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Endlich: Mit der Selbstständigkeit kommt die Chance, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Nie mehr Wartezeiten beim Arzt oder Zuzahlungen zu Leistungen im Krankenhaus. Oder ist vielleicht doch nicht alles Gold, was glänzt? Die Wahl der Krankenversicherung ist für Existenzgründer und Selbstständige nicht einfach. Der folgende Überblick hilft Ihnen, Ihre individuelle Entscheidung zu treffen: private oder gesetzliche Krankenversicherung?
Wir haben in dieser Tabelle die Leistungen, Risiken und Chancen der für Selbstständige und Existenzgründer möglichen Krankenversicherungsarten verglichen.
Private Krankenversicherung (PKV) | Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) |
Wer kann sich wo versichern lassen? | |
Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Angestellte mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze | Pflicht für Angestellte mit Einkünften unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro); freiwillig können Selbstständige, Freiberufler, Beamte und besserverdienende Angestellte in der GKV bleiben. |
Kosten der Krankenversicherung | |
Einkommensunabhängige Beiträge; Anfangsprämie für Privatversicherte richtet sich u. a. nach dem Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen und der gewünschten Behandlung (Chefarzt). | Einkommensabhängige Versicherungsprämie (2024: 14,6 Prozent zzgl. Zusatzbeitrag je nach Kasse) |
Aufnahmekriterien der Krankenkassen | |
Die Aufnahme in die PKV kann verweigert werden, etwa, wenn die Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen ergibt. Die Aufnahme ist nur dann Pflicht, wenn der Versicherte einen Basistarif wählt. | Die GKV muss jeden Versicherungsberechtigten aufnehmen, der nicht bereits privat versichert ist. |
Leistungen der Krankenversicherungen | |
Der Leistungsumfang der PKV ist abhängig vom gewählten Tarif. Gute Tarife bieten Privatversicherten mehr Leistungen als die GKV. Diese ziehen aber auch höhere Kosten nach sich. Standardtarife liegen teilweise sogar unter dem gesetzlichen Leistungskatalog. Eine nachträgliche Erweiterung der Leistungen findet nicht statt – Privatversicherte bleiben an den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang (z. B. für Medikamente, Hilfsmittel, Ärzte) gebunden | Rund 90 Prozent der Leistungen der Krankenkassen sind durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherung einheitlich geregelt. Er wird regelmäßig im Rahmen von Gesundheitsreformen an die aktuelle Forschung angepasst. Es sind jedoch auch darüber hinausgehende, individuelle Leistungen der Versicherer (z. B. Homöopathie, Heilpraktiker) möglich. |
Familienversicherung | |
Für Kinder und Ehepartner ohne Einkommen muss ein eigener Beitrag gezahlt werden. Es gibt keine kostenfreie Familienversicherung. | Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind in der GKV kostenlos mitversichert. |
Mutterschaftsgeld/Elternzeit | |
Mutterschaftsgeld höchstens 390 Euro vom Bundesversicherungsamt; in der Regel keine Beitragsfreiheit während der Elternzeit. | Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag; Beitragsfreiheit während der Elternzeit. |
Rentenalter erreicht, was nun? | |
Mit Erreichen des Rentenalters steigen die Beiträge weiter an. Sparen können Rentner lediglich durch einen Wechsel in einen günstigeren Tarif, was im Vergleich jedoch Einschnitte bei den Leistungen bedeutet. | Durch das in der Regel niedrigere Renteneinkommen sinken die Beiträge oder bleiben wenigstens gleich. |
Zuzahlungen | |
In guten Tarifen meist keine Zuzahlungen für die Versicherten. In Basistarifen sind Zuzahlungen üblich. | Zuzahlungen (zwischen 5 und 10 Euro) zu verschreibungspflichtigen Medikamenten. Keine Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln. |
Wechsel der Krankenkasse | |
Wechsel in die PKV eines anderen Versicherers nicht ohne Verluste möglich (Altersrückstellungen gehen verloren). Wechsel in die GKV nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. | Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich. |
Krankengeld, Krankenhaustagegeld | |
Die Zahlung von Krankengeld, Krankenhaustagegeld und Kinderkrankengeld muss in einem zusätzlichen Tarifbaustein abgesichert werden. | Durch entsprechenden Tarif: 70 Prozent Krankengeld vom regelmäßigen Einkommen ab dem 43. Tag der Erkrankung, gedeckelt bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (2024: maximales Krankengeld 172,50 Euro pro Tag). Auch Kinderkrankengeld wird erst ab dem 43. Tag gezahlt. Tagegelder ab dem ersten Tag der Erkrankung und Krankenhaustagegeld können bei Bedarf über eine private Zusatzversicherung oder Wahltarife der Kasse abgesichert werden. Wichtig: Der Selbstständige kann im Vorfeld auch auf Krankengeld verzichten und zahlt dafür 0,6 Prozent weniger an Beiträgen. Ob es das wirklich Wert ist, sollte gut überlegt sein! |
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Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten können oder im Krankenhaus liegen, erleiden Sie als Selbstständiger einen Verdienstausfall. Je nach Versicherung kann Krankengeld, Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld diesen Verlust abmildern. Wichtig sind die Unterschiede zwischen diesen drei Begrifflichkeiten:
Kranken- und Krankenhaustagegeld können sich, wenn sie gleichzeitig abgeschlossen werden, überlappen und somit doppelt zur Auszahlung kommen.
