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Die schönste Sache der Welt, eine Rechnung zu erhalten und weniger zahlen zu müssen, weil man vom Rechnungsbetrag einen Skontoabzug innerhalb einer Skontofrist vornehmen darf. Auf dieser Seite möchte ich einige Fragen aus der Buchhaltung zum Skonto klären, Beispiele zu Skonti berechnen und Buchungssätze zum Skonto bilden.
Der oder das Skonto stellt im Handel ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag oder Kaufpreis dar, welchen der Verkäufer dem Käufer bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist (oder Skontofrist) einräumt.
Sobald ein Skontobetrag in Anspruch genommen wird, verringert sich dadurch beim Rechnungsempfänger der Anspruch auf Vorsteuer und beim Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer. Siehe Kalkulation Umsatzsteuer!
Mit unserem Skonto Rechner endlich Rechnungen auch mit Skonto richtig schreiben und keine Angst vor dem Finanzamt haben:
Kundenskonto, Lieferantenskonto und entsprechende Formen dazu erklären sich am besten mit einem Beispiel:
Unternehmer A liefert an Unternehmer B Ware. Auf der Rechnung steht: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto. 30 Tage rein netto.“ Der Rechnungsbetrag lautet über 100 EUR. Was heißt das im Einzelnen, wie get die Skontobereechnung und was bedeutet das für die Zahlunsgziele?
Unternehmer B
Sofern er innerhalb von 14 Tagen die Rechnung bezahlt, darf er den Skontosatz von 3% bei der Zahlung vom Rechnungsbetrag einbehalten. Er zahlt also nur noch 97 EUR (100 EUR abzgl. 3% Skonto in Höhe von 3 EUR). Das Finanzamt kann Vorsteuer nur noch in Höhe von 15,49 EUR (97 EUR : 1,19 x 0,19) gewähren.
Unternehmer A
Er erhält innerhalb von 14 Tagen den ausstehenden Betrag und kann mit diesem Geld bereits weiter kalkulieren. Der Umsatzsteuer muss er allerdings auch nur noch 97 EUR unterwerfen und somit 15,49 EUR an das Finanzamt abführen.
Für bilanzierende Unternehmen gilt im Wesentlichen das Gleiche. Jedoch muss bei diesen zunächst der volle Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt abgeführt werden. Die Korrektur aufgrund des vom Kunden in Anspruch genommenen Skontos wird erst nach der eigentlichen Bezahlung durchgeführt.
Zinsvorteil des Rechnungsempfängers
Die Inanspruchnahme eines 3% Skontos innerhalb von 14 Tagen ist mit einem effektiven Jahreszins von 64,41% zu vergleichen. Die Ausnutzung des Skontos wirkt sich beim Unternehmer B so aus, als könnte er von seiner Bank einen effektiven Zinssatz in Höhe von 64,41% nutzen.
Berechnung / Formel:
Skontosatz / Verzinsungszeitraum x 365 Tage
3% Skonto / (31 Tage – 14 Tage) x 365 Tage
In diesem Fall muss zunächst folgendes geprüft werden:
Sofern der Rechnungsbetrag bei Ihnen nicht unter eine Bagatelle fällt, sollten Sie den Kunden durch folgende Maßnahmen zur Zahlung des Abzugs bewegen:
Beim Buchen von Skonto gilt es zwei Buchungssätze zu beachten:
1. Buchungssatz beim Empfänger Unternehmer B (Käufer): erhaltene Skonti
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | / | Bank Erhaltenes Skonti |
2. Buchungssatz beim Lieferanten Unternehmer A (Verkäufer): gewährte Skonti
Bank gewährte Skonti Umsatzsteuer | / | Forderungen aus Lieferung und Leistung |
Ja, solange man die einzelnen Positionen und die auszuweisen Umsatzsteuer richtig ausrechnet. Bei der Preiskalkulation ist darauf zu achten, dass der Skontobetrag vom Gesamtrechnungsbetrag ermittelt wird, der Rabatt jedoch nur vom Nettobetrag. Dementsprechend ist auch die Umsatzsteuer zu berechnen.
Generell gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, Skonto zu gewähren, es ist ein Entgegenkommen Stammkunden gegenüber. Skontogewährung sollte jedoch eindeutig im Angebot, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch der Rechnung ausgewiesen und deklariert sein.
Ob Sie Skonto gewähren oder nicht, vermeiden Sie die häufigsten Fehler beim Rechnungen schreiben, indem sie zum einen die Pflichtangaben bei Rechnungen nicht vergessen oder am besten gleich eine Software verwenden.
Wenn Sie Kunde sind:
Wenn Sie Lieferant sind:
Ein Skonto Rechner hilft nicht nur bei der Ermittlung der richtigen Zahlung eines korrekten Bruttobetrags, der Kalkulation des Skontosatzes, des Lieferantekredits und der Skontoberechnung.
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.