingungen der RKI-Richtlinie (Richtlinie des Robert-Koch-Instituts) für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Ziffer 4.4.3 und 6.4. „Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien“ (Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) erfüllt.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.