Bereiten Sie frühzeitig Ihren Jahresabschluss vor!

Jedes Jahr dasselbe, das Finazamt oder Ihr Steuerberater sagt, der Jahresabschluss muss erstellt werden. Ehrlich gesagt ist der Jahresabschluss nur für größere und insbesondere bilanzierende Firma gedacht. Gründer und kleine Unternehmer erstellen einfach nur eine Gewinnermittlung. Das Wort Jahresabschluss wird jedoch oft auch als Synonym für die Gewinnermittlung bei nicht bilanzierungspflichtigen Firmen benutzt.

Was gehört alles zum Jahresabschluss?

  1. die Inventur
  2. die Gewinnermittlung
  3. das Anlagevermögen
  4. die Bilanz (bei bilanzierenden Firmen)
  5. Rechnungsabgrnzungsposten (bei bilanzierenden Firmen)
  6. Rückstellungen (bei bilanzierenden Firmen)
  7. der Lagebericht (bei größeren Firmen)

Gibt es eine Checkliste zum Vorbereiten des Jahresabschlusses?

Selbstverständlich gibt es eine solche Checkliste, sie wird nahezu von jedem Buchhalter oder Steuerberater benutzt, um bei der Erstellung des Jahresabschlusses für den Unternehmer nichts zu vergessen. Diese Checkliste beinhaltet im Wesentlichen die wichtigsten Jahresabschlussbuchungen und Korrekturen für den Unternehmer, so zum Beispiel:

  • Auflösung von offenen Posten oder Geldtransit
  • Abstimmung der Umsatzsteuerkonten
  • Abstimmung der Umsatzsteuervoranmeldung mit dem Kontoauszug des Finanzamts
  • Anlagen Abgänge
  • aus Buchung der Buchwerte
  • Anlagenzugänge
  • jährliche Abschreibungen
  • Sonderabschreibungen
  • unentgeltliche Nutzung für Kfz
  • Warenentnahme
  • Telefon Nutzung
  • Ansparrücklage
  • und vieles mehr.

Sie als Existenzgründer oder Unternehmer haben meist mit dieser Checkliste nichts am Hut, trotzdem können Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater einige Dinge bereits im Vorfeld klären, so zum Beispiel die Abstimmung von Kasse und Bank durch das fristgerechte Organisieren der entsprechenden Kontoauszüge zum 31.12. des Abschlussjahres.

Welche Buchungen sind besonders wichtig bei der Jahresabschlussvorbereitung?

Für Ihren Steuerberater sind folgende Geschäftsvorfälle wichtig, daher sollten Sie für Ihre Vorbereitung ebenso essentiell sein:

  • Abschreibungen
  • Neue Wirtschaftsgüter erfassen
  • verkaufte oder verschrottete, nicht mehr genutzte Gegenstände erfassen
  • private Nutzung von Telefon oder Fahrzeugen ermitteln
  • Bankbestände abgleichen
  • Umsatzsteuer prüfen
  • Fördermittel richtig buchen
  • private Ausgaben ermitteln
  • Rechnungsabgrenzung bilden

Das Bauchgefühl bekommen

Nicht zuletzt bekommen Sie als Unternehmer ein Gefühl für Ihre Buchführung und den Jahresabschluss und verstehen so die teilweise aufwändigen Arbeiten im Rahmen der Gewinnermittlung zu Ihrem Unternehmen. Sicher werden Sie auch dadurch verstehen, dass eine Menge Fachwissen vonnöten ist, den Unternehmensgewinn zu ermitteln oder generell den Jahresabschluss zu erstellen. Viele Unternehmer unterschätzen das und rechnen einfach drauflos. Bei Betriebsprüfungen werden dann die Hände über den Kopf zusammengeschlagen und der Unternehmer versteht ganz und gar nicht, warum der Betriebsprüfer den Gewinn teilweise massiv zum Nachteil des verändert.

Ich kann Ihnen beim Thema Jahresabschluss und Gewinnermittlung nur raten, Suchen Sie sich einen wirklich guten Steuerberater. Ich habe in den vergangenen Jahren wirklich nur weniger Unternehmer kennen gelernt, die neben ihrer Haupttätigkeit als Unternehmer die eigenen Bücher vollständig selbst geführt und vor allem verstanden haben.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen jedes Jahr auf´s Neue viel Erfolg bei der Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, viel Durchhaltevermögen und Geduld bei der Zusammenstellung Ihrer Belege für den Jahresabschluss und die Gewinnermittlung.

Checkliste zur Vorbereitung des Jahresabschlusses

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Bild Torsten Montag mit weißem Hemd, sitzend
Gründerlexikon-Redaktion Torsten Montag

Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.