Bei der privaten Vollkrankenversicherung kann direkt ein Tarif gewählt werden, der ein Kranken- oder Krankenhaustagegeld umfasst. Alternativ können sich sowohl in der GKV als auch in der PKV Versicherte zusätzlich über eine private Krankenzusatzversicherung ein Tagegeld sichern. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten außerdem die Möglichkeit, gegen einen Beitragsaufschlag bereits eine frühere Auszahlung von Krankengeld zu erreichen. Oft ist ein Krankenhaustagegeld auch in einer Unfallversicherung enthalten – dann allerdings an die Voraussetzung gebunden, dass ein Unfall vorliegt. Ein Krankenhausunfall infolge einer geplanten Operation führt dann nicht zur Auszahlung.
Die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes ist abhängig vom Einkommen unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit. In der Regel hat das Krankengeld die Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bei Selbstständigen wird das beitragspflichtige Einkommen zugrunde gelegt.
Wird an eine Person Krankengeld ausgezahlt, so muss diese keine Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse zahlen. Allerdings müssen die Beiträge zur Pflegeversicherung – und soweit vorhanden auch zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung – weiter gezahlt werden. Anders ist dies bei Kindern und Erwachsenen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, denn diese müssen bei Erhalt von Krankengeld keine Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.
Jeder Arbeitnehmer und Selbstständige hat eine Deckungslücke in Bezug auf die Fortzahlung des Entgelts:
Versicherte | Anspruch auf Krankengeld? | Deckungslücke im Krankheitsfall |
Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung | Ja | In Höhe der Differenz vom Nettoeinkommen zum ausgezahlten Krankengeld ab der siebten Woche |
Freiwillig versicherte Selbständige mit reduziertem Beitragssatz | Nein | In Höhe des gesamten Einkommens |
Freiwillig versicherte Selbstständige mit vollem Beitragssatz | Ja | In voller Höhe des Einkommens bis zum 42. Tag der Erkrankung, danach in Höhe der Differenz vom Nettoeinkommen zum ausgezahlten Krankengeld |
Versicherte in der privaten Krankenversicherung | Nein | Ja, in Höhe des kompletten Nettoeinkommens |
Versicherte in der PKV mit Zusatzabsicherung | Nein | In Abhängigkeit vom gewählten Tarif |
Sie sollten grundsätzlich Kosten und Nutzen des Kranken(tage)geldes für sich abwägen. Nur wenn Sie alle folgenden Fragen mit “ja” beantworten, können Sie sich die monatlichen Kosten für die Versicherung sparen:
Können Sie diese Fragen nicht mit „ja“ beantworten, benötigen Sie eine Absicherung für den Arbeitsausfall. Ob es für gesetzlich Versicherte günstiger ist, den regulären gesetzlichen Beitrag für das gesetzliche Krankengeld zu zahlen oder lieber den reduzierten Beitrag mit einer privaten Krankentagegeldversicherung zu kombinieren, prüfen Sie im Vorfeld am besten durch eine detaillierte Berechnung.
Vorteile des Krankenhaustagegeldes | Nachteile des Krankenhaustagegeldes |
---|---|
Höhe des Tagegeldes = individuell wählbar | Vorerkrankungen beeinflussen die Beiträge negativ |
Auszahlung vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag, zeitlich unbegrenzt | Kur oder Reha sind oft von der Auszahlung ausgeschlossen |
entlastet von Zuzahlungen und anderen Extrakosten | Wartezeit nach Vertragsabschluss |
freie Verwendbarkeit ohne Kostennachweis | bei Krankenhausaufenthalten verursacht durch Vorerkrankungen kann es zum Leistungsausschluss kommen |
wird ausgezahlt bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung | zusätzliche finanzielle Belastung durch Beiträge zu weiterer Versicherung |
Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern sollten, hängt von mehreren Faktoren ab:
Die private Krankenversicherung lohnt sich besonders für diese Personengruppen:
Andersherum lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Sie, wenn Sie verheiratet sind und mehrere Kinder haben, ein geringes oder normales Einkommen erzielen, bereits älter als 40 Jahre sind oder Vorerkrankungen bestehen.
Die folgende Tabelle gibt für unterschiedliche Situationen wieder, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern sollten:
Alter | Familienstand | Kinder | Vorerkrankung | GKV | PKV |
25 Jahre | Ledig | Keine | keine |
| X |
Verheiratet | 2 | Keine |
| X | |
Ledig | Keine | Erheblich | X |
| |
45 Jahre | Ledig | Keine | Keine |
| X |
Verheiratet | 2 | Keine |
| X | |
Verheiratet | 2 | Einzelne | X | X | |
Verheiratet | 4 | Einzelne | X |
| |
Verheiratet | 2 | Erhebliche | X |
| |
55 Jahre | Ledig | Keine | Keine | X | X |
Verheiratet | 2 | Keine | X | X | |
Verheiratet | 2 | Einzelne | X |
| |
Verheiratet | 4 | Einzelne | X |
| |
Verheiratet | 2 | Erhebliche | X | ||
Sie möchten sich nicht für die PKV entscheiden, aber wollen auf einen erweiterten Versicherungsschutz mit besserem Leistungsumfang nicht verzichten? Dann fällt Ihre Wahl am besten auf eine Mischform: Entscheiden Sie sich zunächst für eine gesetzliche Krankenkasse. Nutzen Sie die angebotenen Wahltarife, um Ihren Versicherungsschutz anzupassen, etwa um die Kostenerstattung bei Behandlungen, Krankenhaus oder Zahnersatz zu verbessern, durch eine Selbstbeteiligung die Beiträge zu senken oder sich eine Beitragsrückerstattung zu sichern.
Reicht dies noch nicht, um im Vergleich denselben Leistungsumfang wie in der PKV zu erreichen, können Sie eine private Zusatzversicherung abschließen. Somit gelten Sie in bestimmten Fällen wie ein Privatversicherter, etwa bei einer Behandlung im Krankenhaus durch den Chefarzt, beim Zahnarzt oder beim Homöopathen. Der Vorteil: Sie können individuell entscheiden, welche Leistungen Sie ergänzen wollen.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung richten sich stets danach, welchen Tarif Sie wählen. Bei einem Premiumtarif profitieren Sie von besseren Leistungen wie einer bevorzugten Behandlung bei Fachärzten, einer höheren Erstattung bei Zahnersatz oder Homöopathie. Diese Tarife kosten allerdings auch deutlich mehr. Ein normaler Standardtarif geht in der PKV oft nicht über die Leistungen der GKV hinaus. Zudem hat die gesetzliche Kasse einige Vorteile: Etwa bei Kuren oder Psychotherapie bietet sie bessere Leistungen.
Hinzu kommt, dass viele Ärzte bei Privatversicherten ihre Leistungen teurer abrechnen, weil die private Abrechnung eine stärkere Differenzierung zulässt als der gesetzliche Leistungskatalog. Deckt Ihr Tarif diese Mehrkosten nicht ab, tragen Sie selbst die Differenz.
Haben Sie sich erst einmal für die PKV entschieden, ist der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung meist verstellt. Dies ist nur noch möglich, wenn eine Statusänderung eintritt, wenn Sie also etwa Ihre Selbstständigkeit aufgeben und eine Festanstellung annehmen. Spätestens ab dem 55. Lebensjahr gibt es keinen Weg zurück. Der Gesetzgeber möchte so sicherstellen, dass junge Menschen nicht zunächst die günstigen Beiträge der privaten Krankenversicherung nutzen und im Alter in die dann preiswertere GKV wechseln.
Dabei handelt es sich tatsächlich um kein Gerücht: Rechnen Sie damit, dass sich Ihre Beiträge von Jahr zu Jahr verteuern – je älter Sie werden, umso schneller. Deshalb sollten Sie auch vor Ihrer Entscheidung prüfen, ob Sie sich die Beiträge ein Leben lang leisten können und wollen. Den Versicherer zu wechseln ist nach längerer Mitgliedschaft meist nicht mehr sinnvoll, weil dabei Ihre Altersrückstellungen verloren gingen und Sie mit deutlich teureren Beiträgen rechnen müssten.
Der Wunsch, von der privaten Krankenversicherung (PKV) zu der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, macht sich bei Selbstständigen besonders mit voranschreitendem Alter bemerkbar. Die Kosten für die Krankenversicherung steigen und man möchte lieber zur günstigeren Alternative zurück. Der Wechsel ist aber nicht so einfach und sollte sich gut überlegt werden.
Warum privat versichern?
Erwerbstätige, dessen Einkünfte hauptberuflich aus der Selbstständigkeit herrühren, sind von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen. Selbst bei einer versicherungspflichtigen Nebentätigkeit ist man dann ausgeschlossen, wenn der Großteil des Einkommens selbstständig erwirtschaftet wird. Bei der GKV für Existenzgründer gibt es deshalb Einiges zu beachten.
Da die gesetzliche Krankenversicherung Selbständige nicht aufnimmt, sind viele Selbstständige privat versichert. Problematisch wird es dann, wenn mit steigendem Alter die Beiträge ebenfalls steigen, und Selbständige zurück in die GKV wechseln möchten.
Krankenkassenwechsel mit Hindernissen
Der Wechsel von PKV zur GKV ist nicht umsonst sehr schwierig gestaltet. Denn der Gesetzgeber will verhindern, dass junge Menschen von der PKV zunächst profitieren und sobald die Beiträge steigen für eine Mehrbelastung der Solidargemeinschaft sorgen. Aus Sicht des Gesetzgebers ist ein Wechsel daher nicht vorgesehen. Der Wechsel ist besonders schwierig für:
Für Angestellte ist der Weg recht unkompliziert. Um unter die Versicherungspflichtgrenze zu gelangen, ist eine Verkürzung der Stunden oder das Streichen des 13. Gehalts, bzw. eine Umänderung in Festgehalt plus Provision ausreichend.
Optionen für Selbstständige
Selbstständige haben es dagegen schwer von der PKV in die GKV zu wechseln, erst recht mit über 55 Jahren. Gerade deshalb sollten sich Existenzgründer frühzeitig mit der Frage auseinandersetzen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern wollen. Diese Optionen haben Selbständige, die wechseln wollen:
Optionen für über 55-Jährige
Für privatversicherte Personen über 55 Jahren ist eine Rückkehr in die GKV so gut wie unmöglich. Hier gilt als einzige Möglichkeit in die Familienversicherung des Ehepartners einzutreten, wenn das eigene Einkommen nicht 520 Euro im Monat übersteigt – für Minijober liegt die Grenze bei etwas darunter.
Eine späte Rückkehr in die GKV ist auch auf regulärem Weg nachteilig. Rentner müssen die sogenannte 9/10-Regel erfüllen. Das heißt, wer nicht mindestens 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war, hat keinen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Früh von der PKV zur GKV wechseln, lohnt sich dann besonders.
Ja, aber Sie müssen mit erhöhten Beiträgen rechnen. Hintergrund ist, dass nur noch vergleichsweise wenig Zeit besteht, um die notwendigen Altersrückstellungen für das Rentenalter zu bilden.
Auf den ersten Blick wirken die Argumente der privaten Krankenversicherung verführerisch. Nehmen Sie sich dennoch Zeit und setzen Sie sich mit der Materie und typischen Stolperfallen auseinander – ansonsten wird der Vertrag später zur Kostenfalle. Für diese schwerwiegende Entscheidung, ob Sie die private oder gesetzliche Krankenversicherung bevorzugen sollten, empfehle ich professionelle Hilfe. Versicherungsmakler oder -vermittler können zwar einen für Sie passenden Tarif auswählen, aufgrund ihrer Bindung an Provisionen sind sie jedoch nicht neutral. Für die Frage, ob die PKV oder die GKV für Sie die ideale Wahl ist, nehmen Sie am besten eine unabhängige Versicherungsberatung in Anspruch (z. B. Honorarberater).